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  1. #1
    Oberstabsgefreiter
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    Standard Laptop innerhalb eines jahres 3 mal kaputt.

    Hi liebes Forum,

    ein Freund von mir hat sich vor einem Jahr ein Terra Notebook bei nem örtlichen pc händler hier gekauft und dieser haufen schrott ist jetzt schon zum 3. mal kaputt. 1 mal festplatte, 2 mal komplette platine durchgebrannt. Außerdem laufen die Lüfter zu jeder Zeit auf voller Umdrehung. Er hat 2 Jahre Garantie und nun fragen wir uns ob man einen Anspruch auf eine neues Gerät geltend machen kann, bzw ob man das Geld zurückfordern kann. Kann ja nicht sein, dass man alle 3-4 Monate das Gerät einschicken muss...


    mfg, Troop
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  2. #2
    Kapitänleutnant Avatar von MezzoMix16
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    jaa habt ihr.

    nach der dritten reparatur an dem gerät habt ihr das recht dazu.
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    *vor dem adden bitte ne kurze pm an mich!

  3. #3
    Kapitänleutnant Avatar von YuLs
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    Zitat Zitat von MezzoMix16 Beitrag anzeigen
    nach der dritten reparatur an dem gerät habt ihr das recht dazu.
    dass ist so nicht richtig.
    hier spielen zwei faktoren rein.
    1. die garantiebestimmungen vom hersteller.
    2. die häufigkeit eines defekts, des SELBEN bauteils

    d.h. es muss z.B. das panel drei mal (die geforderte häufigkeit steht in den garantiebestimmungen des herstellers) defekt sein. dann kann man eine wandlung einfordern oder vom vertrag zurücktreten. der herteller kann sich natürlich kolant zeigen und schon früher einer wandlung bzw. einem vertragsrücktritt zustimmen.

    DELL Vostro 1500 | Samsung NC10

    Zufrieden mit deinem Notebookhersteller?


  4. #4
    Kapitänleutnant Avatar von MezzoMix16
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    aber gilt bei der Toshiba Terra Reihne nicht so eine komische ausnahme.
    Kann mich irgendwie dran erinnern mal was gehört zu haben, von wegen Geld zurück oder sowas.

    okay gut wieder was dzu gelernt, also nach drei maligem versuch den defkt zu beheben ohne erfolg hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurück zu treten, oder?
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    *vor dem adden bitte ne kurze pm an mich!

  5. #5
    Out of Order Avatar von ZERO
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    die hersteller können die garantieregelungen nicht beliebig bestimmen. diese sind großteils von der eu vorgegeben.

    meines wissens nach hat man nach dreimaliger reperatur EINES defektes, hat der kunde das recht auf rücktritt vom kaufvertrag.
    das heißt, wenn verschiedene defekte auftreten, ist überall der defekt-counter auf 1.

    meistens sind die hersteller oder händler so kulant und pochen nicht unbedingt auf die genaue einhaltung.

    oft hilft aber auch androhung von anwalt

  6. #6
    scott
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    Also ich wüsste nicht, dass es dreimal der gleiche Defekt sein muss. Habe ich so bisher noch nicht gelesen. Kann aber sein.

    Mit Anwalt drohen... Naja, ich glaube kaum, dass das ein großen Konzern sonderlich beeindruckt.

    lg

  7. #7
    Obergefreiter
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    Nur die Gewährleistungsregeln sind vom Staat vorgegeben. Man muss hier schon unterscheiden.

    Gewährleistung: Gesetzlich geregelt 2Jahre. Nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Gilt zwischen Händler und Kunde.

    Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, die so ziemlich alles oder nichts enthalten kann/darf . Gilt zwischen Hersteller und Kunde.

    Das mit der Wandlung gibts auch nur, wenn man sich auf die Gewährleistung bezieht.
    MSI Gx 610 - AMD mobile Athlon TK53 2x1,7GHz - ATI Radeon HD 2600

  8. #8
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    retu:
    Genau so ist es.
    "...hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurück zu treten" vom MezzoMix16 ist falsch, da du mit dem Hersteller keinen Kaufvertrag hast, sondern mit dem Händler.

    Anwalt bringt einem auch nichts. Schließlich stimmt man beim Kauf den Garantiebedingungen zu. Und wenn die sinngemäß besagen, dass 3 fehlgeschlagene Reparaturen vorliegen muss, hilft einem kein Anwalt.
    Also: 4x gleicher Fehler, weil nämlich erst nach der dritten, wiederum fehlgeschlagenen, Reparatur Handlungsspielraum besteht.

    Man muss in erster Linie auf Kulanz des Herstellers hoffen.
    So konnte ich mein Geld zurückbekommen, weil 3x das DVD-Laufwerk betroffen war, 2x Überhitzung (HP Pavilion dv9xxx) und nach dem insges. dritten Einschicken es nochmal wg. Überhitzung hätte eingeschickt werden müssen.
    Hier war Kulanz im Spiel, da ja keine Reperatur 3x fehlschlug. Denn das DVD-Laufwerk ging nach dem 3. Mal.
    Hier hilft nur Druck, hartnäckig Bleiben und - Freundlichkeit. Mir hat geholfen, dass es innerhalb von 2 Wochen 2x eingeschickt werden musste, weil die es mir mit den gleichen Mangel wieder zurückgeschickt haben. Denn laut Garantiebedingungen hätte ich noch kein Recht auf Rückkauf gehabt.


