Hi,
hier erstmal die Vorgeschichte:
Spoiler: Anzeigen
Ich weiß, dass der Verkauf von den Lizenzen (Aufkleber einzeln) gestattet / legal ist.
Ist der Verkauf von Lizenzen inkl. selbst erstellter CD erlaubt / legal oder nicht?
Bzw. was ist nun legal und was nicht?![]()
Thema geschlossen
Ergebnis 1 bis 25 von 31
- 15.01.10, 17:27 #1
Rechtlich auf der sicheren Seite bei Verkauf von Windows Lizenzen?!
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 15.01.10, 19:00 #2
Wusste der Käufer, dass der Datenträger nicht original ist?

- 15.01.10, 19:18 #3
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 15.01.10, 19:46 #4
wenn der datenträger kein original ist muss das natürlich auf jedenfall mit angegeben werden.
Tausche neues Doppelbett (nur einmal benutzt) gegen Kinderwagen.
- 15.01.10, 20:01 #5
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 15.01.10, 22:22 #6
Ich würde schreiben:
Verkaufe XP-Lizenzkleber . Der darauf befindliche Key wird nicht mehr benützt. Zum Aktivieren ist eventuell das Tel notwendig.
Auf Wunsch mit selbst erstellter Installations-CD mit SP3GA-EP35-DS3R E8400 2x2GB G.E.I.L. DDR2-800(1066)
GA-G33M-DS2R E7200 2x2GB OCZ DDR2-1000
- 15.01.10, 23:01 #7
Soweit ich weiß, sind diese Aufkleber keine Lizenzen. Ich meine, eine MS Lizenz besteht immer aus drei Dingen: dem Aufkleber, der Original CD und dieses Heftlein "Erste Schritte" (oder was auch immer da drauf steht).
Also wäre ich vorsichtig mit dem Verkaufen der Aufkleber. Zum Einen ist es definitiv keine Lizenz und zum Anderen können 5 Stück schon als gewerbsmäßiger Verkauf gewertet werden. Was abgesehen von den steuerrechtlichen Konsequenzen im Fall vom Beilegen von Raubkopien richtig übel ins Auge gehen kann.4 Ghz Dual-Core CPU - HD 4670 - 12 GB RAM - SLC SSD (Win 7) - 2 TB HDD - WLAN - 80+ NT
Stromverbrauch PC (Idle): 42 W und 23" PVA TFT (@120 cd/m2): 24 W
Gebt viral Marketing in Foren keine Chance!
- 15.01.10, 23:10 #8
Geändert von kongking (16.01.10 um 00:02 Uhr)
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 16.01.10, 02:00 #9Admiral
- Registriert seit
- 12.02.2006
- Beiträge
- 9.027
Das Urteil kennt aber keiner und Microsoft würde das nicht akzeptieren und klagen, klagen, klagen bis zum Sanktnimmerleinstag, Geld genug haben die bestimmt.Es gab mal ein Gerichtsurteil.. raus kam, dass die Aufkleber einzeln verkauft werden dürfen.
Und im Forum ist es deswegen auch nach wie vor eigentlich verboten.
Marktplatzregel
ja, es werden immer wieder nur Aufkleber verkauft, wenn es keinen Mod auffällt, es nicht gemeldet wird usw.3.2.2 Beim Handel mit lizensierter Software muss der vom Hersteller vorgeschriebene Lieferumfang komplett beiliegen. Im Allgemeinen ist vom Key und dem Installations-Medium auszugehen. Was der vorgeschriebene Lieferumfang genau beinhaltet, erfahrt ihr beim betreffenden Hersteller. Dort erfahrt ihr auch ob eventuell weitere Maßnahmen zur Übertragung der Lizenz notwendig sind.
Außerdem dürft ihr nur Lizenzen anbieten, an deren Erwerb keine Bedingungen geküpft sind. Dies gilt speziell für Schüler- und Studentenlizenzen.
