So Jungs jetzt wirds ernst für mich![]()
Ich habe mich gestern mit dem GEschäftsführer von der Tuning firma zusammengesetzt
und alles besprochen:
Alle zwei Monate erschein der "Eurotuner" und ich soll Fotos für zwei Berichte pro Heft machen. Die Fotos beinhalten Detailfotos und normale Aufnahmen im Stand.
Als ich gefragt habe wie wir das mitm Geld machen, hat er gesagt ich soll mir das Heft anschauen und dann beim nächsten Termin meinen Stundenlohn nennen.
Was meint ihr was ich da verlangen kann? Ich habe so an 50€ die Stunde gedacht und dann nochmal pro Bild das veröffentlicht wird 100€. EDIT: 10€/h für die Assis sind auch gerechtfertig meiner Mienung nach
Was würdet ihr verlangen?
Ich weiss nicht wie stark die Auflage ist, ich denke 20000
Thema geschlossen
Ergebnis 176 bis 200 von 1501
- 21.07.10, 15:31 #176
- 21.07.10, 16:13 #177
Das ist kein kleines Hobby-projekt, sondern ein rein kommerzielles Unterfangen. Das heißt, Du bist da offiziell Dienstleister, mußt Deine Einnahmen beim Finanzamt angeben, in die Handwerkskammer und die Dings... habs momenten vergessen, so eine Versicherung, die auch Pflicht ist. Deine "Assis" sind dann bei Dir beschäftigt (vermutlich auf 400-Euro-Basis), d.h. die mußt Du mitversichern mit allem Pillepalle. Der Verwaltungsaufwand für das ganze Unternehmen ist nicht unbeträchtlich und muß in den Preis einfließen, sonst stehst Du hinterher mit 2,89 Euro/Stunde netto da. Um die ganzen Blutsauger mit durchzufüttern, solltest Du da nicht zu niedrig ansetzen! 50 Euro für Dich ist absolute Unterkante und 10 Euro für "Assis" ist zu wenig, da zahlst Du drauf. Was willst Du denen denn auszahlen?
- 21.07.10, 16:20 #178
- 21.07.10, 16:33 #179
Ich will dafür ein Gewerbe anmelden, aber ich muss mich noch erkundigen beim Steuerberater wie ich das machen sollte
Türlich nur HDRs !
Ne das mach ich nicht unbedingt, ausser die Lage erfordert es und dann wird es nur ein DRI.
Mal ne Frage zu Nutzungs und Urheberrechte:
Es ist ja so wenn ich dem die Nutzungsrechte verkaufe, dann darf ich aber trotzdem noch die BIlder online stellen?
- 21.07.10, 16:36 #180
„But if he doesn’t exist anymore?“ – „He will. He will.“
Meine Foto-Homepage --- project:vintage --- me@flickr --- Der Strobisten-Treff
- 21.07.10, 16:39 #181
Erstmal würde ich an deiner Stelle zum Steuerberater gehen und sich beraten lassen - sowas kann nämlich ganz schnell in die Hose gehen, wenn man's nicht richtig macht...
Meine Fotos - Meine Webseite
Rechner: Intel 2600K @ 5GHz 24/7 @ 1,364V on Air (Silver Arrow), Gigabyte UD4, 4x4GB Transcend 1333 MHz, Crucial m4 256GB, Gigabyte GTX 460, Seasonic 430W, Antec P183
NAS: i3-530, MSI H55M-ED55, 4GB Kingston 1333 MHz, Mtron Mobi 32GB, 2x SATA Controller, 9xSamsung F3 2TB + 4xF4 2TB@snapraid, Gentoo x64 - aktuell: 16W Idle, 23W Streaming
Audio: Nubert 481, Nubert CS-411, Nubert DS-301 @ Marantz 5004
HTPC: LC-Power LC-1360mi, Zotac Fusion ITX, 4GB Kingston Value SO-DIMM, Vertex 2 60GB, Win 7, XBMC, 10,5W Idle, 18W Full HD
- 21.07.10, 16:41 #182
die begriffe "praktikant" oder "freund des hauses" sind in dem zusammenhang gern gehört

@ashampoo: ich würde eher auf tageslohn gehen. ein profi (z.b architektur) kann pro tag so 400-500€ aufwärts verlangen. bei dir würde ich da ein wenig runtergehen. vllt so 250/tag. die assis (sofern du sie wirklich brauchst) wirst du aus eigener tasche bezahlen müssen. musst du dann in dein gehalt mit einrechnen.
