+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Matrose
    Registriert seit
    14.07.2007
    Beiträge
    17


    Standard Bei Dell privat oder geschäftlich bestellen?

    Hi,

    da im Vostro-Thread meine Frage, ob ich bei Dell geschäftlich oder besser privat bestellen sollte, leider untergegangen ist, frage ich nochmals hier.

    Mein Originalpost:

    "Hallo zusammen!

    Das Vostro reizt sehr, ich denke, ich werde es mir am Montag auch bestellen.

    Habe einen Gewerbeschein (Ganz kleines Nebengewerbe ohne Firmenräume, Kleinunternehmer) und bin unentschlossen, ob ich privat oder als Unternehmer bestellen soll.

    Da ich kein Kaufmann bin, könnte ich es auch innerhalb von 14 Tagen zurückschicken (wenn ich mich nicht täusche). Gibt es sonst irgendwelche Unterschiede? Zu was würdet ihr mir raten?

    Interessant wäre auch die 0,0% Finanzierung. Gilt die auch für Geschäftskunden?

    Danke und Grüße
    Peter"

  2. #2
    Admiral Avatar von subnote
    Registriert seit
    13.06.2005
    Beiträge
    10.325


    Standard

    Wenn du etwas als Gewerbetreibender einkaufst, entfällt das FAG - egal ob Kaufmann oder nicht
    "Objection, your Honor. You can't preface your second point with 'first of all'." (Alan Shore, Boston Legal)

    [V] Cisco Router, Kabel, Lehrbücher

  3. #3
    Stabsgefreiter
    Registriert seit
    07.11.2006
    Beiträge
    283


    Standard

    Hi,

    sehe ich ähnlich wie subnote. Warum sollte Dell das Widerrufsrecht an der Kaufmannseigenschaft festmachen?

    Stelle Deine Frage doch einfach im Dell Chat oder rufe die Hotline an - dann weisst Du es 100% sicher.

    Ganz andere Frage: Reicht es Dir denn für Dein Gewerbe nicht für den Vorsteuerabzug auch aus, wenn Du eine Quittung auf Deinen Namen hast?

    Gruß
    Peter

  4. #4
    Hauptgefreiter Avatar von LeonPower
    Registriert seit
    13.08.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    197


    Standard

    und dafür extra ein Thread...
    Q9300 Scythe Mine ASRock P43DE 4GB G.Skill 800 Sapphire HD6870 2 x Seagate Barracuda 7200.11 / 1x Intel 320 SSD Lian Li PC-7B Plus II Enermax Liberty 400W HP Pavilion W2207
    Compaq 615 @ Ubuntu 10.04

    Pro Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung!

  5. #5
    Hauptgefreiter
    Registriert seit
    26.02.2007
    Ort
    Kiel(er Woche ist geil)
    Beiträge
    167


    Standard

    Ist doch in ordnung!
    Gibt viel dümmere wie z.B. "Suche Spielenotebook" oder "Suche Link zum Notebereich von ebay"
    Nexoc Osiris E703

    Core Duo T2350 | 17'' non-glare 1680x1050 | 2048MB MDT DDR2-667 CL4 RAM | 250GB HDD | nVidia Geforce Go 7950GTX 512MB DDR3 | 36 Monate Pick up Service

  6. #6
    Admiral Avatar von subnote
    Registriert seit
    13.06.2005
    Beiträge
    10.325


    Standard

    Zitat Zitat von LeonPower Beitrag anzeigen
    und dafür extra ein Thread...
    Das Problem ist doch schon vom Tisch. Warum muss man jetzt noch seinen Senf dazu geben?
    "Objection, your Honor. You can't preface your second point with 'first of all'." (Alan Shore, Boston Legal)

    [V] Cisco Router, Kabel, Lehrbücher

  7. #7
    Hauptgefreiter
    Registriert seit
    22.06.2002
    Beiträge
    199


    Standard

    Zitat Zitat von da_peda Beitrag anzeigen
    Ganz andere Frage: Reicht es Dir denn für Dein Gewerbe nicht für den Vorsteuerabzug auch aus, wenn Du eine Quittung auf Deinen Namen hast?
    Wenn Kleinunternehmer bedeutet, daß er wegen der Kleinunternehmerregelung nicht USt-pflichtig ist, dann bekommt er die USt ja sowieso nicht zurück.

    So oder so: Ich denke, für einfache Gewerbetreibende - egal ob USt-pflichtig oder nicht - ist der Einkauf als Privatperson ratsamer, da man dann vorerst das FAG in Anspruch nehmen kann. Wenn man das Ding nicht zurückgibt, benutzt man die Rechnung, um die MwSt zurückzubekommen und wird glücklich mit dem Geld.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein