Freitag, 12. August 2011 - 19:38
#83

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Haha Apple ist low
Freitag, 12. August 2011 - 20:29
#84

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Illu86: Jaja guten von Apple, haben ja das Tablet erfunden, und Smartphones, und das Internet und die Bibel haben sie auch geschrieben...
den guten ruf des Ipad? Das ich nicht lache...
Das denken die Herren vom Apfelladen vielleicht.... :D
Freitag, 12. August 2011 - 21:02
#85

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Das lustige ist das das 10.1v wie ein grosses iPhone 4 aussieht. Ausser die Rückseite natürlich. Ist mir grad erst so aufgefallen als ich es nochmal in der Hand hatte....
Samstag, 13. August 2011 - 00:45
#86

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Ich vermute mal der Richter in Düsseldorf hat jetzt ein Ipad, ein IPhone4 und ein neues Powerbook.
Oder er hört auf seinen 15 jährigen Sohn der zufällig ein Apple-Fanboy ist.
Dienstag, 16. August 2011 - 17:59
#87

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[url=http://www.androidpit.de/de/android/blog/397168/Breaking-Galaxy-Tab-10-1-Verkaufsstop-in-Europa-wird-von-deutschem-Richter-vorerst-aufgehoben][Breaking] Galaxy Tab 10.1 Verkaufsstop in Europa wird von deutschem Richter (vorerst) aufgehoben - AndroidPIT[/url]
Ist das peinlich....
Dienstag, 16. August 2011 - 19:02
#88

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Peinlich oder schlimm ist eher das Apple (laut n-tv) wohl das Bild vom Galaxy Tab was beim gericht eingereicht wurde per Photoshop bearbeitet hat um es ähnlicher aussehen zu lassen.
[url]http://www.20min.ch/dyim/598ad6/B.M600,1000/images/content/1/0/1/10150500/8/topelement.jpg[/url]
Hab mal dafür auch nen neuen Thread eröffnet.
Mittwoch, 17. August 2011 - 11:46
#89

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so ... ein [B]Update[/B] in diesem Fall:
[QUOTE]
[B][SIZE="4"]Samsung darf Galaxy Tab doch in Europa verkaufen[/SIZE][/B]
[SIZE="3"]Punktsieg im Kampf gegen Apple: Ein Gericht erlaubt Samsung, seinen Tablet-PC in Europa zu vertreiben. Für Deutschland gilt eine Ausnahme.[/SIZE]
Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an.
...
Apple wirft Samsung unter anderem in Deutschland vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O194/11).
Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war. Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung des Landgerichts die Definition des Begriffs „Niederlassung“ eine Rolle.
In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in dem Land als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil eines Gerichts zu einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt. „Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland „Niederlassung“, wenn wir „Tochtergesellschaft“ meinen“, erläuterte Müller.
In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von „establishment“ (nicht „subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.
Unabhängig davon wurden Vorwürfe laut, Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm).
[URL="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13548514/Samsung-darf-Galaxy-Tab-doch-in-Europa-verkaufen.html"](Quelle)[/URL]
[/QUOTE]
Mittwoch, 17. August 2011 - 13:45
#90

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Tja dank der EG kann man ja problemlos über die deutschen Grenzen hinweg aus Österreich etc bestellen.
Nundenn.. da bringt das Verbot in Deutschland auch nicht viel, zumal die meisten Lifestyle Elektronik-Produkte hierzulande eh viel teurer sind als in den Nachbarstaaten...
Mittwoch, 17. August 2011 - 13:47
#91

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Hardwarekäufer: Tja dank der EG kann man ja problemlos über die deutschen Grenzen hinweg aus Österreich etc bestellen.
Nundenn.. da bringt das Verbot in Deutschland auch nicht viel, zumal die meisten Lifestyle Elektronik-Produkte hierzulande eh viel teurer sind als in den Nachbarstaaten...
EG...eher EU :)
Mittwoch, 17. August 2011 - 16:21
#92

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EU ? Mag sein, auf jeden Fall dort wo nach Deutschland keine Einfuhrbedingungen gelten und wo der Kundenschutz nach EU greift.
Quasi alle Länder in die man auch kostenlos überweisen kann ( die Schweiz zum Beispiel nicht ).
Sry bin kein Politikler - kenne mich da genauestens nicht mit aus. Meine Welt sind eher Moleküle, Bakterien und Technik =)