Hallo,
Ich habe mir letzte Woche ein Acer Aspire 5920G bei nem Onlineshop bestellt. Nun habe ich das Gerät ausgiebig getestet und bin zu dem Schluss gekommen das es zwar ein spitzen Notebook ist, aber es für den Zweck des Studiums einfach viel zu globig und schwer ist. Nun würde ich das Notebook gerne mein 14Tage dauerndes Rücktrittsrecht nutzen und das Notebook zurückschicken. Jetzt meine Fragen:
1. Ich habe das Notebook mit der Beiliegenden Vista Anytime Upgrade DVD neu aufgespielt und dabei auch gleichzeitig die Partitionen verändert. Habe C und D gelöscht und die kleine 3gb partition und dafür 3 neue Partionen erstellt. Gibt es da ein Problem wegen Rücktritt?
2.Wenn ja - Wie kann ich meine von Acer vollgestopftes Vista wiederherstellen ? Habe die 10gb recoverypartition ja nicht gelöscht. --- Ja ich weiß ne Datensicherung wäre wichtig gewese aber hmpf nicht gemacht.
Danke schonmal für eure Antworten
lg msforce
BTW: das Acer hat nen Pixelfehler - ist aber nicht der Rückgabegrund!
€: Hab den Thread mal umbenannt da es mir jetzt Primär um das zurücksetzten geht.
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- 23.07.07, 14:38 #1Matrose
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Acer 5920 auf Werkstandards zurücksetzten
Geändert von msforce (23.07.07 um 17:13 Uhr)
- 23.07.07, 14:51 #2Obergefreiter
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zu 1. kann es sicherlich ein problem geben. schließlich soll dir das fernabsatzgesetz ja die möglichkeit geben das gerät in augenschein zu nehmen - so wie du es im gschäft machen kannst. und rumpartitionieren, windows löschen und anders konfiguriert wieder aufspielen gehört da nicht dazu.
ob sie dir deswegen den rücktritt verweigern können kann ich nicht sagen, aber einen abschlag vom kaufpreis wirst wohl in kauf nehmen müssen.
das original vista wiederherstellen... hmm bei mir hats nicht funktioniert nachm ändern der partitionen, aber hier gibts irgendwo schon eine klasse anleitung dazu. such die mal und probiers aus.
- 23.07.07, 14:56 #3Matrose
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Themenstarter
Das hab ich mir schon gedacht.
Aber wenn ich das Originale Vista wieder drauf kriege und die Partitionen wieder herstelle sollte man doch kaum unterschiede merken oder? Wäre ja auch bereit einen Abschlag zu zahlen. Werd jetzt mal die Suche bemühen.
- 23.07.07, 15:00 #4
Ich kenne das z.B ausm Geschäft bei einem neueren Sony Laptop. Da kann man bei Starten beine Taste drücken, wie wenn man ins Bios will. Dann wird ein Recovery Agent gestartet wo man auswählen konnte, den Laptop wieder "auf Werk" zu installen. Das Programm hat dann die Daten aus der Recovery Partition genommen und alles wieder installiert, sogar die Partitionen wie sie vorher waren.
Sollte bei dem Acer auch machbar sein. Oder die Recovery DVDs brennen und damit versuchen.Aperture Science
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- 23.07.07, 15:56 #5
naja ne woche lang testen und dann zurückgeben ist schon hart an der grenze.
ich habe auch mal ein asus bestellt, paar mal formatiert und dann wegen einem problem zurückgeschickt, allerdings war das gerät nur ein paar stunden ausgepackt, habs dann auf werkseinstellungen zurück gesetzt und zurück geschickt. natürlich waren noch ALLE folien und aufkleber unbeschädigt, schließlich muss es so aussehen, als wenn es noch neu ist.
lange rede kurzer sinn: wenn alle aufkleber und schutzfolien noch drauf sind, du das OS auf werk zurücksetzen kann, sollte es kein problem geben!
- 23.07.07, 16:05 #6Matrose
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Themenstarter
Hmm. Also ich hab jetzt mal im Handbuch geschmökert und dort gelesen das man mit Hilfe der Tastenkombi Alt+F10 im Acer ladeschirm auf die Acer Disk to Disk recovery zugreifen kann. Leider klappt das bei mir nicht. Habe wie im Handbuch nachgelesen im BIOS die D2D einstellungen überprüft aber beim drücken von Alt+F10 passiert außer das wärend des Acer Ladeschirms ein Ladebalken durchläuft nicht... Bootet dann vista ganz normal. Kann das daran liegen das ich die 3gb partition gelöscht hab?
... Im Handbuch steht aber explizit zur D2D recovery: Wichtig! Dieses Feature belegt 10GB in einer verborgenen Partition auf Ihrer Festplatte.
Außerdem hab ich mal versucht bei Acer anzurufen aber bei den ganzen Nummern die ich bis jetzt versucht hab, bis auf Reperaturservice hat mir die nette Computerstimme gesagt das die Hotline nicht besetzt ist
Jemand ne Ahnung wie ich die Werkstandards manuell wiederherstellen kann?
@Powergamer - heißt ja net 2stunden Probierzeit sondern 14tage wiederrufsrecht. Außerdem sind alle Aufkleber und Schutzfolien noch vorhanden. Geändert wurde an dem Gerät natürlich auch nichts.Geändert von msforce (23.07.07 um 16:12 Uhr)
- 23.07.07, 16:09 #7
jep, daran liegt es, weil auf dieser partition das tool drauf ist.
ganz ehrlich, warum löschst du ne partition von nem book, das du nicht behalten willst, wird jetzt bestimmt voll die arbeit den ganzen kram wieder so hinzubiegen wie es vorher war.
wie du das am besten machst, würd ich an deiner stelle mal im sammelthread nachfragen, am besten mit nem link hier her, damit du dein problem ordentlich lösen kannst!