Ich gehe ja auch schon mal bei Rot über eine Ampel, wenn es keinen Polizisten auffällt***
Also es ist na klar nicht erlaubt bei Rot über eine Ampel zu gehen, oder was soll man da sonst öffentlich hier sagen.
Und genau so ist es na klar nicht erlaubt ohne Orginal CD und Handbuch einen Aufkleber zu verkaufen.Rechtlich auf der sicheren Seite bei Verkauf von Windows Lizenzen?!
Es sei denn du holst dir eine Erlaubnis von Microsoft, was anderes kann man hier nun mal nicht öffentlich sagen.
Tja, das ist das Risiko, zumindest noch keine Anzeige bei Microsoft.Edit: Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben!Geändert von Terrier (16.01.10 um 02:22 Uhr)
ASRock 880GM-LE AM3
AMD Athlon II X2 220 2x 2.80GHz
1x4096MB TeamGroup Elite DD3-1333
Windows 7 Home Premium 32bit
- 16.01.10, 07:57 #10
Wie ich schon geschrieben habe: nicht als Lizenz verkaufen sondern als Lizenzkleber oder Kleber mit dem Lizenzkey.
Lasse dir da halt was einfallenGA-EP35-DS3R E8400 2x2GB G.E.I.L. DDR2-800(1066)
GA-G33M-DS2R E7200 2x2GB OCZ DDR2-1000
- 16.01.10, 09:31 #11
Jemand genauere Infos/Link zu diesem Urteil?
Ich kenne in diesem Zusammenhang nur das Urteil, wo erlaubt wird, OEM-Versionen "einfach so" zu verkaufenMain Rebel9 * Core i3-530 * H55M-ED55 * 8192 MB DDR3 PC3-10600 * X25-M 80 GB
Zocken Define Mini * Core i5-3750k * Z77MA-G45 * 8192 MB DDR3 PC3-10600 * HD6870 * Crucial M4
Ökokiste ;-) Q07R * Core i3-530 * DH57JG * 4096 MB DDR3 PC3-10600 * PicoPSU-150
i3-2100T vs. i3-2100 vs. i5-2400 | Stromspar-Quatsch-Thread| 10W Idle
SG05 | DH57JG | GA-H55N-USB3 | H55M-ED55 | MSI P67/H67 | SF1200/SF1500
- 28.01.10, 17:59 #12
So ein Quatsch. Es spielt überhaupt keine Geige, ob jemand das Urteil kennt. Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden. Microsoft kann also gar nicht mehr klagen, weil kein Gericht Europas so einen Klageantrag annehmen würde.
Eine Lizenz ist ein immaterielles Gut, das genauso gehandelt werden kann wie jedes andere Eigentum auch. Beschränkungen dieses Rechts sind weder durch Forenregeln noch sonst etwas möglich. Wer es versucht, begeht damit die Straftat einer Nötigung nach StGB.
Wir leben noch immer in einem Rechtsstaat, und nicht in der Walachei, wo die Überlassung von Forenmoderationsknöpfen jeden dahergelaufenen Deppen zur Selbstjustiz berechtigt, auch wenn sich viele mangels Verstand so aufführen.
Man muß natürlich bedenken, daß ein Kaufinteressent davon ausgeht, eine "hübsche" Original-CD zu erhalten, wenn man sein Angebot zum Verkauf einer Lizenz formuliert, als wolle man die übliche Verpackungseinheit weiterverkaufen. So erregt man einen Irrtum, der den Käufer zur Wandlung berechtigt. Mancher will halt wirklich nur kaufen, wenn die Original-CD dabei ist. Daher muß man das schon ordentlich kennzeichnen.
Angebot und Verkauf sind jedenfalls weder verboten, noch eine Sache, die in einwer Grauzone läge, und jeder Betreiber eines Forums, das Verkaufsangebote zulässt, hat sich da rauszuhalten. Forenbetreiber haben sich übrigens selbsttätig zu informieren, denn Unwissenheit berechtigt zu gar nichts. Wäre ja noch schöner.
