wollte evtl diesen laptop holen und einer der festpatten ausbauen, ist das erlaubt oder geht die garantie weg?
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- 23.09.10, 10:51 #1Oberstabsgefreiter
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Festplatte beim Laptop ausbauen erlaubt oder garantie weg?
- 23.09.10, 12:29 #2Korvettenkapitän
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Laufwerke und Ram können ohne Garantieverlust getauscht werden.
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- 23.09.10, 12:36 #3
Guck am besten in die AGBs.Ich hatte mit meinem Toshiba Probleme damit weil nicht mehr die originale Platte drin war.
mfg
- 23.09.10, 13:16 #4
Solange kein Siegel drüber ist und die Originalplatte im Zweifel wieder verbaut weden kann würde ich mir da keine Sorgen machen.
Du solltest beim Umbau nur darauf achten, das du die Schrauben nicht so ramponierst
- 23.09.10, 15:00 #5
mit welcher Begründung denn? ^^
Das Problem ist: die HERSTELLER können Garantiebedinungen stellen, bei denen sie bestimmte Dinge auschließen, aber dafür haben die dann auch oft besonderen Service - zB KANN es sein, dass Du keinen Vor-Ort-Service bekommst, wenn Du selber was getauscht hast. Das ändert aber nix an den 24 Monaten "Gewährleistung", die Du gegenüber dem Shop hast. Und ob das überhaupt o.k ist, dass der Hersteller seine Garantie verweigert zB bei nem Displayschaden, nur weil Du RAM gewechselt hast, ist auch sehr fraglich. Der Hersteller kann aber, wenn Du von ständigen Abstürzen oder Freezes sprichst, dann schon eher sagen "da haben Sie inkompatibles RAM eingabaut oder was beschädigt, wir lehnen die Garantie ab"
- 23.09.10, 15:16 #6
Der Hersteller bestimmt die Garantiebedingungen selbst, damit auch die Ausschlussbedingungen, Länge des Garantiezeitraums und Leistungsumfang.
Alles was die Garantie angeht, steht auf der dem Produkt beiliegenden Garantiekarte oder auf der Homepage des Herstellers. Das kann man damit problemlos vorher klären.
Der Händler hingegen hat bei Notebooks (ausgenommen Verschleißteile wie Akkus, die haben nur 1 Jahr) eine 24-monatige Gewährleistung vorgeschrieben und sofern er erweiterte Bedingungen stellt, dann steht das in den AGB.
Beispiel mal von Notebooksbilliger:
Also kurzum, wenn du beim Umbau aus Versehen den SATA-Anschluss beschädigst oder ein Plastikteil der Abdeckung abbrichst, dann bist du auf Kulanz angewiesen. Sowohl beim Händler, als auch beim Hersteller.2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. [...]
Wenn du aber den Umbau sachgerecht machst, dann muss dir zumindest der Händler Gewährleistung geben.
- 23.09.10, 15:46 #7
Das kommt halt immer auf den Garantiefall an...
Ich habe bei Toshiba schon häufig erlebt, dass es kein Problem war die HDD vor Einsendung auszubauen... Stichwort "Datensicherheit"... schlecht iss es dann allerdings, wenn die HDD defekt ist...
Das die neue HDD allerdings nur Garantie durch den Hersteller der Platte oder Gewährleistung des Händlers wo die Platte gekauft wurde hat, sollte klar sein. Der NB-Hersteller hat mit der neuen Platte nichts zu tun...
God is alive... don't care about Nietzsche... he was clueless about guitars...
- 23.09.10, 16:57 #8
Ich hatte bei meinem Toshiba Satellite L350 damals die Platte getauscht ein paar Wochen später ist das Board kaputt gegangen.Die waren damals der Meinung das es beim Einbau der Platte passiert ist.Ich musste damals einen Anwalt und einen Gutachter bemühen.
mfg
- 23.09.10, 17:48 #9
Was stellte sich denn als Defektursache heraus? Klar KANN es beim Einbau passiert sein - aber die dürfen nicht einfach sagen "aha, neue HDD - dann schauen wird erst gar nicht genauer nach!"
- 23.09.10, 20:05 #10
Ich bitte euch, um beim Einbau einer SATA-Platte das Board zu schrotten muss man schon ein MegaDAU sein...
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