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  1. #1
    Stabsgefreiter
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    Standard Dell Widerrufsrecht?

    Hi,

    wie siehts bei Dell eigentl. mit dem Widerrufsrecht aus? Ist das problemlos oder berufen die sich darauf, das Ihre Systeme konfigurierbar sind und deshalb spezielle nach Kundenwunsch gefertigte Geräte darstellen, die nicht unter die Widerrufsklausel fallen?

    Gruß
    Peter

  2. #2
    Oberstabsgefreiter
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    Standard

    14 tage rückgaberecht mit geldzrurückgarantie, wenn du dich nach der bestellung bei diesem service kostenlos angemeldet hast (weiß nich mehr wie der heißt)

  3. #3
    Kapitänleutnant
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    Solange du nicht als Geschäftskunde bestellst.

  4. #4
    Bootsmann Avatar von Zonko
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    Zitat Zitat von Falkit Beitrag anzeigen
    14 tage rückgaberecht mit geldzrurückgarantie, wenn du dich nach der bestellung bei diesem service kostenlos angemeldet hast (weiß nich mehr wie der heißt)
    die geldzurückgarantie da is nen extraservice, der nur greift, wenn dell es nicht gebacken bekommen sollte, innerhalb von 4 wochen dei kohlen zurückzuzahlen. dann zahlt dir dein geld nämlich dieser extraservice

    fazit:
    a) dell gibt dir 14 tage rückgaberecht udn zahlt dir die kohlen zurück (deutsches fernabsatzgesetz)
    b) falls bei dell die buchungsserver wochenlang abschmieren und die zu lange brauchen, zahlt dieses andere ding dir deine kohlen

    hab da aber auch ne frage:

    bei dell bekommt man ja nur 1 jahr garantie, was ist denn mit dem 2. jahr gewährleistung (nicht garantie), welches in D per gesetz verankert is?

  5. #5
    Stabsgefreiter
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    Themenstarter


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    Hallo,

    hab vorhin nochmal mit Dell telefoniert:

    - 14tägiges Widerrufsrecht
    - Porto wird in vollen Umfang erstattet.

    Gruß
    Peter

  6. #6
    Oberstabsgefreiter
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    das 2. jahr hast du immer..gerade weil es im deutschen gesetz verankert ist!
    nur du musst es halt selbst zu dell schicken etc...bei dell steht ja ein jahr grundgewährleistung abholservice!

  7. #7
    Obergefreiter
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    Gewährleistung != Garantie

    Bei der Garantie von Dell muss Dell beweisen, dass das Gerät durch dich zb mutwillig zerstört wurde, ansonsten müssen sie dir das Notebook reparieren.
    Bei einer Gewährleistung dreht sich die Beweislast nach 6 Monaten um und du musst beweisen, dass das Gerät von anfang an den Defekt hatte (glaube ich). Das ist aber eigentlich nicht zu beweisen und deshalb kannste dir das in die Haare schmieren oder auf Kulanz hoffen.

    Edit: Dell zahlt dir auch den Versand zurück, wenn das Gerät in der 14 Tagefrist reklamiert wurde (ist so gesetzlich vorgeschrieben, ab 40€ Bestellwert oder so)
    Geändert von Reto (02.07.07 um 21:20 Uhr)

  8. #8
    Oberstabsgefreiter
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    dell soll aber sehr kulant sein...und was soll am notebook bitte durch dich kaputt gehen?? dazu muss man ja wirklich schlecht damit umgehen...sowas wie mutwillige zerstörung is durch die normale garantie auch nicht abgesichert!!!

  9. #9
    Obergefreiter
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    Die Frage ist halt, ob Dell auch in 20 Monaten noch so kulant ist oder ob das einfach irgendwann auf Gewinn getrimmt wird und eben du beweisen sollst, dass der Defekt am Anfang da war.
    Auf sowas verlasse ich mich lieber nicht, weil das Teil eben 1200€ kostet und man da selber auch nix mehr retten kann, wenn das Mainboard abraucht.

  10. #10
    Oberstabsgefreiter
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    muss glaub ich jeder für sich selbst wissen...die dell hardware soll sehr verlässlich sein und wenn was pasiert, dann passiert es im ersten jahr...das meiste spätere passiert eh durch selbstverschulden und da greift dann auch keine garantie mehr...genau wie bei verschleißteilen.

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