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  1. #1
    Matrose
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    Standard Nexoc OSIRIS E705 III

    hi

    ich hab da mal eine frage und zwar:

    kann man http://www.csv-systemhaus.de/product...D-RW-WLan.html das notebook bedenkenlos kaufen oder gibt es da was aus zusetzen,würd es mir glaub ich sofort bestellen,dann habe ich es vieleicht noch vor weinachten.

    bedanke mich schonmal


    gruss andy

  2. #2
    Kapitänleutnant
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    Standard

    Immer das gleiche...

    Die bieten dir nur Gewährleistung, keine Garantie. Entweder kennen die den Unterschied nicht, oder sie bieten dir wirklich nur Gewährleistung an. Keines von beidem spricht irgendwie für den Shop. Daher ein klares Nein.

  3. #3
    Hauptgefreiter
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    Standard

    sorry onkel, aber das ist blödsinn.
    red mal mit nexoc drüber, die können dir sagen was das bedeutet. das ist bei denen im service mit garantie gleich zu setzen. der gesetzgeber gibt das so vor, die haben garkeine andere chance. du hast - egal was auf dem papier steht - 2 jahre garantie. du wirst auch so behandelt, da wird nicht getrickst.
    der shop ist astrein, kann den nur empfehlen- versand erfolgt direkt von nexoc an dich. von nexoc geprüft mit entsprechenden kontrollzetteln und zertifikaten. von mir bekommt der service ne 1+.
    Glücklicher Besitzer eines E705 mit C2D T7500, 2GB Ram von Nexoc.
    Mit Standardtreibern von Nexoc und XP Prof. auf Anhieb bei den Standardeinstellungen 5420 Pkt im 3d06.
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  4. #4
    Hauptgefreiter Avatar von badboy.68
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    ich interessiere mich auch sehr für dieses notebook. könnt ihr bisschen eure erfahrung darüber berichten. wie ist die qualität. gibt es irgendwelche kinderkrankheiten ??

  5. #5
    Bootsmann Avatar von kaltmond
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    ich interessiere mich nur für die 8800M...
    MBP│T7600│4Gb│Intel 160G SSD│WD Black 750G│WUXGA 15.4"│Echo Audio Indigo DJx│E-MU PM5 PS12 Precision Monitor│


  6. #6
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    das noti hat bei mir keine kinderkrankheiten. ich nutze es täglich, bisher kein bischen was dran auszusetzen. die tastatur federt ein wenig, das kann aber daran liegen, dass im inneren durch das nicht verbaute bluetooth-modul ein einbauschacht der die tastatur stützt nicht vorhanden ist...
    ansonsten ist aber alles supi, ich zocke ohne ende, bin aber ab und an schon mit meiner nase bei 24zoll-tfts, die ich extern nutzen kann um das produzierte bild vom lappi richtig nutzen zu können...
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  7. #7
    Bootsmann Avatar von mombill
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    Kann das irgendwie sein, dass hier ein Missverständnis über die Bedeutung von Garantie und Gewährleistung besteht?

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre und bezieht sich lediglich auf den Auslieferungszustand der Ware. Das heißt, wenn die Ware einen Mangel bei Auslieferung aufweist, ist der Verkäufer verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen oder, falls dies nicht möglich ist, die Ware zu tauschen oder in letzter Instanz zu wandeln. Im ersten halben Jahr nach Auslieferung geht man davon aus, dass ein etwaiger Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Der Verkäufer muss ggfs. beweisen, dass dem nicht so war. Nach dem halben Jahr dreht sich die Nachweispflicht - d.h. der Käufer muss nun beweisen, dass der Mangel bei Auslieferung schon da war. Das ist aber i.d.R. nicht möglich und man muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

    Die Garantie hingegen ist ein freiwilliger, zusätzlicher Service mancher Hersteller. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon nicht betroffen. Was mit einer etwaigen zusätzlichen Garantie abgedeckt wird, ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und steht normalerweise in deren AGB bzw. Garantieinformationen.
    Dell Vostro 1500 - C2D T7500 - 4 GB RAM - Nvidia 8600M GT - 160 GB HD (5400) - WSXGA+ (1680*1050 von LG) - BT und WLAN-g - Windows 7 Home Premium 64-bit
    3DMark06 - Treiberversion 169.02 - 1280*800: 3.558 Punkte / 1280*1024: 3.160 Punkte (natürlich ohne overclocking!)


  8. #8
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    "Nach dem halben Jahr dreht sich die Nachweispflicht - d.h. der Käufer muss nun beweisen, dass der Mangel bei Auslieferung schon da war."
    Genau auf diesen Sachverhalt habe ich bei Nexoc den Hr. Bauer angesprochen. Sein Fazit war, dass sich auch Nexoc an diese Sache halten muss, weil es ja schließlich lt. Gesetz ist. Allerdings wird bei diesem hochwertigen Produkt wie dem e705 /I/II/III u.a. diese Beweislastumkehr nicht angewendet. Sprich: Auch nach 9 Monaten muss man sich nicht vor Problemen bei Defekten fürchten.
    Das Problem von Nexoc (wie auch anderen Herstellern ist): Der Kunde meldet Defekt, weiß nicht warum das Ding "plötzlich" nicht mehr bootet nach z.B. 9 Monaten Nutzung. Er schickt es ein und es stellt sich heraus, dass versucht wurde eine wie auch immer geartete Flüssigkeit notdürftig und unprofessionell von der Tastatur zu entfernen. Soll meinen: User kippt was drüber, versucht es zu vertuschen und versucht Nexoc zu verarschen.
    Soll Nexoc (!) da nicht von der gesetzl. Beweislast Gebrauch machen? Würde doch jeder machen oder?
    Meint: Wie es in den Wald gerufen wird, so schallt es heraus.
    Ist was dran kaputt (Mobo oder GPU geschossen, ohne zutun (overclocking o.ä.) des Users) wird sich Nexoc auch nach einem Jahr sicherlich nicht querstellen und kostenlos reparieren. Ich habe bei denen direkt die Verlängerung auf 3 Jahre gekauft, das hat mich ca. 33 Euro gekostet. Das Noti hatte nen Preis von 1720€.
    Wo bitteschön liegt also das Problem mit der Gewährleistung etc?
    Ich sehe es nicht....
    Lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber im voraus Shops zu verurteilen, weil sie sich an gesetzliche Vorgaben halten finde ich nicht fair.
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  9. #9
    Bootsmann Avatar von mombill
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    tomcat78: es spricht keiner von einem Problem bei der gesetzlichen Gewährleistung. Aber Du verwechselst diese mit Garantie. Das, was du für 33 Euro erworben hast ist keine Verlängerung der Gewährleistung, sondern eine zusätzliche Garantie.

