Morgn Luxxer,
Ich hab mal ne Frage an euch, wir siehts eigentlich damit aus wenn man mim Laptop zockt, fällt ja bekanntlich bei manchen Bauteile die Lebenszeit ein bisschen geringer aus. Was ist wenn mit dem Laptop viel gezockt wurde und nach ner Zeit der Laptop den Geist aufgibt (so nachm Jahr).. Hat man da Garantie? Bekommt man das Gerät ersetzt?
Und die andre Frage, hat man das Recht die Festplatte vor dem zurück schicken zu entnehmen? Weil es geht die ja nichts an was drauf ist, oder?
Bzw ist es gestattet die auszubaun, formatiern und wieder einzubaun? Weil ich bin mir da unsicher, ist ja komisch wenn auf einmal nix mehr drauf ist und man kann ja schlecht nen kaputtn Lappi formatieren :P.
Falls wichtig der Lappi isn packard bell und von cyberport. Evtl. hat ja jemand Erfahrung.
Danke im Voraus schonmal!
Nochn schönes Restjahr und nen gutn Rutsch!
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Thema: Greift die Garantie, wenn..
- 31.12.11, 11:11 #1
Greift die Garantie, wenn..
MfG Fantastiic
PC: Pentium E2160@1.8GHZ / Asus P5GC-MX/1333 / 2x 1GB DRR2 Ram / Nvidia 8600GT@512mb / 2x 320GB
Konsole: XBOX 360 (Falcon) 120GB + LG E2350VR 23" LED
Smartphone: HTC EVO 3D@4.0.3 Android
Tablet: 1&1 SmartPad / 500 MHz / 256 MB DDR RAM
- 31.12.11, 11:24 #2Oberstabsgefreiter
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Spielen verkürzt nicht zwingend die Lebensdauer - kommt schon auf das Gerät an. Bei dem Packard Bell ist es aber wohl wahrscheinlicher...
Garantie sollte es unabhängig von dem Verwendungszweck geben. Also macht das nichts aus; kein Hersteller wird dir den Vorwurf machen, dass zu viel gespielt wurde (sollten die auch erst mal nachweisen ;-)).
Festplatte: Kommt auf die Garantiebestimmungen des Herstellers an. Viele fordern es so und wenn du dem nicht folgst, bekommst du das postwendend wieder zurückgeschickt, ohne dass die das Teil anrühren.
- 31.12.11, 11:34 #3
Naja ich bin kein Dauerzocker, in meiner "Suchtzeit" sinds um die 60H in nem Monat. (~2H am Tag). Mir machts halt bedenken weil CPU is beim zocken um die 85° und GPU bei 75° und mich packt die Sorge das er durchbrennt. Zumal iwie alle sagn Packard Bell isn Schrott, jetzt hab ich mein PC verkauft, weil ich dachte kaufst dirn Lappi und jetzt stelt sich raus es isn Müll ^^.. toll xD
MfG Fantastiic
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- 31.12.11, 11:37 #4
Du zockst viel und kaufst dir nen Laptop?
Verstehe dich, wer wolle.
85° sollten für eine CPU kein Problem sein, du könntest aber mal die Kühlrippen säubern (Staubsauger reinhalten - Lüfter aber am drehen hindern!)“If you enter this world knowing you are loved and you leave this world knowing the same, then everything that happens in between can be dealt with.”
- Michael Jackson*29.08.1958 - † 25.06.2009
- 31.12.11, 11:40 #5
Wie drück ichs am bestn aus.. Ich hab was gebraucht das ich überall mitnehmn kann, Freundin Filme, Lan bissl zockn, Abschlussfahrtn fürn bissl zockn am Abend, Unterwegs arbeiten,.. ect. Da kann ich net PC mitschleifen

Zum Zocken... War nur nebensächlich mal ne Runde nebenbei. Im Sommer kaum bis garnicht und Winter selten bis manchmal. An z.B. einsamen :O Tagen oder wenns zu kalt is und ich kb hab mir den Arsch abzufriern sondern lieber in Ruhe zu daddeln :P.
Der Lappi is grad mal 4 Wochn alt, da is noch nix verstaubt glaub ich :P, hier wollt ich mich nur schnell erkundigen wie es denn nun mit Garantie und so aussieht.Geändert von Fantastiic (31.12.11 um 11:42 Uhr)
MfG Fantastiic
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- 31.12.11, 14:08 #6Oberstabsgefreiter
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Theoretisch dürften sie deine Festplatte nicht fordern wenn das nicht die Ursache des Problems ist wegen Datenschutz. Praktisch bist du natürlich aufs wohlwollen des Herstellers angewiesen da Garantie eine freiwillige Leistung ist. Ich selbst hab das bei meinem Samsung so abgesprochen und dem Service klar gemacht, das die Daten auf der Platte sehr wichtig sind und ich sie nicht rausgeben kann. Das wurde dann so akzeptiert da der Schaden offensichtlich nichts mit der Festplatte oder der Software zu tun hatte. Wie sich Packard Bell bei sowas hat weiß ich nicht. Eigentlich haben die Hersteller immer Festplatten mit vorkonfigurierten Systemen liegen zum testen. Wie gesagt würde ich das dann entsprechend absprechen.
- 31.12.11, 14:12 #7
Vielen Dank Leute und euch alln nen guten Rutsch ins neue Jahr

