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Vorinstallierte Google-Apps

EU-Kommission prüft mögliche Kartellrechtsverletzung

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EU-Kommission prüft mögliche Kartellrechtsverletzung
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Bereits seit 2013 prüft die EU-Kommission, ob Google mit seiner Mobil-Plattform Android gegen geltendes Kartellrecht verstößt. Zum Stand der Ermittlungen hatte man sich seitdem nur vage und selten geäußert, Stillstand hat es aber nicht gegeben. Denn wie die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager heute bekannt gab, wurden die Untersuchungen nun auf einen ganz speziellen Bereich konzentriert. Im Mittelpunkt stehen ihren Angaben zufolge die Vereinbarungen, die Google mit den Smartphone-Herstellern getroffen hat.

Die Vermutung: Der US-Konzern verpflichtet seine Partner zur Installation verschiedener Google-Applikationen was die Konkurrenz aufgrund der Marktposition des Betriebssystems schädige; in Beamtensprache ist von der Behinderung des Marktzugangs die Rede. Entsprechend habe man nun damit begonnen, Verträge zwischen Google und Herstellern zu durchleuchten.

Ein Auslöser dürften Unterlagen sein, die Anfang 2014 veröffentlich wurden. Die vor gut zwei Jahren aufgetauchten Unterlagen gewährten einen tiefen Einblick in die Absprachen beider Seiten und zeigten, in welchem Umfang die Hersteller Google-Software wo und wie platzieren mussten. Zwischenzeitlich hat Google einige Passagen geändert, weshalb die konkreten Vorgaben nicht öffentlich bekannt sind, die Rede ist aber von elf Anwendungen, die vorinstalliert und vom Homescreen aus erreichbar sein müssen.

Das US-Unternehmen widersprach den Vorwürfen erwartungsgemäß. In der Stellungnahme heißt es, dass jeder Android mit oder ohne Google-Apps nutzen könne. Auch die Hardware-Partner könnten frei wählen. Nach offiziellen Angaben ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, aus gut informierten Kreisen heißt es jedoch, dass nur noch einige wenige Punkt offen seien.

Ob dies auch für die anderen Vorwürfe der EU-Kommission gegen Google gilt, ist nicht bekannt. Unter anderem sollen die Wettbewerbshüter noch damit beschäftigt sein, mögliche Kartellrechtsverstöße in Hinblick auf die Google-Suche und die Anpassung von Android zu untersuchen. Ersteres wird auch in den USA geprüft. Dort hatten sich unter anderem Medienunternehmen darüber beschwert, dass Google ohne Einwilligung Inhalte für die Suchmaschine übernehme. Zudem heißt es, dass Google eigene Dienste in der Suchmaschine bevorzuge.

Quellen und weitere Links

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