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  1. #1
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Standard Rechtlich auf der sicheren Seite bei Verkauf von Windows Lizenzen?!

    Hi,

    hier erstmal die Vorgeschichte:

    Spoiler: Anzeigen

    ich habe vor kurzem zuhause ausgemistet und daraus sind einige Windows Lizenzen zum Vorschein gekommen.(von alten Notebooks, Rechnern, etc.)
    Die CD sind natürlich nicht mehr zu finden...

    Habe also mit Hilfe einer SB-Original-CD und n-lite zu den Keys jeweils eine Installations-CD erstellt und bei ebay eingestellt...

    Nun bekomme ich von einem Käufer die Nachricht, was das soll, dass ich Raubkopien verschicke, etc., mit Drohung von Anzeige usw.
    Nehme kulanterweise nun also die Windows Lizenz inkl. CD zurück und das Geld bekommt der Käufer wieder, usw.


    Ich weiß, dass der Verkauf von den Lizenzen (Aufkleber einzeln) gestattet / legal ist.

    Ist der Verkauf von Lizenzen inkl. selbst erstellter CD erlaubt / legal oder nicht?

    Bzw. was ist nun legal und was nicht?

  2. #2
    Admiral
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    Avatar von *Hagen*
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    Wusste der Käufer, dass der Datenträger nicht original ist?

  3. #3
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Zitat Zitat von *Hagen* Beitrag anzeigen
    Wusste der Käufer, dass der Datenträger nicht original ist?
    Ich sag mal so: ich schrieb nur Installations-CD.
    Also weder Original-CD, noch Sicherheitskopie oder sonst was.

  4. #4
    Admiral
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    Avatar von sTOrM41
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    wenn der datenträger kein original ist muss das natürlich auf jedenfall mit angegeben werden.
    Tausche neues Doppelbett (nur einmal benutzt) gegen Kinderwagen.

  5. #5
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Zitat Zitat von sTOrM41 Beitrag anzeigen
    wenn der datenträger kein original ist muss das natürlich auf jedenfall mit angegeben werden.
    Werde die Lizenz ja nun inkl. CD zurücknehmen und vorraussichtlich neu einstellen.

    Wäre es denn dann legal? (wenn ich in der Auktion schreibe, dass eine selbst erstellte CD beigelegt wird..)

  6. #6
    Flottillenadmiral Avatar von seeigel
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    Ich würde schreiben:
    Verkaufe XP-Lizenzkleber . Der darauf befindliche Key wird nicht mehr benützt. Zum Aktivieren ist eventuell das Tel notwendig.
    Auf Wunsch mit selbst erstellter Installations-CD mit SP3
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  7. #7
    Korvettenkapitän Avatar von Grummel
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    Soweit ich weiß, sind diese Aufkleber keine Lizenzen. Ich meine, eine MS Lizenz besteht immer aus drei Dingen: dem Aufkleber, der Original CD und dieses Heftlein "Erste Schritte" (oder was auch immer da drauf steht).

    Also wäre ich vorsichtig mit dem Verkaufen der Aufkleber. Zum Einen ist es definitiv keine Lizenz und zum Anderen können 5 Stück schon als gewerbsmäßiger Verkauf gewertet werden. Was abgesehen von den steuerrechtlichen Konsequenzen im Fall vom Beilegen von Raubkopien richtig übel ins Auge gehen kann.
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    Gebt viral Marketing in Foren keine Chance!

  8. #8
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Zitat Zitat von Grummel Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, sind diese Aufkleber keine Lizenzen. Ich meine, eine MS Lizenz besteht immer aus drei Dingen: dem Aufkleber, der Original CD und dieses Heftlein "Erste Schritte" (oder was auch immer da drauf steht).

    Also wäre ich vorsichtig mit dem Verkaufen der Aufkleber. Zum Einen ist es definitiv keine Lizenz und zum Anderen können 5 Stück schon als gewerbsmäßiger Verkauf gewertet werden. Was abgesehen von den steuerrechtlichen Konsequenzen im Fall vom Beilegen von Raubkopien richtig übel ins Auge gehen kann.
    Das stimmt so auf jeden Fall nicht.

    Es gab mal ein Gerichtsurteil.. raus kam, dass die Aufkleber einzeln verkauft werden dürfen.

