Welche Probleme habt ihr gehabt?
Was mir mich interessiert - welche gesetzliche Maßnahmen kann man wegen des Shop treffen, falls der das Gerät zurückakzeptieren vermacht?
Gibt es irgendwelche Behörde die Verletzungen der Handelregeln kontrollieren?
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Ergebnis 1 bis 4 von 4
- 26.09.05, 20:04 #1Registered User
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Notebooks innerhalb 2 Wochen zurücksenden laut BGB - hat jemand Erfahrung?
- 26.09.05, 20:22 #2
erstens steht es im Fernabsatzgesetz.
zweitens hilft im notfall der Anwalt/Verbraucherberatung
und ansonsten können Sie Dir einen prozentsatz für abnutzung abziehen.
Weil das FAG nicht dafür gemacht wurde die Sachen erstmal richtig durchzunehmen.Wer kennt sich mit IP-Video-Türstationen die mit Android zusammenarbeiten aus? PM me.
- 26.09.05, 20:28 #3
Bei intensiver Nutzung. Nur anschalten und testen ist erlaubt, ohne Abzug!
*1955 - †2011 — dead, but never forgotten. thank you steve
Wahoooooo!
- 26.09.05, 22:02 #4Stabsgefreiter
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Was hat das Teil denn?

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