Hallo zusammen,
ich hätte da ein kleines Problem. Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben.
Also folgendes:
Ich habe mir gestern bei amazon ein Notebook (Samsung R590-Holest) bestellt und heute bereits erhalten.
Nun, anstatt das Notebook erstmal hochzufahren um zu sehen ob auch wirklich alles in Ordnung ist, habe ich gleich beim Start die Recovery-Partition sowie die System-Partition des vorinstallierten Windows 7 gelöscht, um Platz für mein eigenes Windows 7 Ultimate 64bit und Ubuntu 10.10 zu schaffen. Also habe ich dann erstmal Windows 7 installiert.
Nach der Installation entdeckte ich plötzlich einen verfluchtgen Pixelfehler - Gott, wie ich sowas hasse.
Mich stört sowas ungemein und würde nun gerne von meinem Rückgaberecht gebraucht machen. Doch wie oben bereits erwähnt, habe ich aus lauter Übereifer die Recovery-Partition gekillt und befürchte nun, dass ich das mit dem Rückgaberecht wahrscheinlich vergessen kann, oder?
Würde mich über Tipps und Hilfe eurerseits sehr freuen.
Lg
Lancy
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12
- 13.01.11, 19:19 #1Matrose
- Registriert seit
- 16.01.2010
- Beiträge
- 28
???Rückgaberecht 'Notebook' ohne Recovery???
Asus Rampage II Gene * Intel Core i7-920 * Noctua NH-U12P SE 1366 * Corsair TX850W * Leadtek NVIDIA GTX 480 * Creative X-Fi XtremeMusic * 8GB Corsair xms3 DDR3-1333Mhz
- 13.01.11, 21:38 #2Oberstabsgefreiter
- Registriert seit
- 10.12.2009
- Beiträge
- 384
Die Platte würde normalerweise sowieso nochmal plattgemacht. Ausserdem hast du innerhalb 14 Tage Rückgaberecht, bei Amazon normalerweise sogar 30 Tage. Die sind zudem sehr kulant und kundenfreundlich.
Du wirst keine Probleme haben.
Anbei: Ich hab neulich was von einem Gerichtsurteil gelesen, da galt das Rückgaberecht sogar für ein schon befülltes - und somit stark wertgemindertes - Wasserbett in vollem Umfang.
Aber das ist in deinem Fall nicht mal ansatzweise der Fall. Die schmieren ein Image für die Festplatte inkl. allen vorgesehenen Partitionen drauf und fertig.Geändert von DoGGToR (13.01.11 um 21:41 Uhr)
- 13.01.11, 22:46 #3
Und irgendein armer Käufer bekommt den Müll dann wieder...
God is alive... don't care about Nietzsche... he was clueless about guitars...
- 14.01.11, 00:16 #4Matrose
- Registriert seit
- 16.01.2010
- Beiträge
- 28
Themenstarter
@DoGGToR: vielen vielen Dank. Dann werde ich das Ding heute nach der Arbeit wieder zurück schicken.
@yorubacuda: Ja ich weiß, aber den Pixelfehler hab ja nicht ich verursacht. Und ich denke mal - der nächste Käufer würde sich eher über den toten Pixel als über eine fehlende Software ärgern. Denn das kann problemlos gelöst werden. Das andere nicht.Asus Rampage II Gene * Intel Core i7-920 * Noctua NH-U12P SE 1366 * Corsair TX850W * Leadtek NVIDIA GTX 480 * Creative X-Fi XtremeMusic * 8GB Corsair xms3 DDR3-1333Mhz
- 14.01.11, 00:50 #5Oberstabsgefreiter
- Registriert seit
- 10.12.2009
- Beiträge
- 384
Was heißt hier Müll? Die Platte wird sicherlich wieder hergerichtet. Warum sollte Lacy den Pixelfehler akzeptieren? Bei Amazon geht sowas normalerweise als Warehousedeal mit ordentlich Rabatt wieder raus und wird nicht einfach nochmal normal verkauft. Also kann sich ein Sparfuchs freuen, der sich dann vielleicht nicht an dem Pixelfehler stört. Warum man sowas aber bei Vollpreis behalten soll, damit man ja niemand Probleme breiten könnte, erschliesst sich mir nicht. Man sollte sich seines Rechtes da schon bewusst sein.
Guten Abend
- 14.01.11, 01:12 #6
Ein einziger Pixelfehler ist kein Defekt und würde von keinem Hersteller als solcher anerkannt oder gar ausgetauscht...
Nun wird der TE Amazon sicherlich nicht über den Pixelfehler informieren und ohne Angabe von Gründen zurücksenden... glaube kaum, dass Amazon das Gerät so genau untersucht, sprich es wird wahrscheinlcih als getesteter Rückläufer verkauft... ein Käufer dieses, wie du sagst "Warehousedeal", würde ergo wohl kaum von dem Pixelfehler erfahren...
