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Schweden verabschiedet Hackerparagraphen

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Schweden verabschiedet Hackerparagraphen
Ab dem 1. Juli können Hacker, die eine sogenannte DoS-Attacke durchführen, in Schweden strafrechtlich belangt werden und für bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Bei einer DoS-Attacke handelt es sich um die gezielte Überlastung eines Servers mit Anfragen, um einige oder alle der bereitgestellten Dienste arbeitsunfähig zu machen. Die Vorbereitung eines solchen Angriffs ist dabei künftig ebenfalls strafbar. Diesem Gesetzesentwurf ging eine Menge Ärger mit "Filesharern" und dem BitTorrent-Netzwerk "The Pirate Bay" voraus. Nachdem die Behörden des skandinavischen Landes die Seite kurzfristig vom Netz genommen hatten, begann eine Angriffswelle auf die Internetpräsenz der schwedischen Polizei und Regierung. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte die Täter seiner Zeit jedoch nicht bestraft werden. In Deutschland werden DoS-Attacken bereits seit letztem Herbst als Strafbestand verfolgt. Besonders schwere Vergehen können hierzulande mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
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