Hi,
da im Vostro-Thread meine Frage, ob ich bei Dell geschäftlich oder besser privat bestellen sollte, leider untergegangen ist, frage ich nochmals hier.
Mein Originalpost:
"Hallo zusammen!
Das Vostro reizt sehr, ich denke, ich werde es mir am Montag auch bestellen.
Habe einen Gewerbeschein (Ganz kleines Nebengewerbe ohne Firmenräume, Kleinunternehmer) und bin unentschlossen, ob ich privat oder als Unternehmer bestellen soll.
Da ich kein Kaufmann bin, könnte ich es auch innerhalb von 14 Tagen zurückschicken (wenn ich mich nicht täusche). Gibt es sonst irgendwelche Unterschiede? Zu was würdet ihr mir raten?
Interessant wäre auch die 0,0% Finanzierung. Gilt die auch für Geschäftskunden?
Danke und Grüße
Peter"
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Ergebnis 1 bis 7 von 7
- 15.07.07, 13:27 #1Matrose
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Bei Dell privat oder geschäftlich bestellen?
- 15.07.07, 14:21 #2
Wenn du etwas als Gewerbetreibender einkaufst, entfällt das FAG - egal ob Kaufmann oder nicht
"Objection, your Honor. You can't preface your second point with 'first of all'." (Alan Shore, Boston Legal)
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- 15.07.07, 15:29 #3Stabsgefreiter
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Hi,
sehe ich ähnlich wie subnote. Warum sollte Dell das Widerrufsrecht an der Kaufmannseigenschaft festmachen?
Stelle Deine Frage doch einfach im Dell Chat oder rufe die Hotline an - dann weisst Du es 100% sicher.
Ganz andere Frage: Reicht es Dir denn für Dein Gewerbe nicht für den Vorsteuerabzug auch aus, wenn Du eine Quittung auf Deinen Namen hast?
Gruß
Peter
- 15.07.07, 15:34 #4
und dafür extra ein Thread...
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Pro Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung!
- 15.07.07, 16:43 #5Hauptgefreiter
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Ist doch in ordnung!
Gibt viel dümmere wie z.B. "Suche Spielenotebook" oder "Suche Link zum Notebereich von ebay"
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- 17.07.07, 13:05 #6
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- 17.07.07, 13:39 #7Hauptgefreiter
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Wenn Kleinunternehmer bedeutet, daß er wegen der Kleinunternehmerregelung nicht USt-pflichtig ist, dann bekommt er die USt ja sowieso nicht zurück.
So oder so: Ich denke, für einfache Gewerbetreibende - egal ob USt-pflichtig oder nicht - ist der Einkauf als Privatperson ratsamer, da man dann vorerst das FAG in Anspruch nehmen kann. Wenn man das Ding nicht zurückgibt, benutzt man die Rechnung, um die MwSt zurückzubekommen und wird glücklich mit dem Geld.

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