Gestern war endlich mein lang ersehnter Wunschtest vom Notebook ASUS G50V-AS057C in Notebookjournal. Der Test hat mich eigentlich überzeugt. Doch meistens hört man von Asus nichts gutes (Schlechte Schadensabwicklung). Auf der Suche nach dem Notebook bin ich auf den Online Verkäufer Redcoon mit einen 5 Jahres Schutzbrief gestoßen, komplett für ca. 1200€. Hat jemand schon Erfahrung mit redcoon Schutzbrief? Wie ist die Schadensregulierung?
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
- 22.10.08, 09:25 #1Obergefreiter
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ASUS G50V-AS057C mit Schutzbrief von redcoon?
Geändert von wuestenfox (22.10.08 um 09:28 Uhr)
- 22.10.08, 11:20 #2
Der redcoon Schutzbrief deckt Hardwareschäden, die durch folgende Umstände entstanden sind:
Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten) mit Selbstbehalt (unter Ausschluss von Schäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung, Benutzung etc.)
Mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden.
Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch, etc.).
Elementarschäden, wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen.
Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Schäden durch Feuerlöschung.
Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
Indirekter Blitzschlag.
Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc.
Material- und Herstellungsfehler nach der Herstellergarantie.
Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung.
ABER:
Zu dem musst du das Notebook bei Asus reparieren lassen und Redcoon erstattet dir dann nur das Geld zurück.Selbstbehalte werden von den Kosten der Reparatur des geschützten Gerätes bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet.
redcoon Schutzbrief:
Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,– inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-Hifi, MP3-Player etc.) für Schadensfälle die aufgrund von Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeiten) entstanden sind.
Siehe dazu:
Lies dir bitte nochmal genau http://www.redcoon.de/index.php/cmd/...utzbrief/#s102 durch.Grundsätzlich gelten die Schutzbriefe unabhängig von voran gegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz.
Bei einem Schaden verfahren Sie bitte nach folgender Vorgangsweise:
Bringen Sie Ihr Gerät zur nächsten Servicestelle des Herstellers wie in Ihrer Bedienungsanleitung beschrieben. Der redcoon Schutzbrief muss allerdings noch gültig sein. Die darauf folgende Reparaturrechnung bezahlen Sie bitte direkt. Danach laden Sie von unserer Homepage das Schadenblatt (www.redcoon.de bzw. www.redcoon.at), füllen es aus und senden es inklusive der Reparaturrechnung sowie Ihrer redcoon-Geräterechnung an:
blabla
Nach Freigabe durch die deckende Versicherungsanstalt bekommen Sie die Schadenskosten abzüglich eines eventuellen Selbstbehaltes (Ungeschicklichkeit etc.) durch eine Überweisung auf Ihr Konto ersetzt.
Ich habe eine Digicam dort gekauft mit Schutzbrief, aber ihn bisher nicht in Anspruch nehmen müssen.
- 22.10.08, 11:34 #3Obergefreiter
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Danke für die Antwort. Mmm, verstehe noch nicht ganz. Wenn mein DVD Laufwerk nach 4 Jahren defekt wird, das ist dann versichert, muß ich aber zu Asus schicken und redcoon zahlt mir die Kosten. Richtig?
Bei Eigenverschulden z.B. das Notebook fällt mir runter (Sturz) Selbstkostenbeteiligung min. 90€ oder 33% auch Richtig?

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