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AMD begrüßt die Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Technologie-Ausschreibungen

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AMD begrüßt die Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Technologie-Ausschreibungen
[url=http://www.amd.de]AMD[/url] begrüßt die Maßnahmen der österreichischen und irischen Regierungen für mehr Wettbewerb bei Technologie-Ausschreibungen. Beide Länder möchten mit neuen Richtlinien die Diskriminierung bestimmter Lieferanten oder Erzeugnisse verhindern.

AMD begrüßt die jüngsten Maßnahmen des Österreichischen Bundeskanzleramts und der National Public Procurement Policy Unit (NPPPU) des Irischen Finanzministeriums, die mit neuen Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment für mehr Wettbewerb sorgen möchten. Mit diesen Maßnahmen wollen Österreich und Irland erreichen, dass Beschaffungsbehörden die beste Technologie zum besten Preis erhalten und Produktbeschreibungen unterbleiben, die den freien Wettbewerb einschränken.“Wir begrüßen die Maßnahmen der österreichischen und irischen Regierungen ausdrücklich, da diese bei öffentlichen Technologie-Ausschreibungen den Wettbewerb fördern,” so Giuliano Meroni, AMDs Corporate Vice President, Sales and Marketing, für Europe, den Mittleren Osten und Afrika. “Die neuen Richtlinien der beiden Staaten decken sich mit den Schritten anderer Staaten in Europa und in der ganzen Welt, die zum Beispiel empfehlen, bei öffentlichen IT-Ausschreibungen eine herstellerneutrale Beschaffungspolitik zu verfolgen, um so den fairen und offenen Wettbewerb zu Gunsten der Steuerzahler und der Regierungen zu fördern. Mit entsprechenden Maßnahmen, die in öffentlichen Ausschreibungen die Nennung von Produkt- oder Markennamen bzw. technischer Leistungsmerkmale verhindern, können Regierungen in der ganzen Welt sicherstellen, dass sie stets die beste verfügbare Technologie zum besten Preis erhalten.”

Die Benutzung bestimmter Marken- oder Produktnamen in öffentlichen Ausschreibungen sowie die Nennung technischer Leistungsmerkmale wie etwa Taktfrequenzen oder Caches von Mikroprozessoren sind laut des Beschaffungsgesetzes der Europäischen Union (EU-Richtlinie 93/36) verboten. Die neuen Richtlinien der österreichischen und irischen Regierungen ähneln den Maßnahmen, die die Regierungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Schweden, Großbritannien, Japan, Kanada und USA bereits vor einiger Zeit getroffen haben.

Die Richtlinien der irischen NPPPU schreiben folgendes vor: “Bei öffentlichen Verträgen müssen behördliche Auftraggeber auf die Nennung technischer Spezifikationen verzichten, die den Wettbewerb einschränken,... Technische Spezifikationen dürfen sich nicht auf spezielle Marken, Lieferquellen, Warenzeichen, Patente oder bestimmte Prozesse beziehen, da diese Angaben bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigen oder benachteiligen könnten. ”Stattdessen fordert die irische NPPPU die Verwendung leistungsbezogener Spezifikationen auf der Basis geeigneter Benchmark-Verfahren, insbesondere SYSmark® 2004.

Den gesamten Text der NPPPU-Richtlinien zur Benutzung allgemeiner technischer Spezifikationen gibt es im Internet unter http://www.etenders.gov.ie/guides/Guides_show.aspx?id=523.

Die vom Österreichischen Bundeskanzleramt herausgegebenen Richtlinien zum Verfassen öffentlicher Ausschreibungen verbieten in ähnlicher Weise die Nennung von Markennamen und anderen Parametern wie Taktfrequenzen von Mikroprozessoren, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Leistung stehen und den Wettbewerb einschränken. Stattdessen empfiehlt das Bundeskanzleramt, dass die technischen Spezifikationen eine auf allgemeine Anwendungen bezogene Beschreibung von Computern enthalten sollten. Außerdem sollten der erforderliche Prozessortyp sowie Richtlinien zur Durchführung von Benchmarks angegeben sein. Den gesamten Text des Rundschreibens, das das Österreichische Bundeskanzleramt hinsichtlich der technischen Spezifikationen bei IT-Ausschreibungen herausgegeben hat, findet man im Internet unter http://www.bka.gv.at/Docs/2005//1/18/IT-ausschreibungen.pdf.

AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den Werten und den Auswahlmöglichkeiten, der dieser den Kunden zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren, haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Web-Seite http://www.amd.com/breakfree.
Quellen und weitere Links

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