    Edit: Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben!
    Geändert von kongking (16.01.10 um 00:02 Uhr)

  9. #9
    Admiral
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    Es gab mal ein Gerichtsurteil.. raus kam, dass die Aufkleber einzeln verkauft werden dürfen.
    Das Urteil kennt aber keiner und Microsoft würde das nicht akzeptieren und klagen, klagen, klagen bis zum Sanktnimmerleinstag, Geld genug haben die bestimmt.
    Und im Forum ist es deswegen auch nach wie vor eigentlich verboten.
    Marktplatzregel
    3.2.2 Beim Handel mit lizensierter Software muss der vom Hersteller vorgeschriebene Lieferumfang komplett beiliegen. Im Allgemeinen ist vom Key und dem Installations-Medium auszugehen. Was der vorgeschriebene Lieferumfang genau beinhaltet, erfahrt ihr beim betreffenden Hersteller. Dort erfahrt ihr auch ob eventuell weitere Maßnahmen zur Übertragung der Lizenz notwendig sind.
    Außerdem dürft ihr nur Lizenzen anbieten, an deren Erwerb keine Bedingungen geküpft sind. Dies gilt speziell für Schüler- und Studentenlizenzen.
    ja, es werden immer wieder nur Aufkleber verkauft, wenn es keinen Mod auffällt, es nicht gemeldet wird usw.
    Ich gehe ja auch schon mal bei Rot über eine Ampel, wenn es keinen Polizisten auffällt***

    Also es ist na klar nicht erlaubt bei Rot über eine Ampel zu gehen, oder was soll man da sonst öffentlich hier sagen.
    Rechtlich auf der sicheren Seite bei Verkauf von Windows Lizenzen?!
    Und genau so ist es na klar nicht erlaubt ohne Orginal CD und Handbuch einen Aufkleber zu verkaufen.
    Es sei denn du holst dir eine Erlaubnis von Microsoft, was anderes kann man hier nun mal nicht öffentlich sagen.
    Edit: Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben!
    Tja, das ist das Risiko, zumindest noch keine Anzeige bei Microsoft.
    Geändert von Terrier (16.01.10 um 02:22 Uhr)
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  10. #10
    Flottillenadmiral Avatar von seeigel
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    Wie ich schon geschrieben habe: nicht als Lizenz verkaufen sondern als Lizenzkleber oder Kleber mit dem Lizenzkey.
    Lasse dir da halt was einfallen
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  11. #11
    Fregattenkapitän Avatar von Patric_
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    Jemand genauere Infos/Link zu diesem Urteil?
    Ich kenne in diesem Zusammenhang nur das Urteil, wo erlaubt wird, OEM-Versionen "einfach so" zu verkaufen
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  12. #12
    Hauptgefreiter Avatar von coldblooded
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    Zitat Zitat von Terrier Beitrag anzeigen
    Das Urteil kennt aber keiner und Microsoft würde das nicht akzeptieren und klagen, klagen, klagen bis zum Sanktnimmerleinstag, Geld genug haben die bestimmt.
    Und im Forum ist es deswegen auch nach wie vor eigentlich verboten.
    Marktplatzregel
    So ein Quatsch. Es spielt überhaupt keine Geige, ob jemand das Urteil kennt. Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden. Microsoft kann also gar nicht mehr klagen, weil kein Gericht Europas so einen Klageantrag annehmen würde.

    Eine Lizenz ist ein immaterielles Gut, das genauso gehandelt werden kann wie jedes andere Eigentum auch. Beschränkungen dieses Rechts sind weder durch Forenregeln noch sonst etwas möglich. Wer es versucht, begeht damit die Straftat einer Nötigung nach StGB.

    Wir leben noch immer in einem Rechtsstaat, und nicht in der Walachei, wo die Überlassung von Forenmoderationsknöpfen jeden dahergelaufenen Deppen zur Selbstjustiz berechtigt, auch wenn sich viele mangels Verstand so aufführen.

    Man muß natürlich bedenken, daß ein Kaufinteressent davon ausgeht, eine "hübsche" Original-CD zu erhalten, wenn man sein Angebot zum Verkauf einer Lizenz formuliert, als wolle man die übliche Verpackungseinheit weiterverkaufen. So erregt man einen Irrtum, der den Käufer zur Wandlung berechtigt. Mancher will halt wirklich nur kaufen, wenn die Original-CD dabei ist. Daher muß man das schon ordentlich kennzeichnen.

