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ARD steht der anstehenden Klage gegen die Tagesschau-App gelassen gegenüber

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Erstellt am: von
Andreas Stegmüller

hardwareluxx_news_newIn der letzten Woche kündigten acht Zeitungsverlage an, Klage gegen die Tagesschau-App der ARD eingereicht zu haben (wir berichteten). Darin warf man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Wettbewerbsverzerrung durch Einsatz von Gebührengeldern vor. Nun bezog die ARD offiziell Stellung und sieht der Klage ziemlich gelassen entgegen. ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel kann der Argumentation der Verleger nicht folgen, denn nicht jeder Text sei automatisch eine Zeitung. Die mobile Applikation der Tagesschau liefere den Gebührenzahlern genau das, was dem Inhalt von tagesschau.de entspräche. Zum App-Angebot gehöre neben Bild und Ton - wie es im Netz üblich ist - eben auch textbasierter Inhalt. NDR-Intendant Lutz Marmor hingegen bedauert den Schritt der Zeitungsverleger ebenfalls. Die Journalisten sollten lieber an einem Strang ziehen, mit ihren Diensten die Demokratie stärken und nicht gegeneinander arbeiten. Eine genaue Begründung der Klage kenne er noch nicht.

Die Tagesschau-App zählt aktuell über 1,5 Millionen aktive Nutzer und gehört zu den meistgenutzten Nachrichten-Applikationen.

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Kommentare (5)

#1
Registriert seit: 17.06.2010

Obergefreiter
Beiträge: 109
[quote]Eine genaue Begründung der Klage kenne er noch nicht[/quote]

Erstmal verklagen, dann überlegen warum?
#2
Registriert seit: 01.11.2004
Bärlin
SuperModerator
Mr. Alzheimer
Beiträge: 13936
Du ließt nicht richtig.

"Der" verklagte(die ARD) kennt die Begründung der Klage nicht.

Der Kläger wird sie sehr wohl schon kennen, aber eine Übermittlung geht nicht von heute auf morgen.
#3
Registriert seit: 27.02.2010
Schleswig-Holstein
Fregattenkapitän
Beiträge: 2619
So eine Kla
#4
Registriert seit: 27.02.2010
Schleswig-Holstein
Fregattenkapitän
Beiträge: 2619
So eine Klage ist allein deshalb aber wichtig, weil sich die Apps zumindest in die Nähe einer Wettbewerbsverzerrung begeben. Klare Grenzen durch ein Urteil sind da notwendig. Nur wird sich wohl keine Seite mit einem Landgerichtsurteil abgeben (den Richter dort beneide ich auch nicht). Bis das BVerfG da dran war, wird die Tagesschau.de app wohl in jedem Fall weiterlaufen...
#5
Registriert seit: 14.11.2001
Oberhausen
Oberbootsmann
Beiträge: 1022
Da zahlt man schon Gebühren die Gesetzlich zwingend sind und dann dürfen auch noch die Privaten bestimmen inwieweit die Gebührenzahler daraus einen nutzen ziehen dürfen, sowas gibts nur in Deutschland :o
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