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Nicht erbrachte Leistung

Erste Klage gegen Crowdfunding-Projekt

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Erste Klage gegen Crowdfunding-Projekt
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Auf den einschlägigen Crowdfunding-Plattformen sind immer wieder interessante Projekte zu finden, auf die auch wir gerne mal hinweisen. Zuletzt heute Vormittag mit der Vorstellung eines brillenlosen 3D-4K-Fernsehers für gerade einmal 899 Euro aus den Niederlanden. Wer solche Projekte unterstützt geht zunächst kein Risiko ein. In der Regel werden die Kreditkarten und Konten der Unterstützer erst dann belastet, wenn die gewünschte Finanzierungssumme am Ende einer Kampagne tatsächlich auch erreicht wird. Durchbricht ein Projekt jedoch nicht die Zielsumme, wird es eingestellt und die Unterstützer nicht zur Kasse gebeten.

Ist das Geld aber erst einmal eingezogen, muss man auf eine Umsetzung der Entwickler hoffen, die Plattformen selbst sind nicht haftbar und zahlen auch keine Beiträge zurück. In der Vergangenheit kam es dabei immer wieder zu Problemen. Mal wurde der in der Kampagne angesetzte Zeitplan nicht eingehalten und teils deutlich überschritten, mal wurden die Einfuhrbestimmungen mancher Länder nicht beachtet, sodass nicht alle Unterstützer bedient werden konnten. Prominentestes Beispiel ist hier die Android-Konsole Ouya, bei der aufgrund von Zoll-Problemen, fehlenden Controllern und einer verspäteten Auslieferung Unterstützer verärgert, dann aber zumindest entschädigt wurden, um die Gemüter wieder zu beruhigen.

Anderes beim Kartenspiel namens Asylum. Die Kampagne fand im Oktober 2012 insgesamt 810 Geldgeber, die mehr als 25.000 US-Dollar gaben und damit das von den Entwicklern erhoffte Ziel von 15.000 US-Dollar deutlich überboten. Den Unterstützern des Kartenspiels wurden Belohnungen wie einzelne Kartendecks, Zeichnungen und Artworks mit Autogrammen der Entwickler versprochen. Ausgeliefert werden sollte diese bereits im Dezember 2012. Geschehen ist bislang jedoch nichts – die Facebook- und Twitter-Kanäle sind längst verstummt, die Webseite der Entwickler nicht mehr erreichbar – das letzte Update gab es im Juli 2013. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Washington Klage erhoben.

Gefordert wird laut heise online die Rückerstattung der geleisteten Beträge, Zivilstrafen von bis zu 2.000 US-Dollar für jede einzelne Rechtsverletzung sowie Kostenersatz. Laut der Staatsanwaltschaft ist es die erste Klage in den USA, die wegen nicht erfüllter Crowdfunding-Versprechen erhoben wird. Vertreten werden jedoch nur „ungefähr 31“ Unterstützer, die zum Zeitpunkt der Kickstarter-Kampagne im US-Bundestaat Washington ihren Wohnsitz hatten. „Diese Klage sendet eine klare Botschaft an die Leute, die an das Geld der Öffentlichkeit wollen: Der Staat Washington wird Crowdfunding-Diebstahl nicht tolerieren.“, teilt Generalstaatsanwalt Bob Ferguson mit.

Man werde jene zur Verantwortung ziehen, die sich nicht an die Regeln halten. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass Crowdfunding nicht ohne Risiko ist.