Wäre für mich nun alles geklärt!
*Close*MfG Fantastiic
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- 31.12.11, 15:55 #8
Kein Hersteller darf die HDD fordern oder sonst nicht reparieren - Datenschutz wurde schon genannt und Tests (glaube war C'T) haben gezeigt, dass die Techniker in den Service-Centern der Hersteller ziemlich neugierig sind und Festplatten gerne durchstöbern.
4 Wochen altes NB kaputt, da zeigt sich wieder die miese Qualität von PB...
Btw HDDs sollten eh immer verschlüsselt sein...
God is alive... don't care about Nietzsche... he was clueless about guitars...
- 31.12.11, 16:20 #9
Nein Nein Nein meins is net kaputt ^^ ich frag nur, weil ich letztens hiern Beitrag erstellt hatte und jemand meine das so Bausteine da schneller kaputt gehn. Da hab ich mir die Frage gestellt ob da Garantie greift.
MfG Fantastiic
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- 31.12.11, 18:00 #10Oberstabsgefreiter
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Ist doch Käse. Der Hersteller kann in seine Garantiebestimmungen auch reinschreiben, dass du eine Tube Ketchup mit reinpacken sollst, wenn er lustig ist. Garantie ist gesetzlich nicht geregelt, sondern bleibt freiwillig dem Hersteller überlassen. Und wenn man sich nicht an seine Bestimmungen hält, wird das Ding eben nicht repariert - so sind die Spielregeln.
Aber damit's soweit nicht kommt, kann man eben die HDD selbst platt machen, wenn man Angst vor "Spitzeleien" hat.
Aber wie bereits genannt gibt es sicher auch Ausnahmen, wenn man dem Service seine Gründe erläutert. Das liegt aber im Ermessen des Herstellers - denn er diktiert bei der Garantie die Spielregeln.
Nicht vergessen: Wir reden hier über Garantie, die man dem Hersteller gegenüber hat. Die sehr wohl gesetzlich niedergeschriebene Gewährleistungspflicht dem Verkäufer gegenüber blenden wir hier ja aus.Geändert von dyfk3l (31.12.11 um 18:01 Uhr)
- 31.12.11, 19:11 #11
Da liegst du falsch - HDD ist i.d.R. ein s.g. CRU (Customer Replacement Unit) es gibt Ausnahmen wo man nicht nur ein Serviceklappe öffnet sondern das ganze Gehäuse. Das Entnehmen hat damit keinen Einfluss auf die Garantie. Ich habe noch keinen Garantiefall erlebt, wo sich Hersteller geweigert haben, wenn die HDD nicht dabei war. Sollte es zu einem Komplett-Austausch wird der Hersteller die HDD nachfordern bevor er austauscht.
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- 31.12.11, 19:25 #12Oberstabsgefreiter
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???
Es war an keiner Stelle die Rede davon, dass beim Tauschen der Festplatte die Garantie erlischt. Dass man die Festplatte ohne Erlöschen der Garantie tauschen darf, ist klar.
Ich meinte nur, dass der Hersteller prinzipiell die Spielregeln für den Fall einer Inanspruchnahme seiner Garantieleistungen vorgibt. Und wenn er darauf beharrt, dass die Festplatte dabei ist, dann hat das so zu sein oder er braucht es eben nicht zu reparieren.
Womit nach wie vor "Kein Hersteller darf die HDD fordern oder sonst nicht reparieren" falsch ist.
- 31.12.11, 20:47 #13Oberstabsgefreiter
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Nein ist es nicht. Wie gesagt dürfen sie solche Regeln nicht aufstellen wegen Datenschutz. Sowas gehört zu Geschäftsbedingungen und niemand darf in diese reinschreiben dass der Käufer beim Kauf auf ein ihm gesetzlich zugesichertes Recht verzichtet, also ist das sehr wohl geregelt. Wer Garantie anbietet muss sich an die gesetzlichen Gegebenheiten halten oder es eben sein lassen. Ich schrieb ja oben "praktisch" ist das vielleicht nicht so weil man wohl kaum klagen wird wenn der Hersteller "Nein" sagt wenn die Platte fehlt. Im Recht wären sie in diesem Fall aber nicht.
- 01.01.12, 05:22 #14Oberbootsmann
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Garantie ist kein gestzlich zugesichertes Recht sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Darum kann er auch in den Garantiebedingungen genau definieren, wann und in welchen Ausmaß diese gilt.
Gesetzlichen Anspruch hast du nur auf Gewährleistung (und die gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller).
- 01.01.12, 11:12 #15
Und wie lang geht die Gewährleistung?
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- 01.01.12, 11:22 #16Gefreiter
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Davon ausgehend, dass es in Deutschland und Österreich gleich geregelt ist, sind es zwei Jahre. Das Problem mit der Gewährleistung ist aber, dass du nach sechs Monaten (ab Kauf) beweisen musst, dass der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Das ist aber meistens sehr schwer, bzw unmöglich.
edit: "das ist aber meistens nicht schwer" - ist natürlich Blödsinn, daher ist das "nicht" jetzt durch ein sehr ersetzt.Geändert von istmabare (01.01.12 um 13:21 Uhr)
- 01.01.12, 12:12 #17Oberbootsmann
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Die Sachmängelhaftung (so wird die Gewährleisutng im BGB bzeichnet) gilt 2 Jahre.
Wobei aber, wie schon von istmabare geschrieben, nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen. Danach muss der Kunde beweisen dass der Mangel schon bei Produktübergabe vorhanden war - faktisch nicht machbar.
Als grobe Richtlinie kann man sagen - die ersten 6 Monate an den Händler (Sachmängelhaftung) wenden und danach an den Hersteller (Garantie).
- 01.01.12, 15:08 #18
Ich denke die Frage des TE ist beantwortet. Wenn man wirklich sicher gehen will, dann sollte man sich sowieso an den Vertragspartner = Händler wenden und dort nachfragen. Dann hat man es schwarz auf weiß, ob die HDD ausgebaut werden darf oder nicht. Und natürlich erlischt durch das Spielen nicht die Garantie, fällt unter ganz normale Nutzung.
Auf Wunsch des TE nun *closed*
Bei Fragen -> PN

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