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  1. #1
    Matrose
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    Standard Frage zum Wiederrufsrecht: TOSHIBA SATELLITE L300D-12G

    Hi Leute, hab mir vorletze Woche das TOSHIBA SATELLITE L300D-12G bei notebooksbilliger.de bestellt. Das kam letzten Dienstag an. Nach ein paare Tagen Testerei habe ich mich entschieden das Notebook wieder zurückzusenden unter anderem wegen 2 Sub-Pixel-Fehler (ständig leuchtender grüner und blauer Punkt).

    Allerdings bin ich wegen dem Wiederrufsrecht nun etwas verunsichert, da ich den Laptop eben schon 2-3 Tage genutzt und auch bereits einmal formatiert und mit einem neuen BS bespielt habe.

    Könnte das Probleme geben wenn ich da von meinem 2-Wochen-Wiederrufsrecht gebrauch mache?

    mfg & danke

  2. #2
    Kapitänleutnant Avatar von silentbooster
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    Standard

    ich würde wenn möglich die Recovery aufspielen, alle Partitionen wieder in original Zustand bringen, das ding komplett reinigen und alles ordentlich verpacken.

    Dann denke ich wird mal das so durchgehen lassen.

    Wenn das aber nichtmehr geht kann ich mir eine Bearbeitungsgebür für die Wiederherstellung durchaus vorstellen.

    Allgemein macht man solche Änderungen eh erst nach 2 Wochen. Sonst passiert sowas eben.....

  3. #3
    scott
    Guest

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    Hi!

    Ich denke mal, dass du es schon so zurückgeben kannst - am besten vorher wie gesagt das System in den Auslieferungszustand bringen. Dann werden sie es sicherlich zurücknehmen. 2 Subpixelfehler sind schon doof. Allerdings werden sie dir sicherlich was abziehen vom ursprünglichen Preis, denn du hast es ja schon benutzt und als neu können sie das wohl keinem mehr unterschieben - auch nicht über die Pixelfehlerprüfung...

    lg

  4. #4
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    Ich hatte mir vor kurzem auch ein Notebook bei Notebooksbilliger.de gekauft und es wieder zurückgeschickt. Ich hatte auch bereits Vista runtergehauen und XP installiert. Hab dann, bevor ich es zurückgeschickt habe, wieder formatiert und wieder Vista draufgehauen (Vista-CD war im Lieferumfang). Habe trotz allem den vollen Kaufpreis zurückbekommen. Also du bekommst den vollen Kaufpreis zurück. Ausser du hast vll Pech und erwischst einen Sachbearbeiter, der Lust hat, dir nicht den vollen Kaufpreis zurückzugeben. Weil wenn man was an der Software ändert, ist das eigentlich schon ein Grund für Wertminderung (hatte mich informiert--> steht auf der Notebooksbilliger.de-Seite). Kann wohl durchaus auch ein bisschen Glückssache sein.
    Geändert von Jays (03.08.08 um 17:56 Uhr)

  5. #5
    Kapitänleutnant Avatar von silentbooster
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    hmm, aber wenn er die recovery DVD öffnet, kann er ja theoretisch Vista kopieren. Somit könnte man theoretisch darauf die Rückname verweigern.

  6. #6
    scott
    Guest

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    Recovery DVDs gibt es doch eigentlich eh nicht mehr, oder legt Toshiba welche bei? Ok, bei meinem FSC war eine Recovery DVD für Vista dabei, aber außer FSC macht das glaube ich keiner.

    lg

  7. #7
    Matrose
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    CD/DVD lagen gar nicht bei. Hätte also keine Möglichkeit das System auf Auslieferungsstand zu bringen. Habe jetzt formatiert und Home Basic drauf, dass wäre Standardgemäß auch drauf + eben etliche Programme von Toshiba und Co.

    Im Notfall sag ich halt das ich formatiert habe, weil man ja sonst meine Daten leicht wiederherstellen hätte können. Werd mich halt doof stellen.

    Wird schon klappen, im Notfall gibts halt ne Bearbeitungsgebühr weil sie alles neu installieren müssen, obwohl ich eh denke sie schicken das NB wegen den Pixelfehlern gleich an Toshiba zurück.

    Edit: Außerdem, wäre die Recovery-CD versiegelt gewesen und ich hätte sie geöffnet, hätte ich kein Recht mehr auf Widerruf gehabt.
    Geändert von raicoon (03.08.08 um 19:58 Uhr)

  8. #8
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    Wie gesagt, ich hab die ganzen Progs, die vorinstalliert waren auch alle weggemacht und danach wieder nur Vista installiert, sprich die ganzen Programme waren danach auch weg. Ich habe die Vista-CD aufgemacht (es lag richtig eine CD dabei, keine Recovery-Partition) um Vista wieder aufzuspielen. Ich habe die Treiber-CD aufgemacht. Ich hab eig alles aufgemacht und habe trotzdem den vollen Preis bekommen. Aber wie gesagt, ist wohl auch ein wenig Glückssache. Warte lieber erstmal ab. Kann gut sein, dass du auch den vollen Kaufpreis zurückbekommst.

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