Hallo liebe luxxer,
ich hatte mein Asus-Notebook bereits das 3 mal in RMA unter anderem wegen Pixelfehlern und Fieben. Außerdem hatte ich bei Benutzung meiner Chipsatzgrafik beim Starten des Notebooks einen grauen Bildschirm mit Streifen die von oben nach unten verlaufen. Alle Phänomene treten nicht immer auf. Die Pixelfehler und das Fieben hatte ich bereits in den ersten beiden RMAs angegeben und da wurde auch 2mal das Mainboard getauscht.
Letzten Mittwoch wurde mir von Asus gesagt, dass ich ein Austauschnotebook bekomme und heute sagte mir ein Mitarbeiter, dass sie die Fehler nicht reproduzieren konnten und ich deshalb kein Austauschgerät erhalte.Ich habe fast 10min mit dem diskutiert, aber er beharrte darauf. Die schicken das Notebook, ohne was hardwaremäßig verändert zu haben, morgen an mich zurück. Das einzigste was die gemacht hatten, war das Gehäuse zu tauschen, was ich aber nie in der RMA angegeben habe.
Wie kann ich verhindern, dass Asus bei der nächsten RMA behauptet, dass sie wieder keine Fehler finden? Ich dachte da an Bildern von den Fehlern auf einer CD. Habt ihr vielleicht noch eine Idee?
MfG Anarion181
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- 21.04.09, 17:01 #1Obergefreiter
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Asus Reperatur findet angeblich keine Fehler
Geändert von Anarion181 (21.04.09 um 17:03 Uhr)
- 21.04.09, 21:06 #2
wende dich doch mal an deinen händler und schildere, dass asus nicht in der lage war, nach mehreren versuchen das zu regeln. an sich muss eh der händler dafür sorgen, am besten hättest du alles von anfang an über den gemacht, dann hätte der dir nach 2 mißerfolgen an sich schon ein neues Nbook geben oder den kaufbetrag (ggf, nur zeitwert) erstatten müssen. zumindest ist das idR die gänige rechtsprechnung, auch wenn es nicht gesetzlich ganz fest verankert ist.
aber wenn du von anfang an nur asus kontaktiert hast, hat der händler quasi seinen "zähler" theoretisch bei null, kann also selber noch 2-3 mal "nachbessern", wenn er darauf besteht.
versuch es aber mal, vlt. hast du da mehr und schnelleren erfolg.
ansonsten wären beweisfotos natürlich ne gute sache, aber selbst das könnte ignoriert werden, die serviceabteilungen sind anscheinend stark standardisiert und unfelxibel, amchen nur ihre standard-untersuchungen und basta. zB mein sony-handy: akku nach nicht mal 24std leer, obwohl es nur auf standby war und der akku o.k war (bei nem freund war der nach >24std immer noch bei 90%, sein akku bei mir hielt aber auch keine 24 std). hab alles GENAU geschildert, und trotzdem kam es zweimal zurück, einmal sogar mit nagelneuem akku, und der fehler war der gleiche. die haben es also nicht mal für nötig gehalten, das teil mal über nen tag einfach anzulassen...
bei mir war es btw amazon: zuerst war das handy bei nen sony-servicepoint (kurzer akku-check und softwareupdate, nach 2std. hatte ich das handy schon wieder), dann 4 wochen bei sony im reparaturcenter, und als ich dann erst amazon kontaktierte, wollten die wenigestens EINEN eigene versuch - fand ich dann auch o.k, weil es dann insgesamt 2 zbw. 2,5 waren (das eine war ja nur ein check).
- 21.04.09, 21:13 #3Oberstabsgefreiter
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Das mit dem Händler ist so ne Sache, wenn der dich auf seiner HP oder sonst wie an Asus verweist, dann gelten diese Reparaturversuche letztlich auch als seine. Würde aufjedenfall mal mit dem Händler in Kontakt treten.
Clevo P150HM, Core i7 2630M, AMD 6970M, Crucial M4 128GB, 12GB Ram, ...
"Everyone, but me... CHARGE!!"
- 22.04.09, 09:56 #4Obergefreiter
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So ich habe mich mal an notebooksbilliger gewandt, vielleicht können die mir helfen.
- 22.04.09, 10:11 #5Stabsgefreiter
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Wann wurde das Notebook gekauft? Bilder helfen wenig, ich hatte bereits den Leuten vom L2 bild zugeschickt, woher das Fiepen herkommt, völlig ignoriert.
Wende dich an den Verkäufer, Rücktritt vom Vertrag steht dir nach 2 Versuchen frei, solange dich der Verkäufer zur Reparatur an Asus verweist.
Gehäusetausch macht Letmerepair sehr gern, wenn man bedenkt, dass ich dafür 72 Euro zahlen dürfte.... Dies Geld werde ich aber von Asus/Let Me Repair zurückverlangen, wenns sein muss mit Anzeige.
Bei Asus immer Achtsam bleiben, nicht vertrösten lassen und nicht nachgeben, da ich so das Gefühl habe Asus spielt gern uf Zeit... oder haben ne Rückstand von einem Monat.
- 22.04.09, 10:36 #6Obergefreiter
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Ich habe das Notebook am 25.09.2007 gekauft. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten würde, würde ich auch einen Zeitwert wieder bekommen, davon kann ich mir kein gleichwertiges Notebook holen und als Student sitzt das Geld leider nicht so locker
. Deshalb wollte ich ja auch ein Austauschnotebook von Asus, was aber auf einmal abgelehnt wurde.
MfG Anarion181
- 22.04.09, 10:51 #7Stabsgefreiter
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Also eine Nutzungsgebühr, oder wie du es mit Zeitwert ausdrückst darf nicht mehr verwendet werden, sehe Entscheidung Nov. 2008. Heißt die Erstattung des Kaufpreises muss nach dem EU Recht erfolgen. Ist doch bei mir auch so, ich habe meinen verkäufer darauf hingewiesen und hätte den vollen Kaufpreis bekommen, das Notebook wurde im Juli 2007 gekauft.

