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Oberstabsgefreiter
Hast du denen denn die Frist auch per Einschreiben mitgeteilt oder nur per E-Mail? Wann hat deine Fristsetzung angefangen? Hast du vorher schonmal eine Frist gesetzt? Hast du dich schon an den Verbraucherschutz gewandt?
Wenn man sich so die Bewertungskommentare bei Geizhals ansieht, dann kann es wohl noch ein Weilchen dauern, bis sich bei dir was tut.
Geändert von gnidnu (31.10.06 um 18:05 Uhr)
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Hauptgefreiter
moin,
Hab letzte Woche endlich mein per Vorkasse gezahltes Geld von dem SafIladen zurückbekommen. Ohne massive Drohung mit RA tat sich da gar nichts.
Das ist ein reiner "Blender-Shop", Versand angeblich alles innerhalb 24-48 Std.. Der hat absolut Null-Warenbestand, getreu dem Motto, wenn mal ein Kunde was bei mir bestellt, dann bestell ich das halt auch mal...oder auch nicht.
Gruß Fiete
Geändert von Fietie (31.10.06 um 19:03 Uhr)
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@ Unding
Also ich habe denen das nur per eMail mitgeteilt, aber es war immer so das derjenige sofort geantwortet hat, aber in letzter Zeit kommt von denen nichts mehr zurück. ich hatte anfang letzter Woche denen schon eine Frist bis letzten Fr. gegeben gehabt, aber es tat sich nichts, nicht einmal eine Antwort. Sie hatten mir mal irgendwann gesagt, dass Alphacool noch nicht geliefert hatte. Deswegen hatte ich mich bei Alphacool gemeldet gehabt. Sie konnten mir aus Datenschutz gründen nichts zu BBs sagen, aber sie haben mir gesagt dass sie Radiatoren auf Lager hätten und auch liefern könnten. Deswegen hatte ich letzten Fr. ihnen noch eine Frist bis diesen Fr. eingeräumt. Danach werde ich wohl zu einem Anwalt gehen. Dann müssen die sich mit dem Auseinander setzen.
ich hatte mal wegen einer anderen Sache den Verbraucherschutz angeschrieben und nach einem Rat gefragt, aber von denen kam auch nichts zurück. Aber zur not werde ich da mal am Fr. anrufen.
@ Fiete, wie hast du das genau angestellt? Hattest du auch mit einem Dennis B. kontakt gehabt???
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Obergefreiter
Jep, habe genau das selbe Problem, vor 3 1/2 Monaten eine Laing S6 bei denen bestellt, bis dato nichts gesehen. Nach 4 Wochen hatte Ich sie dann schlussendlich stoniert, aber einen Geldeingang konnte Ich bis Heute nicht feststellen, obwohl zigfachen Mailverkehr ala "Probleme mit der Buchhaltung" Geld wird schnellstens überwiesen ect........
Heute ging mein Einschreiben mit Rückschein raus. Sobald der Rückschein da ist gehts zum Anwalt.........
Werd sie jetzt auch nicht mehr anschreiben, hab die Schnauze jetzt langsam dicke............
Also bitte falls andere die gleichen Auseinandersetzungen mit dem Shop haben, bitte hier posten........
Kann dann auf den Thread hier verweisen...........
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Oberstabsgefreiter
Bei Mails besteht immer das Problem, dass du nicht(!) direkt beweisen kannst, dass die Mail auch angekommen ist. Deswegen hab ich nach nem Einschreiben gefragt.
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Obergefreiter
Und ach ja, Emails sind mittlerweile auch rechtskräftig. Wenn du denn gesamten E-Mail Verkehr noch gespeichert hast kann dein Anwalt durchaus schnell agieren, heißt Einschreiben raus und Kosten übernimmt dann der Angeklagte. Falls du nichts hast würd Ich erstmal das Einschreiben selber rausschicken und dann den Anwalt konsultieren............. Hatte vor einiger Zeit schon mal das Vergnügen.........
Geändert von NewArt (31.10.06 um 19:39 Uhr)
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Monster.
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also ich habe noch den gesamten eMail Verkehr. Dann bin ich ja froh darüber
Aber danke nochmal für den link bei geizhals.... hätte ich das gewusst, dann hätte ich woanders den Radiator gekauft. Denke mal als nächstes direkt bei Alphacool, ist wohl besser.
Also ich warte jetzt 2 Monate auf den Radiator.
Zum glück ist das mit dem Radiator nicht so dringlich, so dass ich noch etwas Zeit habe ( mit Anwalt und so). Bin ja mal gespannt wie das so abläuft in nächster Zeit.
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Obergefreiter
Eben deshalb gab Ich damals auch bei denen die Bestellung auf, waren die einzigsten die die Pumpe als lagernd gelistet hatten.........
