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Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Obergefreiter
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    Standard Wieso hat ausgerechnet die business Reihe von hp nur ein Jahr Garantie ?

    Hallo,

    wieso gibt hp auf seine business-notebooks nur 1 Jahr Garantie und auf seine consumer-reihe wie die Pavillion zwei Jahre Garantie ?

  2. #2
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Standard

    Weil guter Service teuer ist und Businesskunden normalerweise maßgeschneiderte Supportpakete erwerben.
    Zwischen dem Service für die Pavilion und Compaq Serie gibt es schon einen kleinen Unterschied.
    http://www.heise.de/ct/07/06/146/
    http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/...Ratlose_Kunden
    http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20070310/#86231
    Geändert von singapore (30.04.07 um 03:36 Uhr)
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  3. #3
    Kapitän zur See Avatar von hartcore
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    Standard

    Zitat Zitat von arrcos Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wieso gibt hp auf seine business-notebooks nur 1 Jahr Garantie und auf seine consumer-reihe wie die Pavillion zwei Jahre Garantie ?

    Gewährleistung beträgt aber auch hier gesetzliche 2 Jahre.

    Garantie ist ja eine freiwillige leistung des Herstellers.

    h.
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    Backup not found: (A)bort, (R)etry, (P)anic?

    A64 phenom X4@3200Mhz, 2 x 4GB DDR3 ,
    6850 1 GB

  4. #4
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Standard

    Gewährleistung beträgt aber auch hier gesetzliche 2 Jahre.
    Die nutzt dir aber effektiv nur 6 Monate was.
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  5. #5
    Kapitän zur See Avatar von hartcore
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    Standard

    Zitat Zitat von singapore Beitrag anzeigen
    Die nutzt dir aber effektiv nur 6 Monate was.
    wieso? das erklär mir doch mal

    h.
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    A64 phenom X4@3200Mhz, 2 x 4GB DDR3 ,
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  6. #6
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Standard

    Beweislast

    Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.

    Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
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  7. #7
    Oberstabsgefreiter Avatar von AndreasBloechl
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    Die dv Modelle haben ja auch normal nur ein Jahr Gerantie. Wenn dann zwei Jahre angegeben werden mußt du mal auf den Preis schauen,dann wird es auch wieder teurer. Das ist ja bei Dell und den anderen Herstellern nicht anders.
    mfG Andreas

  8. #8
    Flottillenadmiral Avatar von Martin15
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    • Systeminfo
      • Motherboard:
      • Gigabyte 770TA-UD3
      • CPU:
      • AMD Phenom x2 550@x3
      • Kühlung:
      • Mugen 2
      • RAM:
      • Corsair XMS3 1600
      • Grafik:
      • EVGA 8800GS

    Standard

    Achja, die gute Beweisumkehrlast
    Komischerweise hatte ich noch nie Probleme auch nach den 6 Monaten was zu reklamieren. Kommt also ganz auf die Kulanz an, obs einfach oder schwer ist.

  9. #9
    Obergefreiter
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    Standard

    Die gesetzliche Gewährleistung ist bei privaten Käufen zwei Jahre und bei gewerblichen Käufen ein Jahr. Daher richtet sich das Angebot wohl ausschließlich an gewerbliche Käufer; kaufst du dies als Privatmann und HP weiß das, hast du 2 Jahre GW.

  10. #10
    Account gelöscht
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    Standard

    Zitat Zitat von fredman Beitrag anzeigen
    Die gesetzliche Gewährleistung ist bei privaten Käufen zwei Jahre und bei gewerblichen Käufen ein Jahr. Daher richtet sich das Angebot wohl ausschließlich an gewerbliche Käufer; kaufst du dies als Privatmann und HP weiß das, hast du 2 Jahre GW.
    Das höre ich zum ersten Mal. Hast du mal einen Link dazu? Ich will mir nämlich auch bald ein Notenook zulegen und überblicke die ganzen Garantiebesonderheiten bei Notebooks auch noch nicht richtig.

  11. #11
    Oberstabsgefreiter Avatar von AndreasBloechl
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    Standard

    Maurice, ich würde bei einem Notebook sowieso eine Verlängerung direkt beim Hersteller kaufen und dann bist du sowieso auf Nummer sicher.
    mfG Andreas

  12. #12
    Kapitän zur See
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    Standard

    ein seriöser händler repariert ein defekt aber auch ohne dass man sachverständige etc pp einschaltet...

    gewährleistung ist zum glück nicht bei jedem hersteller "nutzlos"

  13. #13
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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  14. #14
    Kapitän zur See
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    Standard

    ja und weiter?!

    ich habe bisher im gewährleistungsfall, auch NACH 6 monaten immer ein einwandfreies gerät aus der reparatur bekommen, ohne zuzahlung, ohne sachverständigen usw usf

    deine links sind zwar schön und gut, der inhalt ist ja auch korrekt aber was hat das mit dem von mir geposteten zu tun, wenn ich aus persönlicher erfahrung heraus sagen kann, das gewährleistung nicht bei jedem hersteller bzw händler de facto unbrauchbar ist...

  15. #15
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Standard

    @ 0711:
    Zitat Zitat von Maurice Beitrag anzeigen
    Das höre ich zum ersten Mal. Hast du mal einen Link dazu? Ich will mir nämlich auch bald ein Notenook zulegen und überblicke die ganzen Garantiebesonderheiten bei Notebooks auch noch nicht richtig.
    Wenn du mal auf die Uhrzeiten der Posts schaust, wirst du feststellen, daß sich mein Post wohl kaum auf deine Aussage bezieht.
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  16. #16

  17. #17
    Matrose Avatar von oRbler
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    Ich hatte ein HP nx6125 Notebook (2,2GIG Turion, 1400x1050Aufl.)
    Habe das Teil Anfang 2006 gekauft und es war bei mir bis mitte April 2007 im Einsatz. Der Laptop ist Tag Nacht durchgelaufen immer. Knapp nach dem 1 Jahr Garantie abgelaufen war trat folgendes Problem auf. Wenn ich Windows neustarten wollte blieb der Bildschirm Schwarz. Bzw. wenn ich eingeschalten habe ist er oft nicht gleich angelaufen. Hat 5-10 Anläufe gebraucht bis er normal gebootet hat. Wenn mal Windows geladen war lief er ewig ohne Probleme. 2 Jahre Garantie wären nicht schlecht gewesen in meinem Fall. Maybe hätte ich dann dieses Notebook noch. Eine Reparatur ausserhalb der Garantie wäre auch zu teuer gewesen. Bzw. war ja das Problem eher eine Kleinigkeit.

    Grüße

    orbler
    __________________
    Homepc Ersatz: Toshiba M60-167; 1.86GHz Centrino; x700; 120GB ATA Samsung 5400RPM; 2x1024MB RAM; 1680x1050 Aufl.

    Subnotebook: Gigabyte W251U; 2.00GHz Core2Duo; i945GM; 120GB SATA Samsung 5400RPM; 2x1024MB RAM; 1280x800 Aufl.

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