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Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Korvettenkapitän
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    Standard Die große Frage nach den Kauf (Garantie)

    Wir hatten uns dann irgendwann mal für ein Notebook entschieden, gestern kam es dann auch und schon stellten sich die ersten Fragen ob es der richtige Kauf war.

    Es handelt sich dabei um ein Belinea b.book 5, bei genauer Betrachtung viel uns auf, das auf der Unterseite ein Schild von MAXDATA klebte, einer Firma die schon länger Pleite ist.

    Darauf hin habe ich bei Belinea auf der Webseite zu den Bestimmungen geschaut und dort steht folgendes:
    Für alle ab dem 01.11.2008 von der Belinea GmbH verkauften Belinea Geräte gilt eine 2-3 jährige Herstellergarantie (je nach Produkt).
    und
    Für die vor dem 01.11.2008 von der MAXDATA Gruppe verkauften Belinea Geräte gelten unterschiedliche Garantiebedingungen, ggf. können diese nicht mehr erfüllt werden bzw. es muss ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
    Ist nun für mich das MAXDATA interessant (also 0 Jahre Garantie) oder das Kaufdatum (2 Jahre)?
    Geändert von canada (15.08.09 um 10:58 Uhr)

  2. #2
    Moderatorin Avatar von cerubis
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    Belinea verwertet nur die alten Geräte, du hast aber ein Belinea, kein Maxdata, neu gekauft, daher sind die auch für die Garantie zuständig. Um ganz sicher zu gehen kannst du ja an Vertrieb@belinea.de schreiben

  3. #3
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Standard

    Herzlichen Glückwunsch, für den Service ist jetzt die Firma Brunen IT zuständig.
    Die Markenrechte wurden von der Brunen IT Distribution GmbH aufgekauft und die Produkte werden von der eigens dazu gegründeten Gesellschaft über den Fachhandel vertrieben.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Belinea
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  4. #4
    Korvettenkapitän
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    Also macht es nichts aus, das noch MAXDATA Aufkleber drauf sind?

  5. #5
    Kapitän zur See Avatar von madjim
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    Ganz so einfach ist das nicht.

    Die 2 Jahre Garantie ist eine freiwillige Leistung um Verkäufer bzw. Hersteller.

    Grundsätzlich gilt die gesetzliche 2 Jahre Gewährleistungspflicht.

    In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer voll Haftbar. Danach gilt die sogenannte umkehr Beweispflicht.
    Einfach ausgedrückt: Der Käufer muss beweisen das ein defekt vorliegt.

    Das wird jedoch nur selten so praktiziert.

    Da Belinea Verkäufer und qausi auch Hersteller ist, übernimmt Belinea die 2 Garantie.
    In dem Fall über einen Partner.
    MAINSYS 3570K testing - HK 3.0 Wakü - ASRock Z68 Extreme3 Gen3 - 16GB RAM - 1x2TB F4 + Cache SSD 20GB Intel 311 - Sapphire AMD 6870 - Rest siehe Systeminfo
    FRAU SYS AMD X2 250 - ASRock - 4GB DDR3- Sapphire 5830 Extreme 1GB - LG 22 - W7 Home 64
    HTPC+HOMESERVER A6 3500 Llano - ASRock A75M - 4GB DDR3 - 2 x DVB-C - 1x1TB F3 + 2x2TB F4 Samsung RAID 1 - BeQuiet 300W - W7 Pro 64 - Samsung PS42B450 Plasma
    NOTEBOOK Acer Travelmate 5740ZG Intel i3 370M - 4GB - ATI 5650 1GB - SanDisk Extreme 120GB SSD - W7 Pro 64

  6. #6
    Korvettenkapitän
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    Das mit den 2 Jahre Gewährleistungspflicht ist mir bewusst, die ist mir auch völlig egal, wegen deren Regel das nach den ersten 6 Monaten die Beweispflicht umgekehrt wird.

    Daher will ich ja nun wissen ob ich nun nur die 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler habe oder auch die 2 Jahre Garantie von Belinea.

  7. #7
    Flottillenadmiral Avatar von singapore
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    Daher will ich ja nun wissen ob ich nun nur die 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler habe oder auch die 2 Jahre Garantie von Belinea.
    Wenn in der Beschreibung steht 2 Jahre Garantie, dann hast du 2 Jahre Garantie für die Brunen IT, die Firma, die den Namen Belinea gekauft hat, gerade steht.
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