Das Urteil braucht niemand zu kennen, da der Verkauf rechtsmäßig erworbener Güter eine selbstverständliche Wahrnehmung eigener Rechte darstellt, keine Gnade, die irgendjemandes Zustimmung erfordert.
Es ist übrigens nicht erst durch dieses Urteil erlaubt, sondern vielmehr wurde mit diesem Urteil Microsoft verboten, zu versuchen, dagegen vorzugehen. Erlaubt war der Verkauf von Lizenzen schon immer. Microsoft hat nur versucht, sich über gesetzliche Grenzen hinwegzusetzen, und ist damit auf die Schnauze gefallen.Geändert von coldblooded (28.01.10 um 18:04 Uhr)
Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.
- 28.01.10, 23:32 #13Admiral
- Registriert seit
- 12.02.2006
- Beiträge
- 9.027
Du redest Quatsch!So ein Quatsch. Es spielt überhaupt keine Geige, ob jemand das Urteil kennt. Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden. Microsoft kann also gar nicht mehr klagen, weil kein Gericht Europas so einen Klageantrag annehmen würde.
Das Thema wurde im bereichen wo die Forumleitung ( d bode) aktiv ist angesprochen.
Ich versuch das was dbode dazu gepostet hat mal aus der Erinnerung wiederzugeben.
Solange nur immer User wie du so etwas behaupten, ohne den dazugehörigen Beweis anzutreten, (endgültig und rechtskräftig) bleibt es bei der Forumregel.Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden.
Kein Forumbetreiber hat interesse sich mit Microsoft anzulegen noch dazu wenn er einen kostenlosen Marktplatz anbietet.
Damit du deinen Aufkleber hier im kostenlosen Markplatz ohne CD und Handbuch verkaufen kannst soll die Forumleitung sich auf einen Rechtsstreit mit Microsoft einlassen.
So blöd ist keiner!
und auch wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet, es gibt es auch kein Gesetz das es erlaubt.Angebot und Verkauf sind jedenfalls weder verboten, noch eine Sache, die in einwer Grauzone läge, und jeder Betreiber eines Forums, das Verkaufsangebote zulässt, hat sich da rauszuhalten. Forenbetreiber haben sich übrigens selbsttätig zu informieren, denn Unwissenheit berechtigt zu gar nichts. Wäre ja noch schöner.
Es gelten die Bestimmungen des Herstellers.
Genauso wie hier die Bestimmungen der Forumleitung gelten.
Welche ja auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen
und wem diese Regeln nicht gefallen der kann ja ohne das Forum leben.Geändert von Terrier (28.01.10 um 23:45 Uhr)
ASRock 880GM-LE AM3
AMD Athlon II X2 220 2x 2.80GHz
1x4096MB TeamGroup Elite DD3-1333
Windows 7 Home Premium 32bit
- 29.01.10, 06:42 #14
Eigentlich sollten einem solche Wahnvorstellungen gleichgültig sein.
Allerdings ruinieren diese Vollpfosten durch die Verbreitung solchen Schwachsinns die sozialen Normen, misten Jugendlichen damit die Köpfe zu, und unterhöhlen den Rechtsstaat. Man fragt sich, wofür unzählige gestorben sind, als solcher Willkürschwachsinn vor 65 Jahren beseitigt wurde?
Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten. Die muss man niemandem beweisen. Für Leute, die sich einbilden, sie könnten gesetzliche Normen per AGB ausser Kraft setzen, sind noch diverse Gummizellen frei, wo lauter liebe Freunde auf sie warten, die sich auch für Napoleon halten.
Hör auf zu fantasieren. Der Recht zum ungehinderten privaten Weiterverkauf ist gesetzlich garantiert. Genauso wie Eingriffe in die Ausübung dieses Rechtes durch wen auch immer strafrechtlich verboten ist. Das nenn man Nötigung.und auch wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet, es gibt es auch kein Gesetz das es erlaubtGeändert von coldblooded (29.01.10 um 06:48 Uhr)
Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.
- 29.01.10, 18:46 #15
Zurück zu meiner Geschichte:
Der Käufer will nun Montag zur Polizei...
