Sieg für Motorola: Apple muss Produkte aus dem Store nehmen (Update 3)
Das Landgerichts Mannheim hat heute einer Klage von Motorola Recht gegeben, woraufhin Apple die iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle iPads mit UMTS aus dem deutschen Online-Store nehmen muss. Das iPhone 4S darf weiterhin verkauft werden und ist nicht Bestandteil der Klage. Diese wurde von Motorola im April 2011 eingereicht und bezieht sich auf eine Verletzung einiger älterer Mobilfunkpatente. Im konkreten Fall geht es um das EU-Patent 0847654 (B1), dass eine Methode beschreibt, wie verschiedene Systeme über ein Funknetz auf einem gleichen Datenstand bleiben. Apple würde laut Aussage von Motorola mit der iCloud gegen dieses Patent verstoßen.
Im Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple weiterhin betroffen sind offenbar das Patent EP 1010336 (B1) ("method for performing a countdown function during a mobile-originated transfer for a packet radio system") und das Patent EP 0847654 (B1) ("multiple pager status synchronization system and method"). Florian Müller hat das Thema in seinem Blog versucht aufzuschlüsseln und wir versuchen das komplizierte Verfahren entsprechend wiederzugeben.

Da sich die Klage ausschließlich gegen Apple Sales International in Irland richtet, ist auch nur der deutsche Online-Store davon betroffen. Im Einzelhandel und auch über die Mobilfunkanbieter dürfen die Geräte weiterhin verkauft werden. Allerdings macht der Online-Store sicher einen erheblich Anteil des Umsatzes aus. Apple geht natürlich gegen das Urteil vor und will versuchen das Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizensieren.

Ein Apple-Sprecher dazu:
Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar - daher auch das sofortige Verkaufsverbot. Motorola muss allerdings 100 Millionen Euro an Sicherheiten hinterlegen, falls letztendlich doch Apple Recht bekommt und auf Schadensersatz klagt.

Update:
Die Entscheidung die Geräte nicht mehr über die Online-Store zu vertreiben dürfte aber nicht ausschließlich mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Mannheim zu begründen sein. Vielmehr ist hier ein Urteil aus dem November ausschlaggebend. Im zweiten Abschnitt sind wir auch schon auf die entsprechenden Patente eingegangen, die eine Herausnahme der älteren iPhones und des iPads mit UMTS auch besser bergründen.
Update 2:
Laut Apple hat man vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe eine Aussetzung der Verkaufsverbotes erwirkt. Somit sollten die Geräte in Kürze wieder im Store verfügbar sein.
Ein Apple-Sprecher dazu:
Alle iPad- und iPhone-Modelle werden in Kürze wieder über den Online-Store von Apple in Deutschland verkauft.
Update 3:
Wie gestern bereits von einem Apple-Sprecher angekündigt, sind nun alle Apple-Geräte wieder verfügbar. So kann das iPhone 3GS, 4 und iPad wieder wie gewohnt im Online-Store von Apple erworben werden.


