Hi
ich würde gern an meinem Läppi (siehe Sig) die CPU austauschen,
nun meine Frage, wie mach ich das an diesem Gerät?
Gelötet wird die CPU ja nicht sein, oder?
Wie bekomme ich das Gerät auf? Hab alle Schrauben mal gelöst, aber
es geht irgendwie nicht zu öffnen.
Jemand Tips?
Mirko76
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Ergebnis 1 bis 18 von 18
Thema: wie CPU austauschen?
- 08.08.05, 10:35 #1
wie CPU austauschen?
- 08.08.05, 10:59 #2Matrose
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Hallo Mirko,
wie ich sehen kann , handelt es sich offensichtlich um ein Neugerät.
Leider hast Du ja schon die Schrauben gelöst, jedoch wird das nicht
gerade , den Garantie-Bedingungen Toshiba's entsprechen.
Ich würde es einfach lassen, denn Toshiba, wie auch andere Hersteller,
verstehen da überhaupt keinen Spass.
Ich befürchte fast, Deine Garantie, ist eh schon flöten, ist ja mehr als Dumm.
Warum, hast Du nicht gleich einen , mit ner grösseren CPU gekauft?
Bei so viel "Nachgedacht" , kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Gruss
Hochi (immer noch Kopfschüttelnd)
- 08.08.05, 11:06 #3
dann schüttel weiter deinen Kopf
Was ich mit dem Notebook mache, kann dir doch egal sein.
Ausserdem ist auf den Schrauben kein Siegel oder ein anderes Zeichen, wo man die
Garantie verliert.
Ich hab die Schrauben ja nicht demoliert oder zerkratzt, also wird das wohl kein Problem darstellen.
- 08.08.05, 11:21 #4
Meistens sind die Schrauben verklebt, so dass die schon dahinter kommen. Aber ist wie gesagt deinen Sache.

Die CPU ist nicht gelötet. Das kan ich dir dazu sagen. Aufgehen will das Gerät wahrscheinlich deswegen nicht, weil da noch viel kleine Einrastungen vorhanden sind. Die gehen auch gerne kaputt. Tauschbar wäre die CPU aber schon...
- 08.08.05, 11:36 #5Matrose
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Hallo Mirko,
da muss ich jetzt aber kräftig lachen.
An den Gehäuse, ergo an den CPU-Lüfter Schrauben, ist meist Siegellack angebracht,
der sehr wohl erkennen lässt, ob was geöffnet wurde oder nicht.
Ebenso die Sollbruchstellen, an den Gehäusenasen,die Kork bereits erwähnte, werden Deiner Freude und eventuellem Garantieverlusst, sicher keinen "Abbruch" leisten.
Aber ja, die CPU ist tauschbar, wie Kork schon sagt und zwar bie 2.13Ghz minimum, nur ob der Lüfter auch hierfür ausgelegt ist, ist eine andere Frage.
Eines noch, ich habe selber schon erlebt, dass ein Hersteller, wie Acer oder eben Toshiba, sogar die gehäuse-schrauben, unter dem Mikroskop betrachten, so sauber kannst selbst Du, nicht arbeiten.
Sei mir nicht böse, aber Leuten wie Dir, gönne ich den Garantie-Verlust, bei so viel Dumheit.
In diesem Sinne
Hochi
- 08.08.05, 11:56 #6
die Pentium-M´s haben doch alle die gleiche Verlustleistung, also ist die Kühlung
doch ausreichend.
@hochimin: dein dummes Gelaber brauchst du hier nicht mehr einbringen, behalt deine sinnlosen Posts für dich
@Kork: Die Schrauben waren weder verklebt noch lackiert oder sonst irgendwie markiert.
- 08.08.05, 12:04 #7
Auch wenn ich zu diesem Beitrag nichts Sinnvolles beitragen kann... muß ich doch sagen das diese Bemerkung etwas daneben ist. Und mal angemerkt: Siegel an Computern wie "durch öffnen Garantie-Verlust" sind nicht rechtens bzw mit Deutschem Verbraucher Recht nicht zu vereinbaren. Leider werden die Siegel immer wieder genutzt um Verbraucher einzuschüchtern und ja die Finger weg zu lassen.
Zitat von hochimin
- 08.08.05, 12:05 #8Matrose
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Haha,
der einzige der hier dumm labert, bist Du.
Aber das wirst Du feststellen, wenn Du nen Garantie-Problem hast.
Wenn Du alles besser weisst, dann frag das nächste mal nicht.
Dummkopf.