- 22.04.09, 11:05 #8Obergefreiter
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Hallo Evanesence,
Wie hast du das angestellt, also wie hast du den Verkäufer darauf hingewießen? Hast du dich mit den Reparaturen an Asus oder an deinen Händler gewandt? Ich habe mein Notebook immer an Asus geschickt weil notebooksbilliger mich immer an die weitergeleitet hat. Wieso schreibst du "hätte den vollen Kaufpreis zurückbekommen", also hast du ihn noch nicht?
MfG Anarion181
- 22.04.09, 12:42 #9Stabsgefreiter
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1. RMA Nr. 1 bei Asus fiepen
2. RMA Nr. 2 bei Asus 9500 und fiepen
Nix gemacht, Gehäuse getauscht, Mainbaord mit der 8600 GT wieder ersetzt.
RMA Nr. 3 1 MONAT Bearbeitung. In der Zwischenzeit habe ich mich an den Händler gewand, der wirklich 1a Kd.Serv. anbietet. Mit Ihm haben wir dann bis letzte Woche Freitag uns in die höheren Abteilungen gearbeitet haben.
Notebook eingetroffen, ist kein G1s, sondern als Ersatz für den Mist der Abgezogen wurde ein G70s.
Ich hätte das Geld vom Händler komplett bekommen zurück bekommen, wenn ich das Ersatznoteboko nicht akz. hätte.
Sei frech und bestehe auf deine Rechte, BGB steht auf deiner Seite
. Fiepen ist fiepen und muss behoben werden. Nach 2 Rmas steht es dir frei vom Vertrag zurückzutretten bei deinem Händler. Sogar nach der ersten RMA unter Frist setzung.
Mein Händler wusste selbst, dass eineNutzungsgebühr seit Nov. 2008 nicht erhoben werden darf. Wenn er auf Zeitwert pocht einfach freundlich auf Urteil hinweisen, ich suche es dir Heute abend raus
Geändert von Evanescence (22.04.09 um 12:45 Uhr)

- 22.04.09, 13:38 #10
das mit dem zeitwert wußte ich gar nicht - finde ich persönlich allerdings auch nicht so dolle. grad bei hardware&co bekommt man ja dann was VIEL besseres neues zu dem preis. das macht "fake"-garantiefälle ja sehr attaktiv, man kann es ja mal versuchen... und die ehrlichen leute zahlen drauf.
darf der händler denn auch ersatzweise ein mind. gleichgutes neugerät anbieten?
- 22.04.09, 17:58 #11Stabsgefreiter
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SO........ das wars!! Asus kann sich zum Teufel scheren....
Mein mir Versprochnener "G70s" ist ein G1s, zusammengebaut aus meinem alten G1s und paar neuen Teilen....
Wollt ihr paar Highlights haben aus dem Paket?
- Kratzer am Deckel
- Eingedrückte Seiten am Akku
- Platzer unter Firewireanschluss
- Verschmutzter Lüfter
- Fehlende Abklebungen auf den Handunterlagen und der Schaltconsole bei Neuzustand (wohl doch keins?)
- Fehlende - Driver CD
- Fehlende Windows Recovery DVD
- Gebrauchtes Handbuch
Gleich sofort meinen Händler angerufen und bescheid gesagt, Bilder zugeschickt....
Es ist ABARTIG was Asus da macht, ich glaube die Versuchen wirklich einen für DUMM zu verkaufen....
- 22.04.09, 20:29 #12Obergefreiter
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Mein Beileid für dich. Da merkt man echt wieviel der normale Kunde ASUS wert ist. Dann würde ich an deiner Stelle doch lieber das Geld nehmen und fertig ist die Sache. Könntest du mir vielleicht noch das Gerichtsurteil raussuchen?
MfG Anarion181
- 22.04.09, 20:54 #13Stabsgefreiter
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Jap, ich rufe morgen den Händler noch mal an, und gebe bescheid, dass ich das Geld haben will. Finito!
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 200/05
Somit hast du das Recht auf die Erstattung des vollen KP
Sich mit dem Az. im google 
Mein GOTT ... mir kommt die Kotze hoch wenn ich an ASUS denke.........................