- 21.07.10, 17:08 #183
- 21.07.10, 17:15 #184
Da will ich mal sehen, wie du dem Finanzbeamten erklärst, dass deine Auftragsarbeit nicht gewerblich istFreiberufler reicht in dem Fall. Gewerbe brauchst du meines Erachtens nach nicht.
Wenn man außerdem nur einen Auftrag in Aussicht hat (Stichwort Liebhaberei: Die Steuerfalle Liebhaberei) und/oder nur für einen Auftraggeber tätig sein wird (Scheinselbständigkeit ) kann's auch in Bürokratie ausarten...Meine Fotos - Meine Webseite
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- 21.07.10, 17:34 #185
Hm... wieso sollte ein Freiberufler keine Auftragsarbeit annehmen dürfen? Klar kommt Geld dabei rum, aber wenn es nur einmalig ist, zudem nicht so hoch ausfällt, sollte es doch ausreichen den Zusatzverdienst in der Einkommensteuererklärung einfach mit anzugeben.
Aber vermutlich macht es schon am meisten Sinn den Steuerberater zu fragen.
- 21.07.10, 17:41 #186
Nene, wenn du unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibst, kannst du dir ganz formlos ein privates Kleingewerbeanmelden...Das musst du auf jedenfall, um Rechnungen ausstrellen zu können. Du brauchst ja eine Steuernummer, auf die das gebucht wird...alles andere ist ja Schwarzarbeit und der Staat hat ja wenig davon, wenn da einfach irgendwo für eine Leistung Geld fließt und er keine USt. und MwSt. abgreifen kann
- 21.07.10, 17:51 #187
Als ich letzten Monat die Bildnutzungsrechte verkauft hab (vierstellig) habe ich auch ne Rechnung geschrieben, aber ohne Steuernummer usw. Die ham sich nicht beschwert und haben überwiesen. Sicherlich nicht das gelbe vom Ei aus rechtlicher Sicht aber solang es nur einmal passiert...
Dennoch werde auch mich deswegen mal noch beraten lassen. Man weiß ja nie..
- 21.07.10, 17:54 #188
- 21.07.10, 18:16 #189
- 21.07.10, 18:19 #190
Da das Papier ja nicht selbst leuchtet (wie der Monitor), hab ich immer 1/3 Blende überbelichtet.
Don't do anything that someone else can do. Don't undertake a project unless it is manifestly important and nearly impossible. (Edwin H. Land)
See, you can win the rat race, but you're still nothing but a f*cking rat. (Parkway Drive - Unrest)
mein fotoblog
- 21.07.10, 18:21 #191
Bei sowas hilft ein kalibrierter Schirm samt Softproof. Würde mich immer danach richten.
- 21.07.10, 18:32 #192
Das ICC-Softproof von Saal hab ich mir schon geladen, warte nun nur noch auf den Testprint. Dann schau ich mal wie mein unkalibriertes TN aussieht.

Also was jetzt? Überbelichten oder nicht?
Momentan steht es 2:1 für nicht tun.
- 21.07.10, 18:34 #193
da bin ich dann raus aus der Diskussion. das sind dann die Verhandlungen wo ich dem Kunden sagen muß, daß ich es leider nicht machen kann.
einen Assi der nach Stunde abrechnet habe ich noch nicht getroffen. den günstigsten, den ich bislang hatte war für 80€/Tag netto. der war aber blutiger Anfänger und nur bedingt entlastend. in der Regel sind Assis selbständig und schreiben dir Rechnungen.
das ganze sieht mir aus wie: "ahh, hier komme ich mal wieder schön günstig an meine Bilder".
bin mal gespannt, wie´s endet...