- 23.07.07, 16:18 #8Matrose
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Themenstarter
Du hast recht besonders clever war das nicht, aber ändern kann ichs jetzt auch nicht mehr. War am anfang natürlich total begeistert von dem Book und da wollt ich halt alles so haben wie ichs für richtig halte.... nun stellt sich langsam ernüchterung ein. Das Book ist klasse keine Frage aber ich merk halt erst jetzt das es für meine Ansprüche nicht das richtige(Mobilität)
- 24.07.07, 02:42 #9Matrose
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Themenstarter
Kann mir mal jemand sagen, wie groß die Original Partitionen des Acers ab Werk sind ?
- 25.07.07, 13:39 #10Hauptgefreiter
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10G + (40%+60%) + 3G, je nach Festplattenkapazität unterschiedlich.
- 27.07.07, 16:51 #11
und hast es zurückgeben können???
Aer Aspire 5920G | Core 2 Duo T7300 |4 GB DDR2 RAM | Nvidia 8600m-gt| 250 GB HDD 7200U/min, 16MB Cache| BT 2.0| IRDA | Windows Vista HP SP2|
- 27.07.07, 18:56 #12Bootsmann
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Also eigentlich finde ich sowas schon scheisse .
Nix gegen dich persönlich aber stell dir vor jeder macht das , bestellt was , nutzt es und gibt es dann zurück würdest du solch einen Artikel wollen ?
Also ich nicht und zumal es sich dabei ja nicht um einen Cent-Artikel handelt.
MFG
- 27.07.07, 21:21 #13
wenn man jetzt mal eine grafikkarte oder so zurück schickt, ist das schon hart an der grenze, aber was im moment abgeht mit notebooks testen und zurück schicken ist schon ziemlich übel, hab deswegen auch gar keine lust mehr ein neues notebook bei einem shop online zu bestellen, weil man angst haben muss, ein gebrauchtes notebook zu bekommen... gehört zwar nicht zum thema, aber musste es los werden...
System:
.// | MB: ABIT KV8 Pro .// | CPU: AMD 64 3000+ .// | VGA: ATI X850 XT .// | RAM: 2 x 512MB D43
- 27.07.07, 21:54 #14Obergefreiter
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tjo, "fernabsatz" sei dank.
der gemeine pöbel versteht darunter ja "kann ich 14 tage auf herz und nieren testen, wenns ma net taugt schick ichs zurück, hab ja eh *rückgaberecht*"
wozu das fernabsatzgesetz _genau_ gut ist wissen die wenigsten, aber is ja wurst.
- 28.07.07, 09:39 #15Matrose
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Hallo, ich habe das gleiche Problem. Will das Notebook zwar nicht zurückgeben habe aber die Partitionen verändert und nur kann ich das book nicht mehr auf Werkstandard zurücksetzten.
Hab die beiden versteckten Partitionen auch extern gesichert, wenn ich beim booten Alt - F10 drücke passiert nix das book startet mi der letzten Version.
Wer kann mir Helfen????
- 28.07.07, 10:15 #16
Bei solchen Leuten unterstütze ich es, das es dann nur noch z.B. 80% des Kaufpreieses zurück gibt.
- 28.07.07, 15:08 #17Stabsgefreiter
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Das ist doch Käse und kein Händler der Welt lässt sich auf sowas ein - weil er nach dem "Fernabsatzgesetz" (das es als solches nebenbei bemerkt schon seit Jahren nichtmehr gibt) überhaupt nicht dazu verpflichtet ist.
Wenn jemand ein Teil ausgedehnt benutzt, wird er immer mit einem Abschlag vom Kaufpreis rechnen müssen und der Händler verkaufts als gebraucht weiter. Kein Kunde muß deswegen Angst haben, gebrauchte Artikel zu bekommen. Ich würde hier nicht zu sehr auf irgendwelche Kids hören, die irgendwas von "boah geil, 27x durch den Dreck gezogen zurückgeschickt und mein ganzes Geld wiederbekommen" erzählen. Warum sollte das ein Händler machen?
Gruß
PeterGeändert von da_peda (28.07.07 um 15:11 Uhr)
- 01.08.07, 15:13 #18
Ich arbeite in einem Online-Shop und sowas hab ich tagtäglich. Wobei ja das Gesetz wie alle anderen auch immer sehr schwammig formuliert sind...
Naja ich würde mal raten so Imaging-Programme wie Acronis True Image zuzulegen und vorher immer Image von der HDD zu machen ums im zweifelsfall wieder so hinzubiegen wie es war... bei mir funktioniert das Alt+F10 komischerweise auch nicht und die Recovery-DVD schreibt "Operation System not found" ... hab "nur" Windows XP auf C installiert - Zum Glück hab ich ein Image gezogen und machs jetzt damit.
Aber man ist heutzutage ja auch nur ein guter Händler wenn man sich alles vom Kunden gefallen lässt
Geändert von cubman (01.08.07 um 15:22 Uhr)
- 01.08.07, 17:53 #19Oberstabsgefreiter
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Ich finde es schon wichtig, dass es das Gesetz gibt. Man sioll es ja auch mal anschauen können und gucken wie es funktioniert (so wie man es im Laden machen könnte (dazu gehört nicht Partition löschen)). Aber wie es immer so ist: Reichst du jemanden den kleinen Finger, nimmt er gleich die Ganze Hand (man benutzt es wie sein Eigentum). Verlierer sind dabei die Händler und natürlich auch wieder der Kunde, da sich das auch wieder im Preis spiegelt.

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