Frohe Weihnachten erstmal
Also Leute, ich habe ein Amazon Gutschein bekommen, da ich leidenschaftlicher Angler bin wollte ich mir nun ein Messer zulegen. Hab da ein schönes und günstiges Teil entdeckt. Black TacKnife von Walther, 50715 [Misc.]: Amazon.de: Sport & Freizeit
Nun meine Frage, ich bin 17 Jahre alt und wollte das Messer in einem Angelkoffer mit mir führen . Darf ich mit dem Teil durch die Öffentlichkeit laufen?
Oder kriege ich Probleme mit der Polizei?
Da ich oft mit dem Fahrrad oder zu Fuß Angeln gehe muss ich erst durch die Stadt.
Vielen Dank für eure Hilfe.![]()
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Ergebnis 1 bis 25 von 43
Thema: Ist dieses Messer Legal?
- 25.12.11, 01:21 #1
Ist dieses Messer Legal?
Geändert von tolgitolg (26.12.11 um 00:03 Uhr)
- 25.12.11, 01:38 #2
Das Messer an sich ist legal.
Die genaue Rechtslage erspar ich mir.
die fallen nicht unter das deutsche Führungsverbot.
An sich ist es auch kein Problem, wenn du es in der Hosentasche trägst und es nach innen an deiner Hosentasche einclipst.
NUR..
du darfst solche Messer nur besitzen und führen, wenn du 18 bist.
Wie du nun damit umgehst.. ist dir selbst überlassen
Lass dich damit bloß nicht in Reckenfeld packen
- 25.12.11, 01:46 #3
Haha, ja nach Reckenfeld geh ich nicht angeln

Sprich, wenn ich damit erwischt werde begehe ich da ich Minderjährig bin eine Straftat?
- 25.12.11, 01:51 #4
ja.. in Reckenfeld.. wenn da wer was mitbekommt...
bekommst von der einen Gruppe paar aufs Maul und von der Polizei vllt nen Schlagstock innen Nacken
Wenn du gepackst wirst... und nicht gerade gefährlich aussiehst.. und deine Angelsachen dabei hast oder es denen glaubhaft machen kannst dass du gerade wegen nem Hobby bei dir hast, zeigen die vllt Nachsicht und verwarnen dich mündlich.
Hatte damals als 12 jähriger nen größeres Schweizer Taschenmesser bei mir, als ich mit Freunden angeln war, die Polizei hats verstanden.
Wobei das Walther Black Tac schonmal ein ganz anderes Kaliber ist
- 25.12.11, 01:56 #5
Da ich aber schon eone Anzeige auf dem Konto habe, riskiere ich es lieber nicht
.
Ja, in Reckenfeld habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht
Danke für deine Hilfe, also ein Schweizer Taschenmesser darf ich aber führen ne?
- 25.12.11, 02:02 #6
so ein schweizer Taschenmesser und andere Multitools hat eben auch eine feststellbare Klinge und fallen somit auch unters Waffengesetz.
Wenn du wirklich ne Anzeige kassierst.. weil du ein Messer zum Angeln bei hast.
Steht es dir ja frei Widerspruch einzulegen.
- 25.12.11, 02:06 #7
Dann bin ich ja die ganze Zeit illegal rum gelaufen. Gut zu wissen danke sehr, Ich denke wenn ich ein Schweizer Messer in meinen Angelkoffer packe, wird es keinen stören. Dann ist es ja auch nicht griffbereit so das ich keinen "abstechen" könnte.
Aber, wenn ich mich nicht irre schenken doch einige Leute ihren Kindern ein Taschenmesser zum schnitzen oder so. Ist das einfach Unwissenheit der Eltern?
- 25.12.11, 02:10 #8
- 25.12.11, 02:12 #9
Na gut, vielen Dank für deine Hilfe. Ich denke ich werde mit einem Kleineren Taschenmesser in einem Angelkoffer keine Probleme bekommen

Danke dir und Alles gute Nachbar
- 25.12.11, 02:16 #10
kein ding

aber schau dir mal vllt eher das Messer hier an.
Find ich mit der Kombizange für praktischer.
Walther Multi Tac Knife
Fahr mit einem Elternteil ruhig nach Münster in den Laden.
Da kannst dir ein paar Messer von Walther anschauen.
- 25.12.11, 19:30 #11
Ich hab glaub ich schon mit zehn oder so ein Schweizer Taschenmesser bekommen, eben zum Schnitzen und so.
Da hat nie einer was gesagt
- 25.12.11, 21:17 #12
Hier Rechtslage Waffengesetz steht eigentlich verständlich was erlaubt ist was nicht. Das Problem bei einhändig zu öffnenden Messern mit Arretierung ist, dass man sie führen darf „sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Am besten mal selber einlesen, ist wohl ziemlich umstritten das Gesetz und alles andere als klar definiert, sicher ist jedoch das du dafür 18 Jahre alt sein musst. Falls dein SAK keine Einhandbedienung hat bist du wohl auf der sicheren Seite. Ansonsten bleibt noch ein feststehendes Messer unter 12cm Klingenlänge.
- 25.12.11, 21:27 #13
hab das gleiche messer erst vor kurzem gekauft, mach dir nich in die hose wie oft machen die schon kontrollen einfach mal so? hab mir auch mit 16 ein kampmesser im laden gekauft junkt doch kein.