- 21.07.10, 18:39 #194ForenVeteran
Fotografie
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Mit so einer großen Auftragsarbeit ist es meiner Meinung nach mit einer Freiberuflichkeit oder Kleingewerbe nicht mehr getan, da brauchst schon ein echtes Gewerbe (ink Buchhaltung und co.)
So toll das ganze Projekt für Ashampoo auch erstmal klingt, das zieht leider einen Haufen bürokratischen und rechtlichen Aufwand mit sich, bis man da alles geregelt hat.
Sonst kann das ganze finanziell schnell arg nach hinten losgehen.
IMO rentiert sich der ganze Aufwand für einen Auftrag nicht, aber das musst du wissen
Auch solltest du das Thema Krankenkasse nicht außer acht lassen, falls du noch bei deinen Eltern mitversichert bist. Da gibt es auch finanzielle Grenzen, ab denen du dich dann selbst versichern musst.
Du hast also einen 4stelligen Betrag eingenommen ohne jegliche Informationen an das FA weiterzugeben? Bzw. ohne Gewerbe/Freiberuflicheanmeldung what ever?
Herzlichen Glückwunsch, das nennt sich Steuerhinterziehung und wenn du erwischt wirst, kann das verdammt teuer werden.
"Einmal" kann da mehr als ausreichend sein um gewaltigen Ärger zu bekommen. Dann bist du deinen eingenommenen Betrag um ein vielfaches wieder los
Geändert von H0mbre (21.07.10 um 18:49 Uhr)
- 21.07.10, 18:39 #195
- 21.07.10, 18:42 #196
Was ist es denn für ne Linse? Sieht doch passabel aus oder?
- 21.07.10, 18:49 #197
Das FA drückt *meistens* ein Auge zu, wenn man die Einnahmen in der dazugehörigen Lohnsteuererklärung angibt, ohne sich vorher als freiberuflicher Fotodesigner angemeldet zu haben. Aber es ist sehr empfehlenswert sich anzumelden, bevor man eine Rechnung schreibt. Das erleichtert das Leben ungemein und dauert maximal 30 Minuten + 2 Wochen warten.Du hast also einen 4stelligen Betrag eingenommen ohne jegliche Informationen an das FA weiterzugeben? Bzw. ohne Gewerbe/Freiberuflicheanmeldung what ever?
So sehe ich das auch. Generell ist man, sobald man Auftragsarbeiten erledigt nicht mehr als Fotodesigner zu klassifizieren.Mit so einer großen Auftragsarbeit ist es meiner Meinung nach mit einer Freiberuflichkeit nicht mehr getan, da brauchst schon ein echtes Gewerbe (ink Buchhaltung und co.)
Wenn man im Bereich des Kleingewerbes bleibt, hält sich der buchhalterische Aufwand in Grenzen, aber man wird bald Post von diversen Institutionen kriegen, die Geld von einem wollen.Meine Fotos - Meine Webseite
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- 21.07.10, 18:50 #198Fotomaster Dezember 08
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- 21.07.10, 18:52 #199ForenVeteran
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- 21.07.10, 19:01 #200
Die BG ETEM will mittlerweile 287,32€ im Jahr (Als Mindestsatz). Nach dem Zusammenschluss, wurde allerdings die Satzung geändert. Vor allem wenn man das ganze Nebenberuflich betreibt, ist folgendes interessant:
§46 Abs. 2 der Satzung:
"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit."
Ob das wirklich klappt, kann ich aber nicht sagen.
IHK Frankfurt (k.A. ob's in anderen Städten anders ist) war für 2010 glatte 200€Geändert von dcdead (21.07.10 um 19:04 Uhr)
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