+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Hauptgefreiter
    Registriert seit
    05.12.2006
    Beiträge
    185


    Standard Notebook nicht mehr reparabel! Wertminderung?

    Habe ein Asus A8JS Notebook im Dezember 2006 gekauft. Das Notebook war bereits 4 mal in der Reparatur mit der Gesamtreparaturdauer über 4 Monate. Jetzt heisst es von Asus, das Notebook ist nicht mehr reparabel und die wollen mir einen Zeitwert zurückerstatten. Laut meinem Händler wird es zwischen 50-60% des Neuwertes sein. Ich habe zusätzlich noch eine Garantieerweiterung für das Notebook gekauft, die hiermit auch weg wäre. Jetzt ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ich zur Verfügung hätte?! Ich möchte auf gar keinen Fall den Zeitwert in Höhe von 50-60% haben denn dafür kann ich mir kein gleichwertiges Gerät im Handel erwerben. Meiner Ansicht nach muss der Hersteller mir entweder das gleiche oder das höherwertige Gerät zur Verfügung stellen, bzw. muss die Gutschrift so hoch ausfallen, dass ich mir ein gleichwertiges Gerät im Handel erwerben kann. Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir Tipps nennen, was ich machen soll?

    Gruss

    Michel

  2. #2
    dmx
    dmx ist offline
    Bootsmann
    Registriert seit
    12.08.2001
    Ort
    egal
    Beiträge
    607


    Standard

    Gewährleistungsrechtlich hast du schon nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen das Recht zurückzutreten oder zu mindern. Kodifiziert ist das ganze in den §§433ff BGB. Ist für den Hersteller eine Nachbesserung aber unmöglich, so kann er diese verweigern und bietet dir wie hier, entsprechend den Zeitwert des Gerätes. Jetzt gehts darum, zu bestimmen wie hoch dieser Zeitwert ist. Du solltest unter Heranziehen verschiedener Quellen den für dein Gerät momentan gültigen Gebrauchtpreis herausfinden - bzw. ein konkretes Angebot - und es Asus mitteilen, dass du eine Rückerstattung in Höhe dieses Betrags erwartest. Das alles in einem sachlichen Brief (?!) und nicht gleich mit Anwalt drohen, Gewährleistungsrecht ist jetzt nicht so komplex und die Restwertverhandlung kannst du auch selbst erledigen. Das war jetzt aber nur die Sache von der Gewährleistungsseite aus gesehen. Du solltest dir nochmals genau die Garantiebestimmungen durchlesen, ob es eine Irreperabilitätsklausel gibt - und ob es auch eine Zeitwertregelung gibt.
    Workstation: Apple Powermac G5 DC 2,0 10GB DDR2 7800GT OS X 10.5.8

    Notebook #1: IBM Thinkpad X60 Core Duo T2400 3GB RAM 320GB 7,2k

    Notebook #2: Toshiba Portege R200 Pentium M 773 1,25GB 60GB 4,2k

  3. #3
    Obergefreiter
    Registriert seit
    30.04.2007
    Beiträge
    105


    Standard

    Es ist aber schon ne Frechheit von Asus. Die sollen ihm ein neues Book geben und gut.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein