Vorweg, habe lange gegoogelt und die verschiedensten Versionen von antworten gelesen. Ich wollte mal hören ob hier jemand Erfahrungen damit hat, wie oft ein Hersteller "Nachbessern" darf bis ich ein neues Gerät verlangen kann.
Hintergrund:
Habe ende November 2009 ein neues Laptop gekauft.
Im Januar fing das Display an zu spinnen, es ging öfter mal aus, an, aus, an.
Hab es dann zum Hersteller geschickt. Dort wurde ein Kabel ausgetauscht und ein Bios Update gemacht. Nach 4 Tagen hatte ich es wieder und alles war erstmal in Butter. Vor 2 Wochen trat allerdings der gleiche Fehler wieder auf, diesmal dauerte es allerdings relativ lange bis das Display wieder einwandfrei lief. Also wieder eingeschickt. Gestern kam es dann zurück, mit einem kleinen Zettel und dem vermerk ich soll bitte auf die energiespar Optionen von Windows achten. Wurde also nichts gemacht ausser einstellungen überarbeitet (komisch weil waren original einstellungen).
Hab das dann Zähneknirschend hingenommen und gehofft das es jetzt vernünftig läuft. Tut es aber nicht. gestern abend halb 11, Display aus... 10 sekunden später... Display an...
so, hab dann heute wieder da angerufen und den armen mann doch etwas von der seite angefahren. Jetzt wird es Montag mal wieder eingeschickt und soll repariert werden. Ich muss allerdings sagen das ich darauf garkeine lust habe da ich mittlerweile nicht wirklich hoffnung habe das der fehler beseitigt wird. Hat jemand von euch erfahrungen damit, wie oft ich das noch mitmachen muss bis ich recht auf ein Fabrikneues Gerät habe?
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Ergebnis 1 bis 14 von 14
- 12.03.10, 22:00 #1Gefreiter
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Wieviel Reparaturen muss ich in der Garantie über mich ergehen lassen?
- 12.03.10, 22:09 #2
Wie oft du das mitmachen musst hängt davon ab was in den Garantiebestimmungen des Herstellers steht.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift nicht, da du dich dafür an den Händler hättest wenden müssen.Notebookempfehlungen Bitte abstimmen: Optimale Displaygröße für mobile Nutzung Zufrieden mit deinem Notebook Hersteller? Jeremy: "There's no such a thing like cheap and cheerful; there's cheap and nasty and there's expensive and cheerful."
- 12.03.10, 22:14 #3Banned
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was ist daran so schwer zu finden ?
NRW-Justiz: Nacherfüllung
§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
und es ist völlig egal ob der händler über den hersteller oder der hersteller direkt vergeblich ausbessert.Geändert von jehova (12.03.10 um 22:15 Uhr)
- 12.03.10, 23:14 #4
Nenn mal Namen...Notebook Hersteller, Modell und Händler...
Bei Gewährleistung...3 Versuche nachzubessern dann Kohlen zurück. Abnutzung darf nicht mehr berechnet werden...Notebook: DELL XPS M1530 (Intel T7250; 2GB RAM; GeForce 8600M GT; 128GB Supertalent GX2; WXGA+ Display; Windows 7)
Cube:: Intel i5-2500K; 8GB Kingston DDR3-1600; NVidia GTX560Ti; OCZ Agility2 60GB; Samsung F3 7200rpm; Windows 7
- 13.03.10, 09:58 #5Gefreiter
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Das ist ein Samsung R519 Aura T6500 Darilo... Gabs bei MM im November im Angebot... aber wozu musste des wissen.
Aber da haben wir wieder den Grund warum ich hier nachfrage. In dem Text aus dem link steht 2 nachbesserungen und hier wird dann 3 gesagt! Daher wollte ich einfach mal wissen wer das schonmal gemacht hat und mir definitiv sagen kann "So ists und nicht anders" Denn wenn mir bei 2 nachbesserungen nen neues Gerät zusteht will ich das auch haben.... Es nervt echt das ding ewig hin und her zu schicken, und den fehler finden die ja anscheinend auch nicht
- 13.03.10, 10:11 #6Hauptgefreiter
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Also es ist so, bei der gesetzlichen Gewährleistung, darfst du nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen vom Kauf zurücktreten, sprich wenn es ein drittes Mal kaputt ist, dann darfst du wählen beim Händler, ob Geld zurück oder er nochmal reparieren soll.
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- 13.03.10, 12:24 #7
Er hat aber die Garantie des Herstellers und nicht die "Gewährleistung" (Sachmängelhaftung) des Händlers in Anspruch genommen.
Notebookempfehlungen Bitte abstimmen: Optimale Displaygröße für mobile Nutzung Zufrieden mit deinem Notebook Hersteller? Jeremy: "There's no such a thing like cheap and cheerful; there's cheap and nasty and there's expensive and cheerful."
- 13.03.10, 12:48 #8
- 13.03.10, 13:31 #9Obergefreiter
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Einfach damit drohen, den Konsumentenschutz zu kontaktieren. Das wirkt oft Wunder. Und wenn nicht, die Drohung wahr machen.
Viel Glück!
- 13.03.10, 13:35 #10Hauptgefreiter
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- 13.03.10, 14:22 #11Hauptgefreiter
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- 13.03.10, 19:41 #12
Der Händler hat ja nun keinen einzigen Nachbesserungsversuch gemacht - wenn der Händler da mitspielen würde, wäre das reine Kulanz...
Dieses Szenario ist einer der Gründe warum ich nur Business-Geräte mit VOS-Garantieerweiterung kaufe... Da kommt so etwas nicht vor...
Freundliche Grüße an den Märkischen Napoleon - bist eben gleicher!
- 13.03.10, 21:58 #13Gefreiter
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Aha, also wirklich alles nicht so einfach.... das ist ja interessant....
Heisst jetzt, ich kann evtl vorsichtig probieren bei Samsung auf ein neues Gerät zu pochen? Denn ich glaube irgendwie nicht daran das der Fehler beim 3. anlauf behoben wird, und sone Bastelbude wollte ich auch nicht haben dann hätte ich gleich gebraucht kaufen können...
- 13.03.10, 22:19 #14
Zettel Rein mit Folgendem Satz : Bitte mal einen kompletten Systemcheck durchführen... Mal sehen was sie dann machen =)

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