Das Geld (inkl. Rückporto) hat er wieder bekommen, will aber nun nicht die Lizenz zurück schicken.
Er behauptet felsenfest, dass ich ihm eine Raubkopie verkauft habe und außerdem der Key schon aktiviert wurde.
Der Key wurde sicher schon aktiviert, aber ist es nun illegal einen aktivierten Key zu verkaufen??
Und unter einer Raubkopie verstehe ich was anderes, die CD wurde lediglich mit nlite erstellt, damit der Benutzer den Key bei der Install nicht eintippen muss.
Oder ist eine mit nlite erstellte CD, eine Raubkopie?
Geändert von kongking (29.01.10 um 18:48 Uhr)
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 29.01.10, 19:13 #16
Der spinnt doch komplett. Ein unbenutztes Windows kann er nur erwarten, wenn er vom Händler Neuware angeboten und verkauft bekommt. Und selbst dann bedeutet das noch lange nicht, daß er eine Original-CD bekommen muß. Händler bieten auch nackte Lizenzen ohne CD an. Ganz legal, und von MS auch so erwünscht. Volumenlizenzen (z. B. 5*Windows für 5 PCs) beispielsweise bekommt man i.d.R. nur ohne CD. Original-CDS gibts bei Microsoft auf Bestellung auch ohne Lizenz. Das ist wirklich nur ein Datenträger, also Transportmittel. Kein Dongle wie bei Spielen üblich.
Dem seine Ideen unterstützt nicht mal Microsoft. Eine Lizenz darf nur eben nicht auf mehr als einem PC zur gleichen Zeit aktiv genutzt werden. Aktiviert ist eine Seriennummer beim Gebrauchtverkauf ja immer schon mal gewesen.
Bei der Polizei kann er nichts beschicken, denn daß eine Windows-Lizenz von Privat eine gebrauchte und keine unbenutzte Lizenz ist, hat er gewußt und akzeptiert. Bei fehlendem Datenträger eine Kopie, die einzig zur Installation gebraucht wird, nicht zur Identifikation, ist grundsätzlich legal. Zumal Sicherheitskopien der Installations-CD auch von Microsoft nicht untersagt werden. Wozu sind die wohl gut? Um den Datenträger bei Verlust zu ersetzen, also zum Gebrauch und Transport.
Da der Fuzzie sein Geld zurück bekommen hat, handelt er jetzt rechtswidrig, wenn er CD und Aufkleber nicht zurückschickt. Die Lizenz ist übrigens ein imaterialles Gut, und auch nicht wirklich an den Aufkleber gebunden. Ist nur nicht so einfach, sich ohne das Ding als rechtmäßiger Inhaber auszuweisen.
Wenn der nichts zurückschickt, ist er im Verzug, also per Mahnverfahren/Anordnungsklage ohne große Kosten belangbar. Kostet geringe Gebühren, die er erstatten muß (man muß zunächst selbst in Vorleistung gehen, und von ihm einfordern, notfalls einklagen), und wird auf einfachen (begründeten) Antrag entschieden. Gegen eine zweite geringe Gebühr rückt ein Gerichtsvollzieher aus, und regelt das mit dem Hirnie. Auskunft über Gebühren und Ablauf erteilen die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte.
Ist natürlich alles nervig, zumal der ganze Dergel völlig sinnfrei ist. Die Hohlbratze hätte mal besser bei Microsoft nachgefragt. Die hätten ihm gleich gesagt, daß Lizenz Lizenz ist und der Deal damit legal. Diese Hinweise wegen der Original-CD mit dem Hologramm sollen nur verhindern, daß von Händlern privat vervielfältigte Windowse verhökert werden. Kommt nämlich recht häufig vor. Eins einkaufen, zehn verkaufen, Top-Gewinne am Finanzamt vorbei.Geändert von coldblooded (29.01.10 um 19:20 Uhr)
Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.
- 29.01.10, 19:26 #17
Ich weiß auch nicht, was er mir Hilfe der Polizei bezwecken will. Die sind sicherlich auch nicht so schlau und kennen sich mit der Thematik aus.
Er behauptet außerdem, dass es sich laut Microsoft und BSA (wtf ist die BSA?) um eine Raubkopie handelt.
Und zurückschicken will er mir die Lizenz nicht mehr, weil die Gefahr besteht, dass ich die Lizenz wieder verkaufe.
Ist nicht das erste Mal, dass ich irgendwelche Volldeppen bei ebay erwische.- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 29.01.10, 19:35 #18Matrose
- Registriert seit
- 08.10.2006
- Ort
- Wuppertal
- Beiträge
- 11
Sorry kann grad nicht anders
http://www.bsa-de.com/
MfG
Chris
- 29.01.10, 19:39 #19
Ich glaube jetzt zu wissen, was der Typ mit BSA meint. -> www.bsa.org
Dort steht doch rechts oben ganz klar, was man darf oder nicht und mMn habe ich nicht falsch gemacht.
Zitat von BSA/Was ist Softwarepiraterie? Geändert von kongking (29.01.10 um 19:41 Uhr)
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 29.01.10, 23:33 #20Admiral
- Registriert seit
- 12.02.2006
- Beiträge
- 9.027
genau darum geht es ja.Viele Leute sind sich nicht bewusst oder vergessen, dass sie beim Kauf eines Software-Programms eigentlich eine Lizenz für dessen Verwendung und nicht die Software selbst erwerben.
es wird eine Lizenz zur verwendung verkauft oder erworben
und die Lizens zur Verwendung besteht nun mal aus Aufkleber, CD und Handbuch.
http://www.microsoft.com/howtotell/c...displaylang=de
Wie das nun mit der selbst erstellten n lite Cd ist kann ich auch nur vermuten.Was ist ein Echtheitszertifikat?
Bei einem Echtheitszertifikat handelt es sich um einen Aufkleber zum leichteren Erkennen von Original-Microsoft-Software, Ein Echtheitszertifikat ist keine Software-Lizenz, sondern eine sichtbare Kennzeichnung. an der Sie Originalsoftware von Microsoft leichter erkennen können. Kaufen Sie Echtheitszertifikate niemals ohne die zugehörige Software.
Wenn man also das Echtheitszertifikat, die Orginale Windows Cd, ohne SP, oder halt auch mit wenn es so Orginal war, ein Handbuch
und dann noch eine selbst erstellte nlite CD mit SP3 drauf verkauft,
sollte es keine Probleme geben.
Rein Rechtlich gesehen, aber genau kann dir das wirklich keiner hier sagen.
Wo kein Kläger auch kein Richter.
und Microsoft kümmert sich anscheinend auch nicht um jeden einzelnen Verkauf auf der Welt.
Nur dein Käufer ist dein wirkliches Problem.Geändert von Terrier (29.01.10 um 23:35 Uhr)
ASRock 880GM-LE AM3
AMD Athlon II X2 220 2x 2.80GHz
1x4096MB TeamGroup Elite DD3-1333
Windows 7 Home Premium 32bit
- 30.01.10, 00:37 #21
Der Käufer hat ja nicht das fehlende Handbuch bemängelt, sondern meine gebrannte n-lite CD. Ich habe ihm vorgeschlagen eine Original CD nachzuschicken, aber das wollte er nicht.
Ich denke, dass er einfach nichts zu tun hat....
Ich werde auf jeden Fall berichten, wie positiv oder negativ es für mich ausgeht.
Mein n-lite CD als Raubkopie könnte man evtl. bezeichnen, wenn ich den Windows Product Key nicht mitgeschickt hätte.Geändert von kongking (30.01.10 um 00:38 Uhr)
- Klicken nur auf eigene Gefahr! -
Eltern haften nicht für ihre Kinder und die Folgeschäden.