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Oberstabsgefreiter
Nach meinem Kenntnisstand können E-Mails zwar rechtskräftig sein, allerdings nur mit sog. fortgeschrittener oder qualifizierter Elektronischer Signatur. Wenn ein Verkäufer auf ein Anwaltsschreiben wg. des E-Mailverkehrs eingeht, ist das natürlich sein Bier.
@NewArt: Wieso sprichst du von einem "Angeklagten"? Wenn der Anwalt dem Schuldner respektive Verkäufer ein Einschreiben schickt, macht das aus der Sache noch lange keinen Zivilprozess. Und zahlen muss der "Angeklagte" auch nur, wenn die Klage so durchgeht. Ein Verweis zu einem Buch, Urteil, Rechtskommentar oder URL bzgl. der rechtlichen Dokumentsanerkennung von E-Mails wäre übrigens sehr nett.
Geändert von gnidnu (31.10.06 um 19:53 Uhr)
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Obergefreiter
Hi,
ja Sorry, heißt im grunde genommen Schuldner (noch), aber glaube weiß jeder was damit gemeint war.
Verweise habe Ich keine, da Ich mich nicht mit Jura beschäftige und mein Hobby ist es auch nicht gerade.
Hab aber schon mal das selbe Problem mit einem Shop gehabt, hatte mir damals eine Oakley Juliet bestellt (Vorkasse), und es kam nichts an, zum Anwalt zum Beratungsgspräch gegangen, das erste was er mich fragte war ob Ich denn E-Mail Verkehr und die Kontoauszüge noch habe...........
Habe mich damals auch gewundert das der Verkehr so wichtig war, meinte dann dass dies Heutzutage durchaus aussagekräftige und teils rechtskräftige Dokumente sind. Hab Ihn dann damals den gesamten E-Mail Verkehr gesandt, und das waren einige..............
Meine Versicherung musste damals noch nicht einmnal in Vorkasse gehen..........
Ist jetzt ca. ein Jahr her.............
Geändert von NewArt (31.10.06 um 20:56 Uhr)
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Oberstabsgefreiter
Der Sachverhalt ist nicht der gleiche. Bei dir (NewArt) lief es so ab, dass V (Verkäufer) dem K (Käufer) trotz Erfüllung der schuldrechtlichen Pflichten nicht geliefert hat.
Allgemein formulierter Verlauf eines anderen Sachverhalt (die Einteilung des V in Schuldner und K in Gläubiger bleibt):
V hat dem K zwar geliefert, der Artikel war jedoch nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 BGB). K einigt sich mit V darauf, den Artikel zurückzuschicken und verlangt Nacherfüllung (§§ 437, 439 I BGB) oder äußert (explizit?) den Vertragsrücktritt (§ 323 BGB).
Die beiden Fälle sind also nicht gleich, noch nicht mal ähnlich. Ich hab einzelne Paragraphen direkt verlinkt, so dass jeder selbst nachlesen kann, was das BGB dazu sagt. Eine Auslegung im Einzelfall und darauf beruhende Rechtsberatung kann allerdings nur ein Rechtsanwalt vornehmen.
Anmerkung: Dieser Beitrag dient nur der Einbringung in die Diskussion, gibt daher nur meine völlig unmaßgebliche Meinung wieder und stellt in keinster Weise eine Rechtberatung im Sinne von Art. 1 § 1 I 1 RBerG dar.
Geändert von gnidnu (02.11.06 um 15:18 Uhr)
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Das ist ja cool danke @ Unding, das hilft mir ja schon viel weiter. Werde jetzt bis spätestens Di warten, dann geht das Einschreiben über die Kanzlei meines Vaters (ist zwar nur eine Steuerberater Kanzlei, aber das kann ja auch schon wirken) raus und dann werde ich noch eine weitere Woche warten, bis die Sachen zu einem Anwalt gehen
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Oberbootsmann
Hallo.
Ich hab eine ähnliche Story. Meine Kontaktpersohn ist übringens auch der Dennis B.! Mir haben sie einen falschen Stecker geliefert, hab den zurückgeschickt und die wollten sogar mir das Porto überweisen. Naja, da es sich um unter 10€ handelt bin ich da nicht so fuchsig hinterher. Die Lieferung dauerte auch schon mehrere Wochen... Naja ich habe bis heute weder Geld noch den richtigen Stecker bekommen. Vor knapp 2-3 Wochen hatte ich ne Email geschrieben, was denn da los sei. Die Antwort besagte, dass sich der Dennis B. sofort darum kümmern würde. Naja, wie gesagt, 2-3 Wochen her
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Ich glaube bei dem Laden muss man einfach Glück haben. Bei mir hätte es ja fast geklatt, nur das eine einigermaßen große Beule in dem Radiator war, was sich wie ich finde nicht für neuware gehört. Mit kleinen unebenheiten kann ich leben, aber diese Beule beeinträchtigt schon den Luftdurchzug.
Wie gesagt, ich werde jetzt meine Schritte einleiten und werde euch natürlich alle auf dem Laufenden halten. Hoffe ich bekomme mein geld wieder.
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