    Insofern: Es sieht schlecht für deinen Kumpel aus, Troopi. Er müsste ihn noch einmal wg. der Platine einschicken. Und erst, wenn es dann immer noch nicht geht, hat er laut Garantie ein Recht, auf eine "außerordentliche Lösung" zu plädieren. Beispielsweise Rückkauf.
    Außer Toshiba geht andere Wege als die übrigen Hersteller - was ich aber nicht glaube.
    Geändert von dyfk3l (07.11.08 um 09:18 Uhr)

  9. #9
    Leutnant zur See Avatar von SherifX
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    Ich kann nichts zur Thematik beitragen, aber:

    Was hat denn Toshiba damit zu tun?

    [...]einem Jahr ein Terra Notebook bei nem [...]
    Terra-notebooks (Hersteller Wortmann)

    Nicht zu verwechseln mit den Tecras von Toshiba!
    Geändert von SherifX (07.11.08 um 10:53 Uhr)
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  10. #10
    Kapitänleutnant
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    Es ist so, dass nach zwei erfolglosen Reperaturversuchen ein Recht auf Wandlung besteht. Sprich, das Teil muss 3 mal defekt sein, aber beim dritten Mal musst du es nicht noch mal einschicken. Aber, wie oben schon erwähnt, muss es das selbe Bauteil sein.

  11. #11
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    onkelDae:
    Dann scheint das bei den Herstellern doch unterschiedlich zu sein.
    Bei HP war eindeutig die Rede von 3 fehlgeschlagenen Reparaturen.

  12. #12
    Oberstabsgefreiter
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    Viele Dank euch allen für die interessanten Fakten. Ist natürlich schade, aber was will man machen. (außer ab sofort qualität zu kaufen >_> )
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  13. #13
    Kapitänleutnant
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    Wenn mich nicht alles täuscht, bezieht sich das sogar auf die Gewährleistung. Sprich, es ist gesetzlich. Sollte im BGB stehen.
    Deswegen ist da wichtig, über den Händler zu gehen. Es kann natürlich sein, dass die Garantie ähnliche Bedingungen beinhaltet. Aber man hat nach dem Kauf einen Anspruch auf Nachbesserung, wenn die Ware nicht in Ordnung ist. Sollte der Händler es nach 2 Versuchen nicht schaffen, hat man einen Anspruch auf Preisminderung, Rückgabe oder Wandlung.

  14. #14
    Foto-Master of 03/11 Avatar von seppelchen
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    Zum Thema Wandlung... einige scheinen zu glauben, dass sich das richtig lohnt. Tut es aber nicht, weil für jeden Monat Nutzung 3 oder 4% vom Wert abgezogen werden.
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  15. #15
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    Wandelung gibts es in der Gewährleistung, realistischerweise nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf über den Händler geltend zu machen.

    Aber bei der Garantie - allerdings erst nach der 3. erfolglosen Reparatur, von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - nennt sich das Rückkauf. Da bekommt man i.d.R. den ganzen Betrag - so habe ich nach 18 Monaten Benutzung trotzdem meine vollen 1.199€ wieder bekommen.

  16. #16
    Foto-Master of 03/11 Avatar von seppelchen
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    Der Hersteller / Händler wird (i.d.R.) immer die Nutzung in Rechnung stellen. Den vollen Betrag hast Du also bekommen, mag sein - ein Anspruch besteht darauf jedenfalls nicht. Vielleicht dann, wenn man das Gerät überhaupt nicht nutzen konnte. Ich hatte mit meinem Targa NB Probleme, der Displaydeckel riss an den Scharnieren immer ein. Nach ~2 Jahren hätte ich ca. 560€ bekommen, das NB hatte 1399€ gekostet...
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  17. #17
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    Ich meine aber auch mitbekommen zu haben dass es heutzutage bei einer Wandelung, oder wie man das auch immer nennen will, keine Wertminderung mehr gibt. D.h. du bekommst den vollen Kaufpreis auch nach 2 Jahren. Ob es das gleiche Bauteil sein muss weis ich nicht, bei FSC muss es das glaube ich nicht. (FSC regelt das glaube ich mit den Händlern wie sie das handhaben möchten.)
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  18. #18
    Foto-Master of 03/11 Avatar von seppelchen
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    Bei mir war es Mitte 2007, als mir der Targa-Typ die Summe nannte habe ich erst mal gegoogelt. Sämtliche Seiten die ich dazu fand (auch Rechtsberatungsseiten) nannten diese Abzüge - so habe ich es dann akzeptiert.

    Ich kann es mir nicht vorstellen, das der volle Kaufpreis auch nach 2 - bei mir war es im dritten Jahr (Targa gibt 3 Jahre), den zurückzahlt wird. Eigentlich unlogisch, schließlich konnte das Gerät ja zwischendurch genutzt werden. Das heißt aber nicht, das es auch so ist - bin ja kein Rechtsverdreher
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  19. #19
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    seppelchen:
    Liegt halt an den Herstellern. Wenn man das Notebook 3x hat reparieren lassen und es funktioniert immer noch nicht, finde ich die Rückerstattung des gesamten Kaufpreises im Garantiefall auch angemessen. HP macht sas sicher nicht als einziger so.

  20. #20
    Foto-Master of 03/11 Avatar von seppelchen
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    Wie geschrieben, ich denke, dass da eher Wunschdenken vorliegt. Guckt doch mal zB. hier, dort fällt auch der Begriff Zeitwert - also der Abzug für die genutzte Zeit. Die Erstattung des vollen Kaufpreises kann meines Erachtens nur bei (freiwilliger) Kulanz des Herstellers möglich sein. Also eher im Ausnahmefall... Ich lasse mich aber gerne Überzeugen
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