+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Admiral Avatar von henniheine
    Registriert seit
    01.03.2007
    Beiträge
    9.649


    Standard Notebook innerhalb FAG zurückschicken...(Festplatte ?)

    Ich wollte mal kurz in die Runde fragen wie Ihr das handhabt...

    Ihr wollt ein NB innerhalb der 14 Tage zurückschicken...

    -> Festplatte formatieren und saubere neue Win-Installation drauf und so zurück ? (Bzw. halt das OS installieren, das beiliegt?)

    Oder stört euch das gar nicht und ihr lasst alles drauf, weil der Hersteller wahrscheinlich sowieso alles plättet und neuinstalliert ?

    Gruß,

    hennie
    Geändert von henniheine (26.04.10 um 10:38 Uhr)

  2. #2
    Bootsmann
    Registriert seit
    27.12.2009
    Beiträge
    553


    Standard

    hier mal eine sehr vorsichtige Variante des Vorgehens

  3. #3
    Oberleutnant zur See Avatar von -->Andy<--
    Registriert seit
    19.01.2005
    Beiträge
    1.421


    Standard

    Du müsstest den Laptop in Verkaufs zustand zurück führen. Wenn dir das nicht gelingt nehmen die das Teil entweder nicht zurück oder berechnen dir die Zeit die sie benötigen um den Laptop wiederherzustellen.

    Ich würde es an deiner Stelle im Marktplatz verkaufen.

  4. #4
    Flottillenadmiral Avatar von smilling_bandit
    Registriert seit
    21.01.2005
    Beiträge
    5.617


    Standard

    Im Zweifelsfall in den Auslieferungszustand zurückversetzten.

    Die meisten notis haben nen backup oder ähnliches.

    MfG
    Wer kennt sich mit IP-Video-Türstationen die mit Android zusammenarbeiten aus? PM me.

  5. #5
    Bootsmann
    Registriert seit
    27.12.2009
    Beiträge
    553


    Standard

    ich bin auch schon folgendermaßen vorgegangen: notebook mit Acronis vom USB-Stick gestartet und Sicherung des Anlieferzustandes gemacht; dann kann man lustig installieren und bei Rücksendung einfach den Anlieferzustand wieder aufspielen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein