Da ich gerne die CPU in meinem R560 Mebugo gegen einen P8600 tauschen würde frage ich mich gerade ob dadurch nun die Garantie/Gewährleistung erlischt.
Ich weis nämlich das der liebe Gesetzgeber mal der Meinung war das der Kunde die Möglichkeit haben müsste gewisse Hardwarekomponenten an seinem Gerät tauschen zu dürfen ohne Gewährleistungsverlust.
Nun bin ich mir aber leider nicht so 100% sicher ob das auch auf die CPU zutrifft denn die Gewährleistung hätte ich schon noch gerne, kann ja nicht sein das mir dann zb kein DVD Laufwerk ersetzt wird weil ich an der CPU gebastelt habe.
Ich hoffe mal das da jemand was genaues zu weis...
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Ergebnis 1 bis 7 von 7
- 25.12.08, 16:26 #1
CPU Wechsel = Garantie/Gewährleistungsverlust ?
- 25.12.08, 16:31 #2
Viele Hersteller haben en en Siegel an der CPU/Socket um genau das zu überprüfen, ich weiß allerdings nicht wie das in Deutschland zwecks Garantie ausschaut, wenn es gebrochen ist.
- 25.12.08, 18:50 #3Kapitänleutnant
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Die Garantie erlischt normalerweise, wenn du an der CPU rumbaust. Nur frei liegende Komponenten können gewechselt werden (zB WLan, Ram unter einer Klappe oder Festplatte in einem Einschub; beim Notebook natürlich). Die Gewährleistung auf den Brenner oä wird wahrscheinlich nicht durch einen CPU-Wechsel berührt, aber ob der Hersteller das auch so sieht? Dann musst du evtl vor Gericht ziehen. Aber was ist, wenn ein Mainboard-Defekt auftritt? Dann müsstest du nachweisen, dass das nicht durch den CPU-Wechsel passiert ist.
Ausserdem ist nicht die Gewährleistung interessant bei einem Notebook, sondern die Garantie. Die ist meist länger und deckt mehr Schäden ab. Und da kannst du dir ja die Garantiebedingungen anschauen. Wobei die sicher in so einem Fall erlischt.
- 28.12.08, 13:53 #4
- 28.12.08, 17:25 #5Kapitän zur See
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garantie kann erlischen wenn es explizit in den garantiebedingungen steht drinsteht...
der gewährleistungsanspruch erlischt aber in keinem fall, ausser der fehler/defekt ist auf deine umbauten zurückzuführen und bisher hab ich diesbezüglich auch keinen hersteller "rumzicken" gesehnGeändert von 0711 (28.12.08 um 17:26 Uhr)
- 28.12.08, 17:43 #6
- 28.12.08, 20:34 #7Kapitän zur See
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das ist solange irrelevant, solange der schaden nicht auf die umbauten zurückzuführen ist...
was allerdings ohne die originalbestückung nicht in anspruch genommen werden kann ist die wandlung des ganzen gerätes (sprich nach 3 erfolglosen repertaturversuchen muss der händler das gerät nicht zurücknehmen o.ä.)

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