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  1. #1
    Registered User
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    Exclamation Notebooks innerhalb 2 Wochen zurücksenden laut BGB - hat jemand Erfahrung?

    Welche Probleme habt ihr gehabt?

    Was mir mich interessiert - welche gesetzliche Maßnahmen kann man wegen des Shop treffen, falls der das Gerät zurückakzeptieren vermacht?

    Gibt es irgendwelche Behörde die Verletzungen der Handelregeln kontrollieren?

  2. #2
    Flottillenadmiral Avatar von smilling_bandit
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    5.617


    Standard

    erstens steht es im Fernabsatzgesetz.

    zweitens hilft im notfall der Anwalt/Verbraucherberatung

    und ansonsten können Sie Dir einen prozentsatz für abnutzung abziehen.
    Weil das FAG nicht dafür gemacht wurde die Sachen erstmal richtig durchzunehmen.
    Wer kennt sich mit IP-Video-Türstationen die mit Android zusammenarbeiten aus? PM me.

  3. #3
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    Avatar von Berlinrider
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    Bei intensiver Nutzung. Nur anschalten und testen ist erlaubt, ohne Abzug!
    *1955 - †2011 — dead, but never forgotten. thank you steve

    Wahoooooo!



  4. #4
    Stabsgefreiter
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    Was hat das Teil denn?

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