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  1. #1
    Hauptgefreiter
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    Standard Wie bei Wandlung von Gerät handeln?

    Hi,

    ich bin mir nicht sicher ob das das richtige forum ist aber ich probiere mal mein glück.

    Ich habe mir vor knapp einem jahr ein notebook gekauft, dieses habe ich 3 mal einschicken müssen, da es gravierende fehler hatte.
    Beim virten mal wollte ich eine wandlung, so das ich mein geld wiederbekomme.
    Jetzt hat man mir 50 euro nutzungsgebühr abgezogen und man will mir in der filiale nur eine gutschrift geben und nicht das geld auzahlen.
    Ich glaube allerdings, dass ich gelesen habe, dass man bei einer wandlung auf sein geld bestehen kann. Was ist nun richtig?
    Könnt ihr mir da helfen?

    LG Urban
    AMD 64 X2 3800+ Manchester @ 2,7 GHz
    7900 GS @ 600 / 850 MHz
    DFI Lanparty UT NF4 Ultra - D @ SLI Mod
    2x 512 MB Twinmos Twister Pro @ 270 MHz 2.5T
    Samsung SP2504
    Collermaster Stacker mit Mod

  2. #2
    Hauptgefreiter
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    Standard

    Ich bin zwar gesetzlich nicht genau informiert, aber vllt. hilft es ja irgendwie:

    Ich hatte mal ein Sony-Navi, 3xdefekt + eingeschickt. Beim dritten Mal kam es nach wie vor Defekt aus der Werkstatt. Nach ausführtlicher Schilderung des Falls beim Händler (MediaOnline) hat man mir dann die Wandlung angeboten. Eine Nutzungsgebühr wurde zwar abgezogen, aber man hat mich sofort um meine Bankverbindung gebeten und das Geld umgehend überwiesen. Von Gutschrift war dort nie die Rede.

    Meiner Erinnerung nach bedeutet Wandlung tatsächlich Kohle zurück. Aber vllt. hat ja hier noch wer wirkliche Ahnung

  3. #3
    Hauptgefreiter
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    Standard

    Wenn ein Gerät beim dritten mal wirklich defekt aus der Reperatur kommt wegen ein und desselen Fehlers oder wegen eines Folgefehlers (z.B. Mainboard defekt - Mainboard getauscht - 2 Tage später neues Mainboard wieder defekt - neues Meinboard - wieder nach nem halben Jahr das neue Mainboard defekt), kannst du auf Geld-zurück bestehen (sprich Wandlung). Damit trittst du vom Kaufvertrag zurück, bekommst also auch dein Geld wieder. Eine Nutzungsgebühr wird meistens abgezogen, ich weiß nicht, wie viel dein Book gekostet hat, aber 50 € klingt ziemlich angemessen für ein Jahr (auch wenn es oft in Reperatur war). Da solltest du jetzt trotzdem ein besseres Gerät fr das Geld, was du zurückbekommst bekommen.

  4. #4
    Leutnant zur See Avatar von honkmaster
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    die händler dürfen nach einem eu-urteil keine nutzungsgebühr mehr abziehen, google mal dannach habe letztens so einen fall mit eminem handy gehabt der händler wollt mir 140€ abziehen habe aber alles wiederbekommen...http://www.jurablogs.com/de/keine-nu...r-garantiezeit, also nicht abspeißen lassen mit weniger.verlang die volle summe das ist dein recht!

    MBP 13" 2,26GHz 4GB/500GB OS X 10.6.8

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