Ich will mir ein Notebook holen und kann mich nicht entscheiden ob ich das Acer TravelMate 292LMi-M11 oder das Acer TravelMate 4001LMi-M11 nehmen soll. Wieso baut Acer Notebooks, die von den technischen Daten, sprich der Hardware, relativ gleich sind? Welches ist besser für Spiele geignet? Sie müssten doch beide gleich gut sein oder? Helft mir bitte!
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- 28.09.04, 16:56 #1Matrose
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Acer TravelMate 292LMi-M11 vs. Acer TravelMate 4001LMi-M11 / gleiche Notebooks?
- 28.09.04, 19:30 #2
Das 4001LMI-M11 ist das neuere Modell der beiden und hat ein schöneres Design. Darüber hinaus sind dort schon Dothan CPUs (2 MB Cache) verbaut.
Empfehlen würde ich aber eher ein 4001er Modell mit 15,4" Breitbild TFT, da hat man einfach mehr Platz und kann schön DVDs ohne Balken gucken
.
- 28.09.04, 20:08 #3Matrose
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Danke an dich eddingo! Hast mir sehr geholfen. Ich hol mir das Laptop mit 16:9-Format.
- 28.09.04, 23:28 #4
aber das 4000er ist direkt als nachfolger von acer gesehn zum 292 oder ?
spz
- 28.09.04, 23:50 #5
Keine Ahnung, ob das irgendwo steht, aber vom rein Logischen her, muss es der Nachfolger sein.
Das liegt zum einen an der sehr änlichen Ausstattung und zum anderen daran, dass es Modelle der 291/292 er Reihe immer weniger bei den Händlern gibt. Darüber hinaus spricht noch dafür, dass Acer bei allen neueren Modellen dazu übergeht sie "schöner" zu gestalten (Folio Design oder so nennt sich das).
Also wird es wohl der Nachfolger sein
.
- 29.09.04, 05:10 #6Obergefreiter
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Bevor ich das 4001WLCi kaufte, hatte ich mich auch ersr für das 292er entschieden. Bin dann zum Händler und fragte danach, und er sagte mir gleich, dass es ein Auslaufmodelle ist und die 4000er Serie der Nachfolger und teilweise sogar günstiger. Was genau nun die Unterschiede sind weiss ich nicht, wahrscheinlich nur das Gehäuse, TFT und vielleicht das Motherboard. Oberflächlich sind die Daten ja wohl so gut wie gleich.
- 29.09.04, 09:33 #7Korvettenkapitän
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Die haben auch verschiedene Grafikchips. Bei 292 ist ein Radeon mobile 9200 drin, beim 4001 dagegen ein mobile 9700.
Das 4001 finde ich aber auch recht interessant...
- 29.09.04, 09:34 #8
beim 292-m11 ist auch eine ati m11 drin, also eine ati mobility radeon 9700
Geändert vom lieben Gott (29.02.1396 um 05:45 Uhr).
- 29.09.04, 09:39 #9Korvettenkapitän
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...stimmt.
Interesse ist gerade eh wieder verflogen, da Acer lediglich 1 Jahr Garantie gibt, was mehr als lächerlich ist.
- 29.09.04, 12:06 #10
Wieso nur ein Jahr Garantie?
"12 Monate 'International-Travelers'-Garantie, 24 Monate gesetzl. Gewährleistung."
Du kannst das Notebook auch während der Gewährleistungsgarantie einschicken und sie reparieren es trotzdem.
- 29.09.04, 12:08 #11Korvettenkapitän
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informiere dich mal, wo der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt.
- 29.09.04, 14:22 #12
Das heißt, wenn ein Fehler schon von Anfang an vorhanden war (auch wenn erst später bemerkt wird) muss der Händler reparieren... Außerdem wie wollen sie dir dann beweisen, dass der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist?1. Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung
Oft wird sie als gesetzliche Garantie bezeichnet. Das ist irreführend, denn mit dem Begriff Garantie ist das vertraglich vereinbarte Einstehen des Herstellers für solche Fehler gemeint, die nach der Übergabe der Kaufsache entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer dagegen immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Der Unterschied zur Herstellergarantie liegt darin, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung hinsichtlich der Rechte des Käufers über die vom Hersteller unter Umständen gegebene Garantie hinausgeht. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisminderung und Schadensersatz. Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst zudem die gesamte Kaufsache.
Darüber hinaus würde der Händler auch innerhalb der Garantie nicht haften, wenn man selber Schuld an dem Fehler ist, für solche Fälle gibt es extra Versicherungen (Notebookversicherung von Jamba z.B.).
Warum also deswegen kein Acer Notebook kaufen?!?!?
- 29.09.04, 15:28 #13Korvettenkapitän
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Ab 6 Monaten muss man als Käufer beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf vorhanden war. Das müsste man dann mit einem Gutachten beweisen... aber wie will man beweisen, dass z.B. die defekte Festplatte schon vorher einen Knacks weg hatte?
Wenn sich ein Händler auf sturr schaltet, also sich genau ans Gesetz hält, ist man als Kunde der gearschte.
Klar haftet der Händler nicht für eigens verschuldete Defekte. In meinem Freundeskreis hat bisher aber keiner Kaffee oder Tee über sein NB gekippt, es runterfallen oder sich klauen lassen. Andere Defekte, dass z.B. das Display ausfällt, die Platte krepiert, die Tastatur schlapp macht, etc... kamen aber schon das eine oder andere mal vor und wurde von allen Herstellern ohne Probleme behoben.
/Edit: Eine extra Versicherung schön und gut... kostet aber locker 60-100€/ Jahr extra. Für Leute die viel im Ausland sind oder keinen Bock haben auf ihr Notebook bisserl aufzupassen lohnt das, für alle anderen ist das in der Regel eher unnütz (.. aber in DE sind ja viele gerne überversichert). einige Punkte werden eh von vorhandenen Versicherungen abgedeckt (z.B. Haftpflicht).Geändert von ms (29.09.04 um 15:37 Uhr)
- 29.09.04, 16:01 #14
Naja eigentlich sollte das nach 1 Jahr der Fall sein, dass man es nachweisen muss, nicht nach 6 Monaten. Ist eigentlich immer so wenn die Garantie 12 Monate läuft.
- 29.09.04, 16:04 #15Korvettenkapitän
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Bei Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist es ab 6 Monate.
Zitat von Masl
Die angebotene Herstellergarantie würde aber natürlich innerhalb der ersten 12 Monate greifen, das stimmt schon.

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