    Und was Dir der Herr Bauer gesagt hat bedeutet lediglich, dass sich die Fa. Nexoc oder ein beauftragter Händler MINDESTENS an die gesetzlichen Vorschriften halten MUSS. Sie können aber natürlich, freiwillig oder gegen etwaigen Aufpreis, diese Gewährleistung erweitern oder verlängern - und dann ist es eine Garantie, sofern dies schriftlich fixiert ist oder aber Kulanz, wenn keine zusätzliche Vereinbarung besteht.

    Fazit: gesetzliche Gewährleistung ist Pflicht, Kulanz ist schön aber freiwillig (auch wenn Nexoc mündlich/fernmündlich versichert, Kulanzregelungen anzuwenden sind sie dennoch freiwillig und müssen nicht gewährt werden), zusätzliche Garantie ist besser - vor allen Dingen wenn sie kostenlos gewährt wird.
    Geändert von mombill (22.11.07 um 11:11 Uhr)
    Dell Vostro 1500 - C2D T7500 - 4 GB RAM - Nvidia 8600M GT - 160 GB HD (5400) - WSXGA+ (1680*1050 von LG) - BT und WLAN-g - Windows 7 Home Premium 64-bit
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  10. #10
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    na ich verwchsel das nicht, sondern seh es so wie du. das problem was ich aufzeigen will ist eigentlich nur, dass viele über die beweislastumkehr schimpfen, weil sie angst haben, nach 6 monaten traurig aus der wäsche zu gucken. das kann sein, muss aber nicht. bei vernünftigem auftreten und entsprechend nicht selbstverschuldetem schaden sollte man auch nach 15 monaten kein problem bei nexoc haben.
    das lustige mit meinem zukauf ist: wenn es eine garantieverlängerung auf 3 jahre ist (und das ist sie), dann habe ich bis monat 6 nach kauf keine probleme zu befürchten beim schadensfall, ab monat 7 bis monat 24 kann ich probleme bekommen - wegen beweislastumkehr, und ab monat 25 bis 36 greift dann wieder die zugekaufte -schriftliche - garantie? diesen heckmeck macht nexoc nicht mit, schätze ich zumindest mal... also ist das für mich quasi sowas wie 3 jahre garantie.
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  11. #11
    Bootsmann Avatar von mombill
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    tomcat ... ich gehe auch davon aus, dass Du nicht nur eine Garantie ab dem 24. Monat hast sondern eine 36 Monate andauernde Garantie. Alles andere wäre ja auch schwachsinnig ...
    Wahrscheinlich haben wir nur aneinander vorbeigeredet ...
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  12. #12
    Kapitänleutnant
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    Dein Beispiel oben mit der Flüssigkeit hat aber rein gar nichts mit dem Unterschied zwischen Garantie oder Gewährleistung zu tun. Weil das steht dann in den Garantiebestimmungen drin, dass sie nicht für selbst (oder von anderen) verursachten Schäden aufkommen. Und sich da rausreden wollen, indem man nur Gewährleistung anbietet und keine Garantie, wie du oben gesagt hast, wär nicht gerade die feine englische Art.
    Grundsätzlich gilt, Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie ist freiwillig. Jeder Hersteller, der nur Gewährleistung anbietet, kann dann THEORETISCH nach 6 Monaten sagen, dass man erst mal nachweisen muss, dass der Fehler beim Kauf vorlag. Und wenn ich 2k€ ausgebe, dann hätte ich gerne eine definitive Zusage zu den Reperaturbestimmungen.
    Deswegen ist mein obiger Post so absolut richtig.

  13. #13
    Matrose
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    hi

    ich danke euch für die antworten,hab das notebook eben gekauft mit 36 monatiger garantie.
    mal hoffen das es vor weinachten ankommt.

    mfg andy

  14. #14
    Hauptgefreiter Avatar von badboy.68
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    was für eine konfig hast du gewählt und was hast du bezahlt??

  15. #15
    Matrose
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    hi

    genau diesen http://www.csv-systemhaus.de/product...D-RW-WLan.html ,mit 36 monate garantie und express versand und nachnahme 2359,70 euro.


    gruss

  16. #16
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    @ andy88

    wozu Expressversand, wen es erst in viere Wochen lieferbar ist. Ich würde warte, bis BWD Computer das Teil gelistet hat.
    Ich habe mein Lappi auch von denen und kann nur sagen TOP Service und freundlicher Kontakt

    Grüße an alle

  17. #17
    Matrose
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    hi

    da der lapi am 20.12 kommen soll, dacht ich mache ich express versand,das ich den noch vor weinachten habe,mal sehn,waren ja nur 15 euro,fällt also nicht weiter ins gewicht.


    gruss

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