    Angebot und Verkauf sind jedenfalls weder verboten, noch eine Sache, die in einwer Grauzone läge, und jeder Betreiber eines Forums, das Verkaufsangebote zulässt, hat sich da rauszuhalten. Forenbetreiber haben sich übrigens selbsttätig zu informieren, denn Unwissenheit berechtigt zu gar nichts. Wäre ja noch schöner.

    Das Urteil braucht niemand zu kennen, da der Verkauf rechtsmäßig erworbener Güter eine selbstverständliche Wahrnehmung eigener Rechte darstellt, keine Gnade, die irgendjemandes Zustimmung erfordert.

    Es ist übrigens nicht erst durch dieses Urteil erlaubt, sondern vielmehr wurde mit diesem Urteil Microsoft verboten, zu versuchen, dagegen vorzugehen. Erlaubt war der Verkauf von Lizenzen schon immer. Microsoft hat nur versucht, sich über gesetzliche Grenzen hinwegzusetzen, und ist damit auf die Schnauze gefallen.
    Geändert von coldblooded (28.01.10 um 18:04 Uhr)
    Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
    Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.

  13. #13
    Admiral
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    So ein Quatsch. Es spielt überhaupt keine Geige, ob jemand das Urteil kennt. Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden. Microsoft kann also gar nicht mehr klagen, weil kein Gericht Europas so einen Klageantrag annehmen würde.
    Du redest Quatsch!
    Das Thema wurde im bereichen wo die Forumleitung ( d bode) aktiv ist angesprochen.
    Ich versuch das was dbode dazu gepostet hat mal aus der Erinnerung wiederzugeben.
    Die Sache ist durch alle Instanzen durch, und damit endgültig rechtskräftig entschieden.
    Solange nur immer User wie du so etwas behaupten, ohne den dazugehörigen Beweis anzutreten, (endgültig und rechtskräftig) bleibt es bei der Forumregel.
    Kein Forumbetreiber hat interesse sich mit Microsoft anzulegen noch dazu wenn er einen kostenlosen Marktplatz anbietet.
    Damit du deinen Aufkleber hier im kostenlosen Markplatz ohne CD und Handbuch verkaufen kannst soll die Forumleitung sich auf einen Rechtsstreit mit Microsoft einlassen.
    So blöd ist keiner!
    Angebot und Verkauf sind jedenfalls weder verboten, noch eine Sache, die in einwer Grauzone läge, und jeder Betreiber eines Forums, das Verkaufsangebote zulässt, hat sich da rauszuhalten. Forenbetreiber haben sich übrigens selbsttätig zu informieren, denn Unwissenheit berechtigt zu gar nichts. Wäre ja noch schöner.
    und auch wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet, es gibt es auch kein Gesetz das es erlaubt.
    Es gelten die Bestimmungen des Herstellers.
    Genauso wie hier die Bestimmungen der Forumleitung gelten.
    Welche ja auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen
    und wem diese Regeln nicht gefallen der kann ja ohne das Forum leben.
    Geändert von Terrier (28.01.10 um 23:45 Uhr)
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  14. #14
    Hauptgefreiter Avatar von coldblooded
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    Eigentlich sollten einem solche Wahnvorstellungen gleichgültig sein.

    Allerdings ruinieren diese Vollpfosten durch die Verbreitung solchen Schwachsinns die sozialen Normen, misten Jugendlichen damit die Köpfe zu, und unterhöhlen den Rechtsstaat. Man fragt sich, wofür unzählige gestorben sind, als solcher Willkürschwachsinn vor 65 Jahren beseitigt wurde?

    Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten. Die muss man niemandem beweisen. Für Leute, die sich einbilden, sie könnten gesetzliche Normen per AGB ausser Kraft setzen, sind noch diverse Gummizellen frei, wo lauter liebe Freunde auf sie warten, die sich auch für Napoleon halten.

    und auch wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet, es gibt es auch kein Gesetz das es erlaubt
    Hör auf zu fantasieren. Der Recht zum ungehinderten privaten Weiterverkauf ist gesetzlich garantiert. Genauso wie Eingriffe in die Ausübung dieses Rechtes durch wen auch immer strafrechtlich verboten ist. Das nenn man Nötigung.
    Geändert von coldblooded (29.01.10 um 06:48 Uhr)
    Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
    Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.

  15. #15
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Zurück zu meiner Geschichte:
    Der Käufer will nun Montag zur Polizei...
    Das Geld (inkl. Rückporto) hat er wieder bekommen, will aber nun nicht die Lizenz zurück schicken.
    Er behauptet felsenfest, dass ich ihm eine Raubkopie verkauft habe und außerdem der Key schon aktiviert wurde.



    Der Key wurde sicher schon aktiviert, aber ist es nun illegal einen aktivierten Key zu verkaufen??
    Und unter einer Raubkopie verstehe ich was anderes, die CD wurde lediglich mit nlite erstellt, damit der Benutzer den Key bei der Install nicht eintippen muss.
    Oder ist eine mit nlite erstellte CD, eine Raubkopie?
    Geändert von kongking (29.01.10 um 18:48 Uhr)

  16. #16
    Hauptgefreiter Avatar von coldblooded
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    Der spinnt doch komplett. Ein unbenutztes Windows kann er nur erwarten, wenn er vom Händler Neuware angeboten und verkauft bekommt. Und selbst dann bedeutet das noch lange nicht, daß er eine Original-CD bekommen muß. Händler bieten auch nackte Lizenzen ohne CD an. Ganz legal, und von MS auch so erwünscht. Volumenlizenzen (z. B. 5*Windows für 5 PCs) beispielsweise bekommt man i.d.R. nur ohne CD. Original-CDS gibts bei Microsoft auf Bestellung auch ohne Lizenz. Das ist wirklich nur ein Datenträger, also Transportmittel. Kein Dongle wie bei Spielen üblich.

    Dem seine Ideen unterstützt nicht mal Microsoft. Eine Lizenz darf nur eben nicht auf mehr als einem PC zur gleichen Zeit aktiv genutzt werden. Aktiviert ist eine Seriennummer beim Gebrauchtverkauf ja immer schon mal gewesen.

    Bei der Polizei kann er nichts beschicken, denn daß eine Windows-Lizenz von Privat eine gebrauchte und keine unbenutzte Lizenz ist, hat er gewußt und akzeptiert. Bei fehlendem Datenträger eine Kopie, die einzig zur Installation gebraucht wird, nicht zur Identifikation, ist grundsätzlich legal. Zumal Sicherheitskopien der Installations-CD auch von Microsoft nicht untersagt werden. Wozu sind die wohl gut? Um den Datenträger bei Verlust zu ersetzen, also zum Gebrauch und Transport.

    Da der Fuzzie sein Geld zurück bekommen hat, handelt er jetzt rechtswidrig, wenn er CD und Aufkleber nicht zurückschickt. Die Lizenz ist übrigens ein imaterialles Gut, und auch nicht wirklich an den Aufkleber gebunden. Ist nur nicht so einfach, sich ohne das Ding als rechtmäßiger Inhaber auszuweisen.

    Wenn der nichts zurückschickt, ist er im Verzug, also per Mahnverfahren/Anordnungsklage ohne große Kosten belangbar. Kostet geringe Gebühren, die er erstatten muß (man muß zunächst selbst in Vorleistung gehen, und von ihm einfordern, notfalls einklagen), und wird auf einfachen (begründeten) Antrag entschieden. Gegen eine zweite geringe Gebühr rückt ein Gerichtsvollzieher aus, und regelt das mit dem Hirnie. Auskunft über Gebühren und Ablauf erteilen die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte.

    Ist natürlich alles nervig, zumal der ganze Dergel völlig sinnfrei ist. Die Hohlbratze hätte mal besser bei Microsoft nachgefragt. Die hätten ihm gleich gesagt, daß Lizenz Lizenz ist und der Deal damit legal. Diese Hinweise wegen der Original-CD mit dem Hologramm sollen nur verhindern, daß von Händlern privat vervielfältigte Windowse verhökert werden. Kommt nämlich recht häufig vor. Eins einkaufen, zehn verkaufen, Top-Gewinne am Finanzamt vorbei.
    Geändert von coldblooded (29.01.10 um 19:20 Uhr)
    Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
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  17. #17
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Ich weiß auch nicht, was er mir Hilfe der Polizei bezwecken will. Die sind sicherlich auch nicht so schlau und kennen sich mit der Thematik aus.