Gruss
Hochi
- 08.08.05, 12:10 #9
wenn da ein Siegel gewesen wäre oder eine sonstige Markierung, dann hätte ich die
Zitat von LargeLars
Schrauben auch nicht angerührt.
@hoschi:
- 08.08.05, 12:16 #10Matrose
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haha,
ich lache, wenn Du jammerst. Garantie-Siegel und der Gleichen, werden sicher nicht angebracht, dass Du Nase , es gleich sehen kannst.
Garantie-Bedingungen , regeln die Hersteller, vielleicht mal da nachlesen, bevor man hier so einen Unsinn schreibt, von wegen Deutsches Verbraucher Gesetz und Einschüchterung der Endkunden.
Fakt ist, nichteinmal jeder Händler , der Toshi's verkauft, darf in das System eingreifen, das dürfen nur authoriesierte Fachbetriebe, zu denen unsere Nase , sicher nicht gehört.
Aber macht was Ihr denkt, 1. eure Noteboks und 2. ein Haufen Besserwisser.
Wahrscheinlich macht sich Toshiba die Mühe, die Garantie-Bedingungen zum Spass mit zu senden, nur um Kunden 2einzuschüchtern", erst Hirn einschalten, dann labern.
In diesem Sinne
Nochi
- 08.08.05, 12:23 #11
wenn deine Notebooks ständig zur Reparatur sind, kann ich auch nix für, ich hab nun
bereits das vierte und noch nie eins einschicken müssen.
Ausserdem hab ich das Gehäuse noch nicht geöffnet, das man die Schrauben nicht
anrühren darf, steht nicht in den Garantiebestimmungen.
- 08.08.05, 12:29 #12Matrose
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Um mal alles klar zu stellen:
Auszug aus den Garantie-Bedingungen:
2. Systeme, die beschädigt oder defekt übergeben wurden
in Folge von (a) Nutzung des Systems zu einem anderen
Zweck als vorgesehen, unsachgemäße Nutzung des
Systems entgegen dem Benutzerhandbuch, das dem
System beiliegt, Missbrauch bzw. Fehlgebrauch des
Systems, fahrlässiges Verhalten oder Viren, (b) Nutzung von
Teilen, die nicht von Toshiba hergestellt oder durch Toshiba
veräußert wurden, (c) Modifizierungen am System, (d)
Serviceleistungen, die von Dritten und nicht von Toshiba
oder einem von Toshiba autorisiertem Service Provider
erbracht wurden, (e) unsachgerechte Beförderung oder
Verpackung des Systems an Toshiba oder an einen von
Toshiba autorisiertem Service Provider oder (f) unsachgerechter
Installation von Produkten Dritter (z.B. Speichererweiterung).
Mahlzeit
Hochi
- 08.08.05, 12:33 #13
"unsachgemäss" bedeutet aber nicht "nicht"
man darf was machen, aber wenn es dabei kaputt geht, dann ist Toshiba raus.
- 08.08.05, 12:36 #14Matrose
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Nochmal,
was anderes habe ich auch nie gesagt, geht was schief, Du musst es reparieren lassen, wirst Du den kürzeren ziehen, kannst Du dich drauf verlassen.
Ob Du die original CPU wieder einbaust oder nicht, Die Techniker, werden dahinter kommen. Es gibt nur eins, Daumen drücken, dass bei Deinem Versuch , nichts schief geht.
Mir ist es egal, ich wollte Dich nur darauf aufmerksam machen, denn mit dem Kauf des Gerätes, hast Du die Garantiebedingungen anerkannt, ob gelesen oder nicht.
DAS ist deutsches Gesetz.
Mahlzeit
Hochi
- 08.08.05, 12:41 #15
warum nicht gleich so?
warum musst du einen von Beginn an vollpflaumen?
Naja, und wenn ich Pech hab, dann isses halt Pech.
Ich lass das Gerät mal von einem Fachmann öffnen, die wissen, wo die Einraststellen sind.Geändert von Mirko76 (08.08.05 um 12:44 Uhr)
- 08.08.05, 12:42 #16Matrose
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ich kann beim besten willen nicht verstehnen warum Ihr euch so ufregt.
Wenn einer an seinen Notebook rumschraubt, dan soll er doch, ist doch nicht Dein Garantieverlust, oder ??
Außerdem kann man auf eine normale Frage doch sicherlich auch eine vernünftige antwort erhalten, so ist das zuminderstens in den anderen Foren.
Gruß Yukontom
- 08.08.05, 21:15 #17
- 08.08.05, 23:07 #18
Danke, das wollt ich hören

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