- 25.12.11, 21:34 #14
Genau, ignorier die Gesetze, die braucht eh kein Mensch. Es gibt ja keinen Grund wozu es Gesetze gibt. Nimm gleich ein Samurai Schwert mit, das uckt ja auch keinen.

Mal im ernst, wozu willst du ein Messer mit dir führen? Für was? Aus Spaß an der Freude? Das ist mehr als peinlich. Sofern man es nicht für irgend etwas bestimmtes benötigt, braucht kein Mensch ein Messer das er bei sich führt, außer um emanden damit zu verletzten, oder ist das am Ende der Hintergedanken?
Achja, wenn man dann doch mal kontrolliert wird, ist das Messer weg und du hast kein Anrecht darauf es dir wiederzuholen.
- 25.12.11, 21:36 #15
Ich sehe tooooonnenweise hilfssherriffs^^
Lass ihn das messer kaufen, er brauchts zum angeln, sagt er doch... Versteh zwar nicht warum er es nicht in seinen koffer packen will, sondern an die tasche, aber wayne?
Legasthenie - Duffman, heimliche Scham!
- 25.12.11, 21:42 #16
- 25.12.11, 21:44 #17
Es ging mir mehr um latemreag seine Aussage. DAs der TE es zum Fischen verwenden will, ist ja nichts schlimmes, da bruacht man ein Messer und das kann er auch dazu mit sich führen. Ob am Gürtel ode rin der Tasche, ist eigentlich egal. Aber um ärger zu vermeiden würde ich es zumindest bis zum Angelort in der Tasche lassen.
- 25.12.11, 21:46 #18
stechpalme lern lesen, ich überleg mir echt mir so ein schwert zu kaufen aber nur für die wand als deko, scharf sollte es trotzdem sein, stumpfes schwert geht garned

bin echt zu langsam aber liegt nur am alk, versteckt tragen ist aber definitiv immer von vorteil, egal ob ich angeln oder jemand abstechen will:-)Geändert von latemreag (25.12.11 um 21:47 Uhr)

- 25.12.11, 21:49 #19
- 25.12.11, 21:49 #20
"Kampfmesser"... wozu? Wo soll ich mich da verlesen haben. Und offenslchtlich rägst du das Messer nur zum Spaß herum, wa sich nicht verstehen kann. Außer man will auf Proll machen. Und was du mit einem Kampfmesser willst, vorallem mit 16.... keine Ahnung was deine Eltern dazu sagen, aber zum einen hat sich der Verkäufer hier erheblich was zu Schulden kommen lassen, und deine Eltern ebenso, sofern sie davon wissen.
Solche Messer gehören nicht in die Hände von Kindern. Grundsätzlich nichts was eine Waffe sit, sofern sie nicht für den Sport oder sonst einem bestimmten Zweck benötigt werden. Und Kampfmesser haben keine Daseinsberechtigung außer eben für den Kampf, krieg und damit das Militär.
- 25.12.11, 21:53 #21
- 25.12.11, 21:57 #22
naja ich war da mit anderen aus der klasse in so nem laden da haben wir uns halt mit messern eingedeckt auf klassenfahrt, gebrauchen konntest das auch nich wirklich stumpf und ging schnell futsch, das tacknife brauch ich hin und wieder sonst hätte ichs nicht gekauft, rumtragen tu ichs auch ned. werd bald 22 und wie alt bist du und was hast du gegen messer? schonmal angstochen worden oder warum diese abneingung?
Geändert von latemreag (25.12.11 um 21:59 Uhr)

- 25.12.11, 22:02 #23
Ich habe keine Abneigung gegen Messer und leg bei deinen 21 noch mal 12 Jahre drauf. Ich habe nur eine Abneigung gegen Kinder die solche Waffen mit sich führen und nicht wissen wozu diese eigentlich fähig sind. Zumal es auch überhaupt keinen Grund gibt, solche Waffen zu besitzen oder mit sich zuführen, außer eben für besagte Hobbys oder sonstige Tätigkeiten wo ein Messer von nöten ist.
- 25.12.11, 22:10 #24
seh ich doch auch so er brauchts doch zum angeln ich bin kein kind und lauf damit rum, wen ich seh was die kinder heute so machen echt übel mit 12 dicht mit 14 bekifft so in der art, leute die ohne grund streit anfangen kenn ich auch, finde das echt bescheurt türsteher sind auch nicht besser, behandel jeden so wie du selbst behandelt werden willst.

- 25.12.11, 22:49 #25Flottillenadmiral
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Messer jeglicher Art sollte man generell nicht einfach so mit sich herum tragen. Das kann sich in gewissen rechtlichen Situationen sehr nachteilig auswirken.
Wenn das Messer zum Angeln genutzt werden soll, wäre es empfehlenswert das Messer einfach im Angelkoffer aufzubewahren und es ansonsten zuhause zu lassen. Simple as that.

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