    Er behauptet außerdem, dass es sich laut Microsoft und BSA (wtf ist die BSA?) um eine Raubkopie handelt.
    Und zurückschicken will er mir die Lizenz nicht mehr, weil die Gefahr besteht, dass ich die Lizenz wieder verkaufe.


    Ist nicht das erste Mal, dass ich irgendwelche Volldeppen bei ebay erwische.

  18. #18
    Matrose
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    Sorry kann grad nicht anders

    http://www.bsa-de.com/

    MfG
    Chris

  19. #19
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Ich glaube jetzt zu wissen, was der Typ mit BSA meint. -> www.bsa.org
    Dort steht doch rechts oben ganz klar, was man darf oder nicht und mMn habe ich nicht falsch gemacht.
    Zitat Zitat von BSA/Was ist Softwarepiraterie?
    Von Software-Piraterie spricht man, wenn urheberrechtlich geschützte Software ohne entsprechende Genehmigung kopiert oder verbreitet wird. Dies kann etwa durch das Vervielfältigen, Herunterladen, Austauschen, Verkaufen oder Installieren mehrerer Kopien auf Computern zu Hause oder am Arbeitsplatz geschehen. Viele Leute sind sich nicht bewusst oder vergessen, dass sie beim Kauf eines Software-Programms eigentlich eine Lizenz für dessen Verwendung und nicht die Software selbst erwerben.Diese Lizenz legt fest, wie oft Sie die Software installieren dürfen. Daher ist es wichtig, diese zu lesen. Wenn Sie mehr Kopien anfertigen als die Lizenz es erlaubt, machen Sie sich der Software-Piraterie schuldig.
    Geändert von kongking (29.01.10 um 19:41 Uhr)

  20. #20
    Admiral
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    Viele Leute sind sich nicht bewusst oder vergessen, dass sie beim Kauf eines Software-Programms eigentlich eine Lizenz für dessen Verwendung und nicht die Software selbst erwerben.
    genau darum geht es ja.
    es wird eine Lizenz zur verwendung verkauft oder erworben
    und die Lizens zur Verwendung besteht nun mal aus Aufkleber, CD und Handbuch.
    http://www.microsoft.com/howtotell/c...displaylang=de
    Was ist ein Echtheitszertifikat?
    Bei einem Echtheitszertifikat handelt es sich um einen Aufkleber zum leichteren Erkennen von Original-Microsoft-Software, Ein Echtheitszertifikat ist keine Software-Lizenz, sondern eine sichtbare Kennzeichnung. an der Sie Originalsoftware von Microsoft leichter erkennen können. Kaufen Sie Echtheitszertifikate niemals ohne die zugehörige Software.
    Wie das nun mit der selbst erstellten n lite Cd ist kann ich auch nur vermuten.
    Wenn man also das Echtheitszertifikat, die Orginale Windows Cd, ohne SP, oder halt auch mit wenn es so Orginal war, ein Handbuch
    und dann noch eine selbst erstellte nlite CD mit SP3 drauf verkauft,
    sollte es keine Probleme geben.
    Rein Rechtlich gesehen, aber genau kann dir das wirklich keiner hier sagen.
    Wo kein Kläger auch kein Richter.
    und Microsoft kümmert sich anscheinend auch nicht um jeden einzelnen Verkauf auf der Welt.
    Nur dein Käufer ist dein wirkliches Problem.
    Geändert von Terrier (29.01.10 um 23:35 Uhr)
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  21. #21
    Kapitän zur See Avatar von kongking
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    Der Käufer hat ja nicht das fehlende Handbuch bemängelt, sondern meine gebrannte n-lite CD. Ich habe ihm vorgeschlagen eine Original CD nachzuschicken, aber das wollte er nicht.

    Ich denke, dass er einfach nichts zu tun hat....

    Ich werde auf jeden Fall berichten, wie positiv oder negativ es für mich ausgeht.


