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  1. #1
    Bootsmann
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    578


    Standard Notebook umtauschen?

    Hallo,

    hab mir im dezember letzten jahres ein gebrauchtes notebook von einer freundin von mir gekauft! Nun geht leider der VGA ausgang hinten nicht mehr! Da ich den aber zwingend brauche, müsste ich das notebook umtauschen!
    Ne kopie der Rechnung hab ich noch, gekauft wurde es bei einem elektronik grosshandel am 20.04.04. Meine fragen sind eigentlich nur:
    - Reicht eine Kopie der Rechnung (Orginale ist noch bei der freundin, braucht sie fürs finanzamt
    - Hab ich überhaupt noch garantie?
    - Und was muss ich da alles mitnehmen? Hab die OVP nicht mehr, nur noch die cds, netzteil und notebook selbst...

    MFG und Danke

    HaXan
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  2. #2
    Kapitänleutnant
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    was verstehst du unter umtauschen? wandeln oder reperieren??

    wandeln kannst nur nach 3 mal einschicken (sollte immer der gleiche fehler sein). und einschicken läuft über den hersteller. kommt auf den hersteller an, ob der 2 jahre garantie gegeben hat oder ned. frag doch einfach beim hersteller an. die haben alle ne hotline für sowas

  3. #3
    Bootsmann
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    hmm, ja ich meinte reparieren, also dachte ich mir das so, ich bring das gerät zum händler wo es gekauft wurde, und die schicken dann das für mich weg?!

    MFG

    HaXan

  4. #4
    Fregattenkapitän Avatar von ZeroG74
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    2.619


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    manch Händler wird dich auf den eventuellen pickup&return service verweisen bzw Garantie des herstellers. Ich bin da mit Saturn sehr zufrieden gewesen bis jetzt, hatte ein JVC Autoradio total zerlegt gehabt damals habe ich da sin Bremen gekauft, wurde hier in Dresden angenommen weggeshcickt und nach zwei wochen habe ich mein komplett überholtes wieder funktionierend in meine Auto eingebaut. Freu.
    Also wende dich an deinen ominösen Grosshändler du hast auf jedenfall 6Monate volle Gewährleistung vom Händler aus danach kann er auf die Garantie der Herstellers verweisen. Wie angedeutet haben viele Hersteller eh einen schnellen Pickup Service. Da wäre eine genaue Typenbeschreibung hilfreich um sagen zukönnen was du da hast. Dann vlt auch unter den Namen deiner "Freundin" einreichen, weil die ja die Garantie in jeden Fall in Anspruch nehmen darf.

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