Bei vielen Notebooks wird nur ein Jahr Garantie angeboten, ist es nicht gesetzlich festgelegt, das auf allen Artikeln 2 Jahre Garantie ist.
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- 26.09.05, 22:55 #1Obergefreiter
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Allgemeine Frage zur Garantie
- 28.09.05, 16:41 #2
Nein, Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers. Vorgeschrieben sind lediglich 2 Jahre Gewährleistung. Allerdings hat man nur die ersten 6 Monate nach Kauf tatsächlich was davon...
Beginnt das Heck Dir auszuschwenken, hilft nur eins: Dagegenlenken!
- 28.09.05, 17:13 #3Registered User
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So ist es
Garantie ist eine Freiwillige Leistung vom Hersteller.
Es gibt eine gesetzliche 2 jährige Gewährleistung, bei der in den ersten 6 Monaten die Beweispfilcht beim Verkäufer liegt (der muss beweisen, dass der Fehler nicht ovn dir Verursacht worden ist) und nach diesen 6 Monaten musst du beweisen, dass der Fehler z.b. ein Produktionsfehler ist und schon von Anfang an vorhanden ist.
Aber mal ehrlich, wie willst du das beweisen, Gutachten -> Schweineteuer
Deswegen stimmt es was el presidente geschrieben hat mit eigentlich den 6 monaten nur.
in besonden fällen gibts auch nur 1 jahr gewährleistung, aber das icht nicht bei nem normalen handel
- 29.09.05, 09:00 #4
1 Jahr Gewährleistung hast Du dann, wenn ein Händler Dir einen Gebrauchtgegenstand verkauft. Aber auch hier gilt die 6-Monats-Regel, wie sie psychodeath ja bereits erwähnt hat.
Beginnt das Heck Dir auszuschwenken, hilft nur eins: Dagegenlenken!

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