    Mein n-lite CD als Raubkopie könnte man evtl. bezeichnen, wenn ich den Windows Product Key nicht mitgeschickt hätte.
    Geändert von kongking (30.01.10 um 00:38 Uhr)

  22. #22
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    Mein n-lite CD als Raubkopie könnte man evtl. bezeichnen, wenn ich den Windows Product Key nicht mitgeschickt hätte.
    Naja, wenns danach geht!
    Ein Echtheitszertifikat ist keine Software-Lizenz
    Aber damit (original CD) sollte die Sache "eigentlich" OK sein

    Ich habe ihm vorgeschlagen eine Original CD nachzuschicken
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  23. #23
    Oberleutnant zur See Avatar von biaaas
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    Ich würde mal bei ebay selbst nachfragen, immerhin hast Du ihm sein Geld zurück gegeben, er hat dich unfair bewertet und weigert sich den Artikel zurück zu schicken.

  24. #24
    Hauptgefreiter Avatar von coldblooded
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    Zitat Zitat von Terrier Beitrag anzeigen
    die Lizens zur Verwendung besteht nun mal aus Aufkleber, CD und Handbuch.
    Wie oft willst Du noch falsche Vermutungen in den Thread setzen? Die Lizenz ist eine aus dem Kaufvertrag resultierende Gegenleistung immaterieller Natur. Das ist ein erworbenes Recht mit genau bestimmtem Umfang, und weder an den Aufkleber, noch an die CD oder das Handbuch gebunden.

    Rein Rechtlich gesehen, aber genau kann dir das wirklich keiner hier sagen.
    Interessanter Satz. Du möchtest damit sagen, hier gäbe es einen Zaubereffekt, der dafür sorgt, daß nur Ahnungslose mitlesen. Witzige Theorie.

    Wo kein Kläger auch kein Richter.
    Wenn man sich nicht auskennt, steht einem nicht zu, andere anhand legalen Verhaltens zu kriminalisieren.

    und Microsoft kümmert sich anscheinend auch nicht um jeden einzelnen Verkauf auf der Welt.
    Sollen die Händchen halten? Was gibt es da zu kümmern?

    Ich frag mich langsam, wie manche ticken. Offenbar nach dem Motto: Wenn man aufschnappt, daß jemand anders Kohle hat, renne man als Paladin durch die Welt, und verkünde, ein jeder habe sich vorauseilend möglicherweise eventuell bestehenden Wünschen zu unterwerfen, und jedes eigene Recht aufzugeben, damit wir baldmöglichst in einer Diktatur leben.

    Ich bedruck für solche Leute demnächst T-Shirts mit der Aufschrift: "Beraub mich, ich will es so!". Müssten ja weggehen wie die warmen Semmeln. Oder wie wär's mit: "L'etat c'est Microsoft!".
    Heinz Ehrhard würde hier genausowenig posten dürfen wie Volker Pispers.
    Also lass ich das lieber auch, und erspare den Einfaltspinseln die Mühe des Löschens.

  25. #25
    HWLuxx SC2-Cup2 Silber#1 Avatar von innocent
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    Zitat Zitat von biaaas Beitrag anzeigen
    Ich würde mal bei ebay selbst nachfragen, immerhin hast Du ihm sein Geld zurück gegeben, er hat dich unfair bewertet und weigert sich den Artikel zurück zu schicken.

    Japs, bei sowas sind die eBay-Mitglieder gnadenlos. Die ignorieren das gnadelos. Was mein Chef (PowerSeller) schon für lustige Negative bekommen hat, weil die Leute Obentürschließer bestellen und erst beim Anbauversuch feststellen, dass es die Dinger für Bandinnenseite sowie Außenseite gibt. Sie haben die falsche Seite erwischt. Unsere Schuld, war ja nicht explizit erwähnt. Ja ne ist klar. Bekommen das Geld wieder, schicken die Ware aber nicht zurück. Eine Negative gibt's auch noch. Und was sagt eBay? Nichts.


    Aber das wird schon gut ausgehen, er hat nichts in der Hand außer falsche Informationen.

    Was ich mich gerade frage: Wie viel hat er dafür gelöhnt, dass er da so einen Hohn raus macht?



    Und die Negative: Na sieh's mal positiv, vielleicht ist das der richtige Anstoß, eBay ab jetzt zu meiden? Kann auf jeden Fall nicht schaden. Wenn wir auf eBay verzichten könnten, wären wir schon lange davon weg.
    Gesellschaftskritisch und subversiv? Da bin ich lieber betrunken.
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