Suche: iPad 1 o. 2 / Chieftec Gehäuse / Conrad- Amazon Gutschein(e) / Office SSL / Paketaufkleber
Verkaufe: WRT54GL / Kaltgerätekabel / DDR3 RAM S0
- 30.01.10, 00:46 #22Admiral
- Registriert seit
- 12.02.2006
- Beiträge
- 9.027
Naja, wenns danach geht!Mein n-lite CD als Raubkopie könnte man evtl. bezeichnen, wenn ich den Windows Product Key nicht mitgeschickt hätte.
Aber damit (original CD) sollte die Sache "eigentlich" OK seinEin Echtheitszertifikat ist keine Software-Lizenz
Ich habe ihm vorgeschlagen eine Original CD nachzuschickenASRock 880GM-LE AM3
AMD Athlon II X2 220 2x 2.80GHz
1x4096MB TeamGroup Elite DD3-1333
Windows 7 Home Premium 32bit
- 30.01.10, 09:17 #23
Ich würde mal bei ebay selbst nachfragen, immerhin hast Du ihm sein Geld zurück gegeben, er hat dich unfair bewertet und weigert sich den Artikel zurück zu schicken.
- 30.01.10, 11:28 #24
Wie oft willst Du noch falsche Vermutungen in den Thread setzen? Die Lizenz ist eine aus dem Kaufvertrag resultierende Gegenleistung immaterieller Natur. Das ist ein erworbenes Recht mit genau bestimmtem Umfang, und weder an den Aufkleber, noch an die CD oder das Handbuch gebunden.
Interessanter Satz. Du möchtest damit sagen, hier gäbe es einen Zaubereffekt, der dafür sorgt, daß nur Ahnungslose mitlesen. Witzige Theorie.Rein Rechtlich gesehen, aber genau kann dir das wirklich keiner hier sagen.
Wenn man sich nicht auskennt, steht einem nicht zu, andere anhand legalen Verhaltens zu kriminalisieren.Wo kein Kläger auch kein Richter.
Sollen die Händchen halten? Was gibt es da zu kümmern?und Microsoft kümmert sich anscheinend auch nicht um jeden einzelnen Verkauf auf der Welt.
Ich frag mich langsam, wie manche ticken. Offenbar nach dem Motto: Wenn man aufschnappt, daß jemand anders Kohle hat, renne man als Paladin durch die Welt, und verkünde, ein jeder habe sich vorauseilend möglicherweise eventuell bestehenden Wünschen zu unterwerfen, und jedes eigene Recht aufzugeben, damit wir baldmöglichst in einer Diktatur leben.
Ich bedruck für solche Leute demnächst T-Shirts mit der Aufschrift: "Beraub mich, ich will es so!". Müssten ja weggehen wie die warmen Semmeln. Oder wie wär's mit: "L'etat c'est Microsoft!".Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.
- 30.01.10, 11:48 #25

Japs, bei sowas sind die eBay-Mitglieder gnadenlos. Die ignorieren das gnadelos. Was mein Chef (PowerSeller) schon für lustige Negative bekommen hat, weil die Leute Obentürschließer bestellen und erst beim Anbauversuch feststellen, dass es die Dinger für Bandinnenseite sowie Außenseite gibt. Sie haben die falsche Seite erwischt. Unsere Schuld, war ja nicht explizit erwähnt. Ja ne ist klar. Bekommen das Geld wieder, schicken die Ware aber nicht zurück. Eine Negative gibt's auch noch. Und was sagt eBay? Nichts.
Aber das wird schon gut ausgehen, er hat nichts in der Hand außer falsche Informationen.
Was ich mich gerade frage: Wie viel hat er dafür gelöhnt, dass er da so einen Hohn raus macht?
Und die Negative: Na sieh's mal positiv, vielleicht ist das der richtige Anstoß, eBay ab jetzt zu meiden? Kann auf jeden Fall nicht schaden. Wenn wir auf eBay verzichten könnten, wären wir schon lange davon weg.Gesellschaftskritisch und subversiv? Da bin ich lieber betrunken.
StarCraft 2: Cup 1 ::: Cup 2 ::: Cup-Laberthread ::: SC2-Sammelthread

LinkBack URL
About LinkBacks