IMHO ist daher eine einfache Rücksendung ohne Angabe von Gründen nicht ganz seriös, denn Händler können solche Geräte nicht nach den Kriterien testen, wie es Hersteller tun könnten... und da bleibt dann immer ein fader Beigeschmack für den neuen Käufer...Geändert von yorubacuda (14.01.11 um 01:20 Uhr)
God is alive... don't care about Nietzsche... he was clueless about guitars...
- 14.01.11, 08:14 #7
Als ob du ein Gerät mit Pixelfehler behalten würdest?!
Zum Glück bin ich davon immer verschont geblieben. Würde denn Amazon in seiner "Gebrauchtbörse" solche Mängel überhaupt angeben? Da müsste sich ja ein Gutachter hinsetzen und bewerten. Denn 3-5 tote Pixel (ISO blabla) sind ja kein Mangel.
Normal müsste immer ein sauberes Image auf die HDD gespielt werden. Denn nicht jeder ist fähig, seine Spuren zu beseitigen.Desktop: C2D E6750@8x417 • Xigmatek HDT-S1283 • MSI P35 Neo2-FR • 4GB A-Data EXT. DDR2 @1000• XFX 5450 • BeQuiet DPP 550W • SAMSUNG 830 128GB • HD103SJ @iblBox20 • Thermaltake BachVX • Dell 2412M + Dell 2005FPW
Notebook(s): Asus G73JH-TZ207V (740QM, 8GB, INTEL X-25G2 160GB, 6970m @ FHD) • Medion Akoya X7811 (i3-380M, 4GB, Momentus XT 500GB @ WSXGA+) • Acer Aspire Timeline 4810TG (SU7300, 4GB, INTEL X-25G2 80GB, ATI 4330m|Intel4500M HD @ WXGA)
Sonstiges: Logitech MX5500 • Logitech Z-10 • Fritzbox 7270 • iPad
- 14.01.11, 13:53 #8Korvettenkapitän
- Registriert seit
- 09.08.2006
- Beiträge
- 2.312
Meine Güte, gibt einfach den Pixelfehler mit an, dann kann wenigsten Amazon das Teil aussortieren. Das interessiert die am Ende nicht die Bohne wieso du zurück geschickt hast, Amazon ist wohl der Kulanteste Shop im deutschen Raum. Hatte noch nie Probleme mit denen egal was war.
- 14.01.11, 20:41 #9
Bringen wir die Sache doch mal auf etwas mehr Breite... es gibt genug Onlineshops die Rückläufer normal wieder verkaufen... da sehe das ganze schon anders aus...
God is alive... don't care about Nietzsche... he was clueless about guitars...
- 14.01.11, 21:00 #10Oberstabsgefreiter
- Registriert seit
- 10.12.2009
- Beiträge
- 384
Das Problem liegt also eindeutig auf der Seite solcher eher unseriöser Shops, aber sicher nicht auf der Seite eines Konsumenten, der seine Rechte wahrnimmt.
- 14.01.11, 22:16 #11
Rückläufer als Neuware zu verkaufen ist ja B-trug. Dazu müssten ja auch Siegel, Folien und Verpackungen erneuert werden. Manchmal wird sowas von eigenen B-Ware-Shops oder über ebay verkauft.
Desktop: C2D E6750@8x417 • Xigmatek HDT-S1283 • MSI P35 Neo2-FR • 4GB A-Data EXT. DDR2 @1000• XFX 5450 • BeQuiet DPP 550W • SAMSUNG 830 128GB • HD103SJ @iblBox20 • Thermaltake BachVX • Dell 2412M + Dell 2005FPW
Notebook(s): Asus G73JH-TZ207V (740QM, 8GB, INTEL X-25G2 160GB, 6970m @ FHD) • Medion Akoya X7811 (i3-380M, 4GB, Momentus XT 500GB @ WSXGA+) • Acer Aspire Timeline 4810TG (SU7300, 4GB, INTEL X-25G2 80GB, ATI 4330m|Intel4500M HD @ WXGA)
Sonstiges: Logitech MX5500 • Logitech Z-10 • Fritzbox 7270 • iPad
- 15.01.11, 10:27 #12Bootsmann
- Registriert seit
- 27.12.2009
- Beiträge
- 553
jo, dann einfach das Teil mit Hinweis auf den Pixelfehler zurück; dann landet es m.E. mit diesem Hinweis und einem entsprechenden Preisabschlag in der warehousedeals und gut iss; btw: auch bei warehousedeals hat man ja Rückgaberecht als neuer Käufer dieses Teils

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