- 22.04.09, 22:12 #14Obergefreiter
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Ich hab meinen Händler ne Mail geschrieben, mit Hinweis auf das Gerichtsurteil, mal schaun was der meint.
- 23.04.09, 00:20 #15Matrose
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Das Urteil schließt nur Nutzungsheausgabe bei Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache aus. Die Nutzungsherausgabe bei einem Rücktritt nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ist dadurch nicht betroffen.
- 23.04.09, 00:43 #16
Hm da wäre ich mir nicht so sicher. Fiepen wollte nicht mal Dell bei meinen alten Notebook reparieren. "Völlig normal". Gut, dass ich noch Umtauschrecht hatte.
Der schlechte Service von Asus hat wohl weiterhin Bestand
Das mit zurückgeschickten,defekten Notebooks liest man ja öfter von denen.
Die Notebooks von denen sollte man eigentlich komplett boykottieren.Geändert von Larkin (23.04.09 um 00:54 Uhr)
Lieber 4 geile Kerne als 8 heizende Luschen !
->i2500K@4.9 Ghz@H2O
Lieber 8GB zuviel RAM als 8 zu wenig !
->16GB 1866 Corsair RAM
Asus P8Z68 Deluxe, Xonar
ATI Radeon EAH6970 DCUII OC-Version@Tri-Slotkühlung
Intel x25 SSD 160 GB
Notebook:LG P310 Tarsia
- 23.04.09, 08:40 #17Stabsgefreiter
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- 23.04.09, 11:43 #18Matrose
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Hier muss klar zwischen Nacherfüllung und Rücktritt unterschieden werden.
Beim Rücktritt bist du nach § 346 I BGB verpflichtet die Sache und gezogene Nutzungen gegen Rückgewähr des Kaufpreises herauszugeben. Daran ändert das Urteil nichts
Liefert hingegen der Verkäufer eine mangelfreie Sache als Nacherfüllung bist du gemäß § 439 IV BGB verpflichtet die mangelhafte Sache unter Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB herauszugeben.
Aufgrund des Verweises auf § 346 BGB wären auch in diesem Fall die Nutzungen herauszugeben. Durch das von dir zitierte Urteil ist jedoch in diesem Fall (also nur bei Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache) § 346 BGB dahingehend einzuschränken, dass keine Nutzungsherausgabe verlangt werden kann.
- 23.04.09, 13:01 #19
- 23.04.09, 19:51 #20Korvettenkapitän
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Geändert von Plasson (23.04.09 um 19:54 Uhr)
- 23.04.09, 20:21 #21Stabsgefreiter
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- 23.04.09, 20:23 #22
Das relativ hochfrequente Fiepen kommt evtl. vom Inverter fuer die Hintergrundbeleuchtung. Der sitzt in der Regel im Display. Mainboardtausch hilft da nicht !!! Toller Geck bei ASUS.

Hab schon oefter von schlechtem Service gehoert. Telefonisch waren die frueher auch nie zu erreichen. Es hob niemand ab.
Viel Glueck !!!Geändert von dis-computer (23.04.09 um 20:24 Uhr)
Board defekt ?

ODER schick es mir zum LÖTEN !!!
- 23.04.09, 20:35 #23Stabsgefreiter
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- 24.04.09, 12:09 #24
Wenige Zentimeter darueber, unter der ASUS-Aufschrift am Display, sitzt der Konverter. Koennte das hinkommen ?
Dort wo Sie markiert haben sitzen DC/DC-Wandler, die, wenn Sie "lose" sind, auch Geraeusche machen koennen, aehnlich wie frueher die alten Fernseher, wenn dort der Zeilentravo nicht richtig vergossen war. Nur nicht so laut.
Da die Serviceleute grundsaetzlich nichts an Mainboards veraendern, sondern nur tauschen, was in Ihrem Fall wohl nicht so gewesen ist, konnte der Fehler auch nicht behoben werden.
Falls es der Konverter oder ein DC/DC-Wandler ist (beide arbeiten mit Ferrituebertragern, die fiepen koennen), koennte man die mittels spezieller Elektroniksprays zum Schweigen bringen. Je nach dem wo die Uebertrager sitzen, muss unter Umstaenden das Mainboard ausgebaut werden.
Nur was fuer Spezis
Gruss DieterGeändert von dis-computer (24.04.09 um 13:36 Uhr)
Board defekt ?

ODER schick es mir zum LÖTEN !!!
- 27.04.09, 16:17 #25Obergefreiter
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Ich hab heute mein altes Notebook aus der RMA wiederbekommen und natürlich trat der Fehler mit den grauen Bildschirm und den schwarzen Streifen gleich nach dem 3. Start wieder auf. Ich frage mich echt, was daran so schwer sein kann, den Fehler zu reproduzieren. Außerdem ist das rechte Displayscharnier total wackelig und man kann die Teile darunter sehen. Was für ein toller Service!! DANKE ASUS!!!



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